Denkmalschutz blockiert das alte Gefängnis Minden? Freispruch aus Mangel an Beweisen

Denkmalschutz blockiert das alte Gefängnis Minden?
Freispruch aus Mangel an Beweisen

© Illustration: Das Herz der Stadt, 2026

Denkmalschutz blockiert das alte Gefängnis Minden?
Freispruch aus Mangel an Beweisen

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening

Ein Kommentar in einem Lokalblatt schiebt dem Denkmalschutz die Verantwortung zu für den Stillstand am alten Gefängnis in Minden. Die Anklage kommt ohne einen einzigen Beleg aus – dafür mit reichlich Irrtümern. Das schreit nach einer fundierten Entgegnung, die sich auf Fakten stützt statt auf Lokaljournalisten-Geschwurbel.

Das Ensemble aus Gefängnis und Gefängnishof in Mindens Oberer Altstadt liegt seit Jahren brach. Erst recht, seitdem auch das Gebäude des ehemaligen Kreisgerichts geräumt wurde.

Wer vorbeigeht, sieht eine Mauer. Die denkmalgeschützte Gefängnismauer. Wer drüberfliegt, sieht einen Wald und ein langsam vor sich hinrottendes Gebäude. Ein Lost Place mitten in Mindens Innenstadt.

Henning Wandel hat daraus in der digitalen Sonntagsausgabe des Mindener Tageblatts vom 16. August 2026 einen schmissigen Kommentar geschraubt, der zustimmungsfähig wirken will.

Der Lokaljournalist nennt das Grundstück einen „riesigen Bremsklotz“, macht den Denkmalschutz als wesentliches Hemmnis aus, erklärt den Schutz historischer Gebäude für „schlicht überflüssig“ und ruft dazu auf, eine Bresche zu schlagen – ausdrücklich nicht nur im übertragenen Sinne.

Ein populistischer Rundumschlag, der sich gewaschen hat. Aber was ist tatsächlich dran an dem, was der Lokalreporter da verzapft?

Der Befund zum Zustand des Areals ist richtig. Die Verärgerung über den Zustand berechtigt.

Aber was dann daraus abgeleitet wird, liegt arg daneben. Allerbester Provinzjournalismus eben

Der Kommentar zitiert eine Sprecherin des landeseigenen Unternehmens NRW.URBAN: Wer hier investieren wolle, müsse einen Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und dem Schutz der historischen Bausubstanz finden.

Der Lokalreporter liest das als Drohung und fragt, wer denn wohl dabei zurückstecken solle.

Dabei hat die Sprecherin gar keine Drohung ausgesprochen. Sie hat einfach den gesetzlichen Prüfmaßstab benannt.

Machen wir es hier mal anders als der Provinzjournalismus – gucken wir einfach rein ins Gesetz, was da steht. Fakten statt Geschwurbel.

§ 7 des Denkmalschutzgesetzes NRW verpflichtet Eigentümer zur Erhaltung ausdrücklich nur „im Rahmen des Zumutbaren“, bemessen an der Privatnützigkeit des Eigentums und unter Anrechnung möglicher Zuwendungen und Steuervorteile. Seit 2024 buchstabiert eine Verwaltungsvorschrift des Landes diesen Maßstab aus.

§ 32 gibt Eigentümern, die Unzumutbarkeit belegen, einen Übernahmeanspruch: Das Land muss ihnen das Denkmal abnehmen. Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1999, wonach eine Erhaltungspflicht ohne Zumutbarkeitsvorbehalt die Eigentumsgarantie verletzen würde. Passen Kosten und Erträge dauerhaft nicht zusammen, weichen die Pflichten zurück – bis hin zur Abbruchgenehmigung.

Der Lokalkommentar fordert also etwas ein, das seit einem Vierteljahrhundert zwingendes Recht ist – gääähn …

Er fordert, was für jeden, der des Recherchierens mächtig ist, nachlesbar wäre: Wenn jemand geltend macht, ein Vorhaben scheitere an den Auflagen des Denkmalschutzes, hat er im Zweifelsfall ein Verfahren zur Hand, an dessen Ende die Behörde nachgeben muss.

Auch der zweite Vorwurf im Kommentar, der Denkmalschutz wolle bloß konservieren, hält dem Gesetzestext nicht stand. § 2 definiert Denkmäler als Sachen, an deren „Erhaltung und Nutzung“ ein öffentliches Interesse besteht. § 1 verpflichtet die Behörden, auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.

In die Erlaubnisentscheidung nach § 9 gehen die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, der erneuerbaren Energien und der Barrierefreiheit ein. Und wo ein Baudenkmal seiner ursprünglichen Zweckbestimmung nicht mehr dienen kann, sollen die Eigentümer eine gleichwertige Nutzung anstreben.

Wer ist denn der Eigentümer? Aktuell das Land Nordrhein-Westfalen. Dass das Land das Areal verkaufen will, statt es selbst zu entwickeln, ist nachvollziehbar und sein gutes Recht. Dennoch: Die Pflichten als Eigentümer ruhen deshalb nicht. Da muss sich das Land NRW auch mal an die eigene Nase fassen.

Vierzehn Jahre Eigentum von Leerstand sind vierzehn Jahre Erhaltungs- und Nutzungspflicht – auch für ein Land NRW

Angeboten wird ein Denkmal ohne Nutzungsperspektive: kein Konzept, keine denkmalpflegerische Zielvorgabe, keine Auskunft darüber, was verhandelbar ist und was nicht.

Der Käufer wird all das selbst herstellen müssen. Obendrein trägt er das Risiko, dass die Behörde sein Konzept am Ende ablehnt. Ein erhebliches Risiko, das sich nicht wirklich beziffern lässt. Umso mehr wird es von Kauf-Interessenten vorab eingepreist. Und dann passt der Verkaufspreis für das Objekt einfach nicht mehr.

Was der Kommentator vollmundig als Sperre durch das Denkmalrecht liest, ist letztlich die Folge einer Vermarktung ohne jede Planungsvorleistung.

Nächster Punkt: Sichtbarkeit. Steht in keinem Paragraphen. Und das aus gutem Grund

Ein Denkmal hinter dicken Mauern helfe niemandem, man könne es ja nicht einmal sehen: der stärkste Satz des Lokalkommentars – und gleichzeitig sein schwächstes Argument.

In den Denkmalkriterien des § 2 kommt der Punkt „Sichtbarkeit“ gar nicht vor. Dort steht: bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen, für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse, aus künstlerischen, wissenschaftlichen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen.

Kein einziges Wort von Blickbeziehungen oder Sichtbarkeit. Nach der kruden Logik des Kommentators würden sämtliche Bodendenkmäler aus dem Schutzstatus rausfallen – denn sie sind schon per Definition unsichtbar. Außerdem Dachwerke, Innenausstattungen, Kellergewölbe, Grüfte …

Sichtbarkeit? Ein vom Lokaljournalismus erfundener Maßstab, der den halben Denkmalbestand der Republik erledigen würde. Nice try – lassen wir uns aber nicht gefallen.

Bleibt die Frage, wer eigentlich derjenige ist, der das Tor zum alten Gefängnis zuhält. Kein Paragraph verbietet dem Land NRW, das Gelände zu öffnen, Führungen anzubieten, eine Zwischennutzung zuzulassen.

Der Kommentator schreibt fälschlicherweise dem Denkmalschutz zu, was die Folge einer Entscheidung des Eigentümers ist

Der Satz, einer der wesentlichen Hemmnisse sei immer wieder der Denkmalschutz gewesen, trägt den ganzen Kommentar – und kommt ohne Beleg aus. Kein gescheitertes Vorhaben, keine benannte Auflage, keine Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde oder der LWL-Denkmalpflege. Tja, fix behauptet ist viel einfacher als detailliert belegt. 

Die Gründe, aus denen ein solches Areal liegen bleibt, sind zahlreich. Aber die meisten davon stehen in anderen Gesetzbüchern.

Das Haushaltsrecht bindet den Verkäufer: Vermögensgegenstände des Landes dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden, Ausnahmen muss der Haushaltsgesetzgeber zulassen oder das Finanzministerium (§ 63 Landeshaushaltsordnung NRW). Wer so verkauft, sucht den Höchstbietenden – und bei Denkmalkonversionen ist der Höchstbietende selten der mit dem tragfähigsten Konzept.

Der Bestand tut ein Übriges: Zellentrakte haben Raumtiefen, Belichtungsverhältnisse und Rettungsweglängen, die für Wohnen oder Büro nicht gemacht sind; was daraus an Anforderungen folgt, steht im Bauordnungsrecht. Dazu Baukosten, Zinsniveau, Kaufkraft am Standort.

Der Denkmalschutz wird zum Sündenbock ernannt, weil er der einzige Beteiligte ist, der seine Bedenken schriftlich äußert und unterschreibt. Die übrigen Kostentreiber schicken keine Vorab-Stellungnahme. Sie stehen erst in der späteren Kalkulation.

Damit ist auch die Frage beantwortet, die der Kommentar für rhetorisch hält

Nämlich: Wer bei einem Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und Denkmalschutz zurückstecken solle. Wirtschaftlichkeit ist eine Summe, kein Gegenspieler. Und über einen, gerade mal einen einzigen aller Posten entscheidet der Verkäufer selbst.

Einen Nachlass auf den Kaufpreis lässt § 63 der Landeshaushaltsordnung als Ausnahme zu. Und ein Erbbaurecht könnte dem Käufer die Kaufsumme als Kapitalbedarf abnehmen. Beides kann dieselbe Rechnung aufgehen lassen, ohne dass an der Mauer ein Stein bewegt wird.

Der Kommentar erwägt es nicht, weil er den Preis für gesetzt hält und die Auflagen für verhandelbar. Ein grundlegender Irrtum im Provinzjournalismus – wie so häufig. Denn es ist genau andersherum: Der Preis ist verhandelbar – aber die Auflagen sind eine Rechtsfolge.

Neu ist der Befund ohnehin nicht. Auf ihrer eigenen Seite zur Entwicklung der Oberen Altstadt zählt die Stadt Minden die städtebaulichen Mängel im Norden des Quartiers auf: Brachflächen, vernachlässigte Bausubstanz, Leerstände – und als Beispiel ausdrücklich das ehemalige Gefängnis.

Masterplan Innenstadt und ISEK hätten diese Mängel erkannt, heißt es. Ein Rahmenplan solle Möglichkeiten und Chancen künftiger Nutzungen aufzeigen. Begonnen wurde damit Ende 2017 – für einen Teilbereich der Oberen Altstadt.

Das Gefängnisareal gehört nicht dazu. Es steht seit Jahren auf der Mängelliste der Stadt, aber in keinem Verfahren. Das Land will verkaufen, nicht entwickeln, die Stadt Minden greift selbst nicht ein, plant dort nicht, sondern hofft auf einen privaten Investor.

Hier blockiert niemand. Hier wartet jeder auf jeden. Typisch Minden. Das benennt der Kommentar nicht.

Als Kronzeuge für die Weltfremdheit der Denkmalpflege dient dem Lokalreporter ein Rathaus aus den Siebzigern

Ein Rathaus, bei dem nach einer Sanierung sogar die Farbe von Teppichen und Rohren erhalten werden müsse. Gemeint ist der Deilmannbau von 1976/77, seit 2016 in der Denkmalliste und damit Mindens jüngstes Denkmal – die Nachkriegsmoderne ist die Zeitschicht, die derzeit am meisten Bestand verliert.

Die Angabe stimmt. Aber sie belegt das glatte Gegenteil. Der orangefarbene Teppich wurde entsorgt, an seiner Stelle liegt ein moderner Bodenbelag im übernommenen Farbton. Freigegeben waren Material, Aufbau, Trittschall, Brandverhalten, Lebensdauer – gebunden war die Farbe. In Orange kostet ein Belag keinen Cent mehr als in Grau.

Der Rest der Sanierung, 2019 im selben Blättchen des Kommentators nachzulesen, ging in die gleiche Richtung: Fenster aufgearbeitet und neu verglast, gedämmt, wo es im Denkmal ging, Lichtleisten auf LED. Ein Haus, das energetisch ertüchtigt und innen neu organisiert wurde und von dem am Ende die Farbpalette übrig ist.

Das ist bereits das alltagstaugliche Maß, das der Kommentar so schmissig einfordert

Zurückgefahren wird der Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen ohnehin seit Jahren. Das Gesetz von 2022 stufte die Mitwirkung der Denkmalfachämter von LVR und LWL in § 24 von einer Benehmensregelung auf eine bloße Anhörung herunter, gegen den Protest der Landschaftsverbände, der Architektenkammer und des Denkmalschutz-Bündnisses NRW.

2024 folgte die Verwaltungsvorschrift zur Zumutbarkeit. Am 15. Juli 2026 hat der Landtag über die Novelle der Landesbauordnung erneut eingegriffen: Der neue § 38a nimmt Vorhaben auf bestimmten Landes- und Bundesliegenschaften aus dem regulären Erlaubnisverfahren heraus, Untere Denkmalbehörden und Landschaftsverbände wirken dort nicht mehr mit. In Kraft ab dem 1. September.

Gelockert wurde der Denkmalschutz zuletzt also ausgerechnet für die Grundstückskategorie, zu der das Gefängnis gehört. Zwei Novellen in vier Jahren, beide in dieselbe Richtung. Benennt der Kommentar das? Hat er ja gar nicht nötig. Man ist doch „Schornalist“. Ausdrücklich mit dem Wort „List“ am Ende.

Vierzehn Jahre Dornröschenschlaf: Der Gefängnishof ist zugewachsen. Altbaumbestand, offene Mauerfugen, ein leerstehender Zellentrakt …

Für dieses Gelände wird womöglich eine artenschutzrechtliche Prüfung fällig

Fledermausquartiere in den Gebäuden, Brutvögel, womöglich Mauereidechsen im Mauerwerk? Und anders als das Denkmalrecht kennen die Zugriffsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes keinen Zumutbarkeitsvorbehalt.

„Eine Bresche zu schlagen“, wie der Kommentar es fordert, gehört bei Gefängnis-Umnutzungen regelmäßig zu den Standard-Phrasen. Das Gefängnis steht seit 1985 in der Denkmalliste, die Mauerzüge und das Kreisgericht seit einer Ergänzung des Eintragungstextes 2005 – die Mauer ist Teil des Denkmals.

Die Frage lautet deshalb nie „Mauer ja oder nein“, sondern: an welcher Stelle, in welcher Breite, in welcher Ablesbarkeit. Ein großzügiges neues Stadttor, die Mauer im Übrigen erhalten, der Hof als öffentlicher Grün- und Klimaraum.

Was hier fehlt, ist die sinnvolle Reihenfolge. Erst Machbarkeitsstudie und denkmalpflegerischer Zielplan, der verbindlich festhält, was unantastbar ist und wo verändert werden darf. Dann die Investorensuche.

Wer ohne diese Planungssicherheit ausschreibt, bekommt das, was Minden seit vierzehn Jahren bekommt: hartnäckigen Stillstand

Interessenten, die nach der ersten Vorabstimmung wieder gehen, weil sie ihr Risiko nicht beziffern können.

Dazu käme etwas, das im Kommentar gar nicht auftaucht: Die erhöhten Abschreibungen nach §§ 7i, 10f und 11b EStG machen den Denkmalstatus bei diesen Summen zum Finanzierungsinstrument. Wer nur die Kostenseite der Rechnung aufmacht, springt zu kurz.

Dabei gäbe es durchaus eine berechtigte Version scharfer Kritik am Status quo. Denn der jetzige Zustand ist das schlechteste Ergebnis für das Denkmal selbst.

Vierzehn Jahre Leerstand richten mehr an als jeder geplante Durchbruch – Feuchtigkeit, Dachschäden, Vandalismus, Vegetationsdruck. Der Denkmalschutz verfehlt hier sein eigenes gesetzliches Ziel. Die Aufsicht darüber führt die Untere Denkmalbehörde, eine Abteilung derselben Stadtverwaltung, die händeringend auf einen Investor hofft.

Das wäre ein Kommentar gewesen, der etwas anstößt, der etwas bewegt!

Will der Kommentator überhaupt etwas anstoßen? Oder will er nur schnell seine Seite vollgeschreibselt kriegen? Erschienen ist jedenfalls ein Kommentar, der ein Verfahrensproblem leichtfertig mit einem Rechtsgut verwechselt und dabei kompetenzbefreit auf populistische Zustimmung beim Sonntagspublikum schielt.

Die selbstgerechte Anklage lautete: Der Denkmalschutz blockiert die Obere Altstadt. Vorgelegt wurden keine Beweise – sondern ein Beispiel, das für die Gegenseite spricht, und eine Forderung, die der Landtag bereits zweimal erfüllt hat.

Freispruch. Der Fall ist damit nicht erledigt – er wurde nur gegen die falsche Partei verhandelt. Possierliche Provinzhuberei.


Quellen und Belege

DSchG NRW vom 13. April 2022, §§ 1, 2, 7, 9, 24, 32 · VV Zumutbarkeit DSchG NRW vom 12. Juli 2024 · BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, 1 BvL 7/91 · Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften, Landtag NRW, 15. Juli 2026, Art. 2 (neuer § 38a DSchG NRW), in Kraft seit 1. September 2026 · § 63 Landeshaushaltsordnung NRW · Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Interessenbekundungsverfahren zu ehemaligem Kreisgerichtsgebäude und Gefängnis (Eintragung 1985, Ergänzung 2005, Mauerzüge) · Stadt Minden, „Entwicklung Obere Altstadt“ (Mängelbeschreibung, Rahmenplan seit Ende 2017), minden.de; Masterplan Innenstadt; Fortschreibung ISEK Innenstadt 2016–2020 · Eintragung des Deilmannbaus in die Denkmalliste, 2016 · Mindener Tageblatt zur Rathaussanierung, 2019; Ausführung der Ersatzbeläge im übernommenen Farbton nach eigener Recherche · §§ 7i, 10f, 11b EStG · §§ 39, 44 BNatSchG

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Der Claas-Relotius-Moment des Lokaljournalismus
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Sicherheitskamera offenbart, wie Zeitungsmacher arbeiten

Rekonstruktions-Zeichnung
© Das Herz der Stadt

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening

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"Weil guter Lokaljournalismus Vertrauen schafft, Orientierung gibt und Zusammenhalt stärkt. (...) Kurz: Lokaljournalismus ist demokratische Grundversorgung im Alltag. "

Dienstag, 5. Mai 2026: der erste Tag des Lokaljournalismus, eine Initiative privater Zeitungsverlage und Medien-Organisationen. Das obige Zitat stammt von der Webseite der Aktionsgruppe. Nur: Was davon ist noch wahr, wenn man hinter die Kulissen des Lokaljournalismus blickt – dort hin, wo er entsteht?

Dienstag, 5. Mai 2026. Die Lokalzeitungen im deutschsprachigen Raum begehen den „Tag des Lokaljournalismus“. Zum ersten Mal. Man ist in Feierlaune. Überall in Deutschland. Manche Redaktionen öffnen ihre Türen fürs Publikum, manche laden an Informationsstände auf Marktplätzen ein, manche schicken blaue Strahlen in die Luft, wie man es von Provinz-Diskos kennt.

Eine Branche feiert sich selbst. Sie tut das mit einer Inbrunst, die unwillkürlich misstrauisch macht – denn wer öffentlich seine eigene Unentbehrlichkeit beschwört, hat häufig ein Problem mit der Wahrnehmung von außen.

Es ist genau dieses Datum, an dem der vorliegende Text veröffentlicht wird. Das ist kein Zufall. Anlass ist Material, das dem Autor von einer anonymen Quelle zugespielt worden war – und das einen Vorgang dokumentiert, der den Selbstauskünften der Branche an diesem Tag in eigentümlicher Weise widerspricht.

Das Material wurde unabhängig auf seine technische Echtheit geprüft. Anhaltspunkte für eine Manipulation des Materials liegen nicht vor.

Eine Aufzeichnung aus dem Jahr 2025

Das Material stammt aus einer Sicherheitskamera, irgendwo in Deutschland. Im Bild: ein schmaler Verbindungsgang in einer öffentlich zugänglichen Anlage. Im Hintergrund: ein größerer Innenraum. Rechter Hand: ein Ausgang ins Freie. Aufnahmedatum: irgendwann im Jahr 2025. Dauer der relevanten Sequenz: etwa zwei Minuten.

Was zu sehen ist:

Eine Person betritt den Gang. Die Bewegungsmelder schalten das Licht ein. Die Person hat ein Smartphone in der Hand. Sie schreitet den Gang ab, geht in die Hocke, fotografiert. Sie geht die volle Länge des Ganges, blickt am Ausgang ins Freie, kehrt zurück. Sie will den Gang in die Richtung verlassen, aus der sie gekommen ist. Dann hält sie inne. Sie kontrolliert etwas auf ihrem Display.

Dann wirkt es wie ein gefasster Entschluss. Die Person dreht um. Geht zurück zum Ausgang. Verschwindet kurz aus dem Sichtfeld der Kamera.

Rekonstruktionszeichnung

Rekonstruktions-Zeichnung
Die Person hat von außerhalb der Anlage einen vermüllten Pappbecher mit Burger-Papier geholt und trägt ihn in den Gang.

Sie kommt zurück. In der Hand: ein Pappbecher. In dessen Öffnung: zerknülltes Burger-Papier. Ein Stück Müll, eindeutig.

Die Person platziert den Becher auf dem Boden des Ganges. Sie geht davor in die Hocke. Sie schießt ein oder mehrere Fotos. Sie steht auf. Sie geht.

Den Müll lässt sie liegen.

Am Ende des Ganges kommt ihr ein Mitarbeiter der Anlage entgegen. Die Person sieht den Mitarbeiter. Sie dreht um. Sie eilt zurück, greift den Becher vom Boden, verlässt mit dem Müll in der Hand das Bauwerk durch den Ausgang rechter Hand. Im Vorbeigehen wirft sie dem Mitarbeiter über die Schulter eine Bemerkung zu.

Zwei Minuten. Das ist alles.

Das Shooting von Nachrichten | Rekonstruktionszeichnung

Rekonstruktions-Zeichnung
Die Person hat den Pappbecher im Gang platziert, hockt sich hin und macht ein oder mehrere Fotos mit dem Smartphone.

Was im Anschluss in einer Lokalzeitung erschien

Kurze Zeit später erscheint in einer deutschen Lokalzeitung ein Artikel über eben diese Anlage. Bebildert wird er mit einem Foto. Auf diesem Foto: ein verlorener, müllig wirkender Pappbecher mit Burger-Papier auf dem Boden eines Verbindungsgangs. Groß abgebildet. Hingucker des Artikels.

Im Artikel findet sich kein Hinweis darauf, dass der abgebildete Becher nicht aus dem üblichen Gebrauch der Anlage stammt. Kein Hinweis darauf, dass er erst kurz vor der Aufnahme an diese Stelle gelangt ist. Kein Hinweis darauf , dass die fotografierende Person höchstpersönlich den Müll in die Anlage getragen hat.

Das Foto in der Zeitung | Rekonstruktionszeichnung

Rekonstruktions-Zeichnung
Der Sündenfall des Lokaljournalismus: Das Foto, das einige Zeit später in einer Lokalzeitung erscheint mit dem mülligen Becher als zentralem Hingucker im Bildvordergrund.

In der Zusammenschau mit dem Material der Kamera stellt sich die Frage, ob das Bild in der Zeitung als Dokumentation eines Zustands erschienen ist, der in dieser Form gar nicht tatsächlich vorgelegen hat.

Diese Frage ist nicht ohne Belang. Es macht für Leser einen Unterschied, ob man das Foto eines vermüllten Gangs sieht – oder das Foto eines Gangs mit einer kurz zuvor durch die fotografierende Person herbeigeführten Vermüllung.

Was sich aus dem Material ergibt

Halten wir fest, was sich aus der Aufzeichnung rekonstruieren lässt – und was nicht.

Beobachtbar ist: Die Person betritt den Gang und fotografiert ihn ergebnisoffen. Sie hält dann inne, kontrolliert ihre Aufnahmen, verlässt den Schauplatz, kehrt mit einem Müllgegenstand zurück, platziert diesen, fotografiert erneut. Die Person will gehen, ohne den Gegenstand wieder mitzunehmen. Erst beim Erscheinen des Mitarbeiters greift sie den Becher und entfernt ihn.

Nicht beobachtbar ist: was die Person in diesem Moment dachte; welche redaktionelle Absprache es gegeben haben mag; welche Anweisung etwaige Vorgesetzte erteilt haben könnten.

Eines aber lässt sich auf der Grundlage des Materials sagen: Das Foto ist nicht das Ergebnis eines Zufalls. Wer den Schauplatz verlässt, ein Requisit beschafft, dieses platziert und gezielt fotografiert, hat eine bewusste Entscheidung getroffen. Das ist im Material der Kamera zu erkennen.

Die Wahl des Requisits

Bemerkenswert ist auch, was beschafft wurde.

Wäre lediglich ein kompositorischer Vordergrund gesucht worden – ein Gegenstand, der dem Bild Tiefe und Maßstab verleiht –, hätte man zu vielem greifen können. Zum Beispiel zum Rucksack, den die Person trug. Stattdessen wurde nicht nach einem kompositorischen Helfer gegriffen, sondern nach einem narrativen Objekt.

Ein Becher mit zerknülltem Burger-Papier liefert keine Tiefe. Er liefert eine Aussage. Er sagt: ungepflegt, vernachlässigt, vermüllt. Er sagt es nicht beiläufig. Er sagt es zentral.

Was im Anschluss geschah

Einige Zeit nach dem Erscheinen des Artikels wurde – nach Informationen, die dem Autor aus dem Umfeld des Verlages vorliegen – innerhalb des Hauses eine Personalentscheidung getroffen. Zugunsten der Person, die für den Artikel und das Foto verantwortlich ist. Eine Entscheidung mit redaktioneller Tragweite.

In jedem ordentlichen Verlagshaus wäre die kritische Befassung mit einem inszenierten Foto einer solchen Personalentscheidung vorausgegangen, darf man annehmen. Spätestens bei deren Vorbereitung hätten interne Kontrollmechanismen anspringen müssen.

Es spricht einiges dafür, dass die Kontrollmechanismen versagt haben. Oder dass sie angesprungen sind, ohne Wirkung zu entfalten.

Beide Möglichkeiten wären aufschlussreich. Im ersten Fall hätte ein Verlagshaus keine funktionierenden Kontrollmechanismen. Im zweiten Fall hätte es welche, aber sie würden nicht greifen.

In beiden Fällen wäre der Befund derselbe: Was zählt, ist offenbar nicht der saubere journalistische Vorgang. Was zählt, so der Eindruck, ist das Resultat – das publikumswirksame Bild, der lesergerechte Aufmacher.

Wie der Inhalt zustande gekommen ist, scheint zweitrangig.

Was im Verlag bekannt sein soll

Nach übereinstimmenden Informationen aus dem Umfeld des betroffenen Hauses ist das Kameramaterial dort seit geraumer Zeit bekannt.

Eine Anfrage des Autors mit Bitte um Stellungnahme zu dem Vorgang ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes unbeantwortet geblieben.

An sichtbaren Reaktionen ist festzuhalten:

– Eine Richtigstellung gegenüber den Lesern ist nicht erschienen.
– Eine öffentliche Stellungnahme des Hauses liegt nicht vor.
– Eine kommunizierte interne Untersuchung ist nicht erkennbar.

Der ursprüngliche Vorgang ist die eine Sache. Nach meiner Meinung: reparierbar durch redaktionelle Konsequenzen. Auflösbar durch Transparenz.

Das anhaltende Schweigen ist von anderer Qualität. Aus einem journalistischen Einzelfall wird in dem Moment ein institutionelles Problem, in dem das Haus selbst nicht mehr handelt.

Der Spiegel und die Unterschiede

Der Vergleich, der sich aufdrängt, ist der mit dem Fall Claas Relotius – mit gutem Grund, aber auch mit klarer Differenz.

Relotius hatte über Jahre Reportagen veröffentlicht, in denen er Figuren und Begegnungen erfunden hatte. Als der Skandal aufflog, entschied sich der Spiegel für den unangenehmsten Weg: Selbstprotokoll, Personalkonsequenzen, neue redaktionelle Sicherungssysteme, öffentliches Schuldeingeständnis.

Das hat den Spiegel beschädigt. Es beschädigt ihn bis heute. Aber der Spiegel hat sich entschieden, mit dieser Beschädigung zu leben. Er hat sich entschieden, den Schmerz der Wahrheit höher zu gewichten als das kurzfristige Verschwinden des Problems.

Die Form des Versagens ist im Detail unterschiedlich: Relotius hat Texte erfunden. Hier geht es um die Inszenierung eines Fotos. Die Vergleichbarkeit liegt in der Frage des Umgangs mit dem Versagen. Der Spiegel ist an die Öffentlichkeit gegangen. Diese Entscheidung steht der Lokalzeitung noch bevor. Bisher hat sie sich anders entschieden.

Vom Einzelfall zum Strukturverdacht

Es muss an dieser Stelle festgehalten werden, was der Vorgang nicht beweist.

Er beweist nicht, dass sämtliche Lokaljournalistinnen und -journalisten Bildmotive inszenieren. Er beweist nicht, dass Berichte routinemäßig zurechtgeformt werden. Es ist ein Einzelfall. Das gehört zur intellektuellen Redlichkeit dazu.

Aber: Der Einzelfall hat eine Eigenschaft, die ihn über sich selbst hinausweisen lässt. Er ist rein zufällig dokumentiert. Die Sicherheitskamera lief, weil sie immer läuft. Die fotografierende Person glaubte sich offensichtlich unbeobachtet. Sie hatte keinen Grund anzunehmen, dass eine Aufzeichnung jemals existieren würde.

Daraus ergibt sich eine schlichte Frage: Wenn ein Vorgang nur deshalb dokumentiert wurde, weil zufällig eine Kamera mitlief – wie viele vergleichbare Vorgänge mögen sich schon abgespielt haben, in denen redaktioneller Content nicht tatsachengetreu dargestellt wurde, ohne dass eine Kamera darauf gerichtet war?

Das ist keine Verschwörungsthese. Es ist eine Wahrscheinlichkeitsüberlegung. Reine Mathematik.

Was jetzt zu geschehen hätte

Der Weg, den der Spiegel gegangen ist, war nicht angenehm. Aber er war der einzige, der die institutionelle Glaubwürdigkeit zumindest teilweise erhalten konnte.

Übertragen auf den vorliegenden Fall ergeben sich nach meiner Meinung drei Schritte. Sie sind nicht originell. Sie sind die Grundausstattung jeder ernsthaften Krisenbewältigung.

Erstens: Eine Klärung der Verantwortung
Solange die Beteiligten in ihren Funktionen unverändert bleiben, bleibt die Botschaft nach innen und nach außen, dass der Vorgang folgenlos sei. Diese Botschaft ist mit redaktioneller Glaubwürdigkeit schwer vereinbar.

Zweitens: Eine öffentliche Einlassung der Verlagsseite
In einer Form, die der Sache angemessen ist – mit Benennung dessen, was geschehen ist, und mit der Frage, wie auf den Vorgang reagiert wurde.

Drittens: Eine externe Aufklärung
Mit Zugang zu den relevanten Unterlagen. Eine Untersuchungskommission, besetzt nicht ausschließlich mit Verlagspersonal, sondern auch mit unabhängigen Vertretern. Aufgabe: zu klären, ob es sich um einen Einzelfall handelt – oder um die Spitze eines redaktionellen Eisbergs.

Was bei diesen Schritten am Ende herauskäme, ist offen. Aber das Verfahren selbst wäre der Punkt, an dem das Verlagshaus, nach meiner Einschätzung, zurück zur Glaubwürdigkeit finden könnte.

Wer heute den Tag des Lokaljournalismus feiert

Damit kehren wir zurück zum Punkt, an dem der Text begonnen hat. Heute, am 5. Mai 2026, feiert die Branche ihren „Tag des Lokaljournalismus“.

Die Frage, die sich stellt, ist nicht, ob Lokaljournalismus einen Beitrag zur Demokratie leistet. Das tut er. In vielen Häusern, durch viele Redakteurinnen und Redakteure, die ihren Beruf ernst nehmen. Diese Feststellung ist wichtig.

Die Frage ist eine andere. Sie lautet, ob diese Branche bereit ist, sich denselben Standards zu unterwerfen, die sie von anderen einfordert.

Ob sie bereit ist, ihre eigenen Fehler genauso zu behandeln wie die Fehler derjenigen, über die sie berichtet.

Glaubwürdigkeit ist kein Naturzustand. Sondern ein Konto, von dem nur abheben kann, wer darauf einzahlt. Die Lokalzeitung hatte Monate Zeit einzuzahlen. Sie hat es nicht getan. Vielleicht reicht der heutige Tag, an diese Aufgabe zu erinnern.

Wenn nicht: Der Vorfall ist geschehen und dokumentiert. Das Material ist nicht aus der Welt zu schaffen. Der Vorgang wird nicht verschwinden.

Es bleibt, nach meiner Einschätzung, nur die Wahl der Form, in der er ans Licht kommt. Im selbstgewählten oder im fremdbestimmten Tempo. Mit Würde – oder ohne. Als Aufklärung oder als Demaskierung.

Der Lokaljournalismus, der sich gerne als vierte Gewalt im Staat versteht, sollte wissen, was diese Wahl bedeutet. Er hat sie oft genug an anderen demonstriert.

Heute trifft sie ihn selbst.

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Ist das die Freiheit der Presse, Quatsch zu schreiben, der nicht stimmt?" > 3. Mai: Tag der Pressefreiheit
Ist das die Freiheit der Presse, Quatsch zu schreiben, der nicht stimmt?

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Ein Lehrstück über Schwachsinn im Lokaljournalismus

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Visual zum Mindener Medien-Stammtisch
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Einladung zum Mindener Medien-Stammtisch

Es gibt sie in Minden: Medienprofis, die bundesweit in der Kreativwirtschaft tätig sind. Der Medien-Stammtisch schafft Raum zum Austausch.

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Im Wörterbuch nachgeschlagen: Pressefreiheit
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Nachgeschlagen: „Pressefreiheit“

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3. Mai: Tag der Pressefreiheit Ist das die Freiheit der Presse, Quatsch zu schreiben, der nicht stimmt?

3. Mai: Tag der Pressefreiheit
Ist das die Freiheit der Presse, Quatsch zu schreiben, der nicht stimmt?

3. Mai: Tag der Pressefreiheit
Ist das die Freiheit der Presse, Quatsch zu schreiben, der nicht stimmt?

Die Pressefreiheit zählt zu den Kronjuwelen der Demokratie. Umso befremdlicher, mit welcher Achtlosigkeit Teile des Journalismus mit ihr umspringen.

Statt das Privileg zu nutzen, den Mächtigen auf die Finger zu sehen, Herrschaftsverhältnisse offenzulegen und fatale Abhängigkeiten zu sezieren, nehmen sich nicht wenige Journalisten lieber die Freiheit, ihren Lesern Märchen aufzutischen.

Es war von Anbeginn ein konstruktiver Geburtsfehler, ausgerechnet zutiefst kapitalistische Gebilde – Verlagshäuser, von ihren Eignern auf maximale Rendite getrimmt – zu „unabhängigen“ Aufsehern der Demokratie zu küren. Aus Wächtern über die Mächtigen wurden so nicht selten deren stille Mitspieler.

Wer genau hinsieht und journalistische Texte hinterfragt, findet sie überall: die verdrehten Wahrheiten jener Schreiber, denen die ideologische Stoßrichtung ihrer Beiträge wichtiger ist als die Wahrhaftigkeit ihrer Berichterstattung.

Nirgends ist mir das deutlicher vor Augen geführt worden als nach meinem Wechsel aus der Medienmetropole Hamburg ins provinzielle Minden.

Man schrieb das Jahr 2020, Kommunalwahlkampf, und das Mindener Tageblatt unter Chefredakteur Benjamin Piel – heute in gleicher Funktion beim Bremer Weser-Kurier – lieferte aus meiner Sicht ein Lehrstück darüber, wie sich mit faktisch korrekten Zahlen ein faktisch schiefes Bild zeichnen lässt.

Was im selben Artikel für die einen Kandidaten methodisch sauber gehandhabt wurde – nämlich der strikte Bezug auf den jeweiligen Wahlbezirk –, geriet bei anderen unter den Tisch. Ich habe diese Praxis der asymmetrischen Maßstäbe damals das „Prinzip Piel“ genannt – und stehe noch heute zu der Diagnose.

Heute, am Welttag der Pressefreiheit, den die Vereinten Nationen seit 1994 alljährlich am 3. Mai begehen, scheint mir der passende Anlass, meine detailgenaue Sektion jener Zahlenjonglage von damals als Flashback auf Das Herz der Stadt zu republizieren.

Der nachfolgende Text erschien in praktisch unveränderter Form am 15. September 2020 auf meiner Plattform www.minden-waehlt.de – einschließlich des bemerkenswerten Zitats von Top-Journalist Dirk Steffens: „Wenn man also nur einen Ausschnitt der Wahrheit betrachtet, kann man mit diesem Teil genau das Gegenteil der Wahrheit beweisen – also lügen.“

Alter Text, alte Zahlen, alter Anlass. Doch in der Analyse eines Journalismus, der sich die falschen Presse-Freiheiten nimmt, ist der Text von beklemmender Aktualität geblieben.

Edgar Wilkening, Minden, 3. Mai 2026

Strategieberater Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening. Hat während seiner Arbeit für namhafte deutsche Medienhäuser große und kluge Chefredakteure persönlich kennengelernt. „Nein, Benjamin Piel würde ich nicht dazuzählen“, sagt er.

Im Blickpunkt: Journalismus, der sich die falschen Presse-Freiheiten nimmt

"Wenn man also nur einen Ausschnitt der Wahrheit betrachtet, kann man mit diesem Teil genau das Gegenteil der Wahrheit beweisen – also lügen." Dirk Steffens (Terra X / ZDF)

Quelle: “Die Dimension der Krise ist gewaltig” in “journalist” Nummer 9, September 2020. Interview hier online frei verfügbar.

Journalismus nach dem Prinzip Piel: Das Wichtige weglassen, damit das Gesinnungsbild passt

Es ist nur ein kleiner Satz in der heutigen Ausgabe des Mindener Tageblatt (15. September 2020).

Aber er offenbart die perfide Art eines Journalismus nach dem Prinzip von Chefredakteur Benjamin Piel. Hier kommt er:

"Die drei Einzelbewerber für Ratssitze erreichten stadtweit sehr geringe Zahlen."

Quelle: Mindener Tageblatt vom 15. September 2020, Seite 3, Bericht „Was absolute Zahlen sagen“ (Onlineversion hier als Bezahl-Content)

Was stimmt nicht an diesem Satz? Faktisch ist doch alles korrekt! Bei der Kommunalwahl 2020 gab es in Minden drei Einzelbewerber um Mandate für den Stadtrat.

Wenn man deren Wahlergebnisse stadtweit betrachtet, ergibt sich ein tristes Bild: einer hat 0,03 % der abgegebenen Stimmen, ein anderer 0,13 % und auch Kandidatin Astrid Engel nur 0,19 %.

Die Botschaft, die das vermitteln soll, ist klar: „Einzelbewerber – chancenlos, erfolglos, aussichtslos. Nicht weiter der Rede wert.“

Kann man so sehen im System Piel. Denn faktisch ist es richtig – aber eben nicht die reine Wahrheit.

Was stimmt denn nicht an dem Satz da oben?

Sekunde, ich zeig’s an einem Beispiel …

"Der Bürgermeisterkandidat Michael Jäcke erreichte landesweit sehr geringe Zahlen."

Fiktive Aussage, die so nie erschienen ist. Dient hier nur dazu die Logik eines Journalismus vorzuführen, der mit faktisch korrekten Aussagen das Gegenteil der Wahrheit darstellt.

Vollkommen bescheuert, der Satz über Bürgermeisterkandidat Jäcke – oder? Denn der trat ja gar nicht landesweit an.

Er wollte nur in Minden gewählt werden. Er durfte auch nur in Minden gewählt werden. Er stand nirgendwo anders überhaupt zur Wahl!

Also vollkommen irreführend konstruiert, die fiktive Aussage da oben. Und Bürgermeister Jäcke würde sich zurecht gegen eine derart bekloppte Einordnung seines Wahlergebnisses wehren. Trotzdem:

In einem System Piel ist dieser Satz faktisch vollkommen richtig – auch wenn er mit der Wahrheit nicht das Geringste zu tun hat.

Und das ist das Perfide am oben zitierten Satz aus der heutigen Aussage des Mindener Tageblatt. Er operiert mit richtigen Zahlen – aber er stellt sie in einen vollkommen falschen Zusammenhang.

Denn: Keiner der drei Einzelbewerber ist stadtweit angetreten!

Keiner der drei Einzelbewerber war in ganz Minden wählbar (was viele Wähler im Fall von Astrid Engel sehr bedauerten, wie man zahlreichen Facebook-Kommentaren entnehmen kann).

Jeder der drei Einzelbewerber war ausschließlich in einem einzigen der 25 Wahlbezirke von Minden wählbar – nirgendwo sonst.

Das Wahlergebnis der Einzelbewerber in einen Gesamt-Minden-Zusammenhang zu stellen, offenbart die gleiche schiefe Logik wie oben im Fall des fiktiven Satzes über Bürgermeister Jäcke.

In einem Journalismus nach dem Prinzip Piel entsteht der Eindruck, es gehe nicht um Wahrheit, sondern darum, das gewünschte Gesinnungsbild herzustellen.

Es lässt sich als zweierlei Maß lesen, was Journalisten dafür in der Tasche haben müssen.

Denn natürlich wissen die Zeitungsmacher sehr genau, was sie da machen. Und sie wissen auch, wie es richtig geht: dass man die Ergebnisse eines Wahlbezirks nur auf diesen einen Wahlbezirk beziehen kann.

Bei anderen Kandidaten (und insbesondere solchen, die Parteien angehören) funktioniert das tadellos – und zwar im selben Artikel!

"Bestes Ergebnis bei den Grünen hatte in seinem Wahlbezirk Horst Idelberger (25,7%)."

Quelle: Mindener Tageblatt vom 15. September 2020, Seite 3, Bericht „Was absolute Zahlen sagen“ (Onlineversion hier als Bezahl-Content)

Achten Sie auf das kleine Wörtchen „Wahlbezirk“ oben im Zitat. Es macht hier genau den Unterschied.

Denn im Fall des Grünen-Politikers wird sein Wahlbezirk-Ergebnis nicht auf das Gesamt-Minden-Ergebnis umgelegt. Was für ein Glück für ihn! Sonst würde es nämlich ebenfalls trist aussehen.

Damit das nicht passiert – genau dafür hat das System Piel zweierlei Maß in der Tasche.

Und noch ein Beleg, dass die Zeitungsmacher sehr genau wissen, wie es richtig geht – ebenfalls aus exakt dem selben Artikel.

"... nur ein Listenplatz zog: Den hat Thorsten Vogt (46 Stimmen im Wahlbezirk)."

Quelle: Mindener Tageblatt vom 15. September 2020, Seite 3, Bericht „Was absolute Zahlen sagen“ (Onlineversion hier als Bezahl-Content)

Auch hier wieder deutlich: der Bezug zum „Wahlbezirk“. Sie können es, die Zeitungsleute – dann, wenn es in ihre Darstellung passt.

Dass besagter Thorsten Vorgt in seinem Wahlbezirk deutlich weniger Stimmen erhalten hat als die parteifreie Kandidatin Astrid Engel – kein Wort darüber im Artikel. Das würde nicht ins Gesinnungsbild passen.

Dass die parteifreie Kandidatin Astrid Engel in ihrem Wahlbezirk überhaupt mehr Stimmen auf sich vereinen konnte als irgendein Kandidat von politischen Schwergewichten wie FDP, Die Linke, Mindener Initiative oder Wir für Minden jeweils in deren 25 Wahlbezirken – für das System Piel keinerlei Erwähnung im Artikel wert.

Dass ein politischer Newcomer ein ganz bemerkenswertes Ergebnis hingelegt hat im Vergleich zu altgedienten Parteikadern – keine Erwähnung wert.

In einem journalistischen System, das sich Gesinnungsbildern mehr verpflichtet fühlt als wahrheitsgetreuer Berichterstattung, können solche Zusammenhänge wirken, als seien sie zurechtgebogen bis das rauskommt, was man sich als „Bild in der Öffentlichkeit“ wünscht.

Dass ausgerechnet über solch einem verfälschenden Artikel dann noch die neutral tuende Überschrift „Was absolute Zahlen sagen“ steht, belegt nochmal mehr, um was es dieser Art Journalismus tatsächlich geht. Wahrhaftige Berichterstattung ist es jedenfalls nicht.

Ich kam schon vor einigen Tagen, im Zusammenhang mit anderen Missgriffen von Chefredakteur Benjamin Piel, zu diesem Ergebnis:

Seriöse Zeitungen, bei denen Glaubwürdigkeit zum Markenkern zählt, tun gut daran, von dieser Art Journalismus Abstand zu nehmen – und von ihren Protagonisten.

Sicherheitskamera entlarvt: So veräppelt der Lokaljournalismus seine Leser

Sicherheitskamera entlarvt: So veräppelt der Lokaljournalismus seine Leser

Sicherheitskamera entlarvt: So veräppelt der Lokaljournalismus seine Leser

Symbolbild. Foto von
Siarhei Horbach auf unsplash.com

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening

Bis zur Veröffentlichung von Inhalten aus der Sicherheitskamera sind es nur noch:

Tag(e)

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Stunde(n)

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Sekunde(n)

Am 5. Mai 2026 findet in Deutschland der Tag des Lokaljournalismus statt

Der Aktionstag ist eine „gemeinsame Kampagne der lokalen Medien“, heißt es auf der Webseite der Organisatoren.

An diesem 5. Mai 2026 werden Verleger, Journalisten, Redaktionen in ganz Deutschland nicht müde werden, sich gegenseitig auf die Schultern zu klopfen und zu feiern, was für ein toller Haufen aufrechter Haudegen man sei; wie sehr die Demokratie geschützt wird durch das eigene Tun; was für glorreiche Heldentaten man jeden Tag vollbringt; wie unersetzlich man ist fürs Gemeinwohl und das große Ganze und überhaupt und Hastenichtgesehn …

Da möchte Das Herz der Stadt – als verbürgte Plattform für Wahrheit und Transparenz – nicht tatenlos daneben stehen.

Nachdem mittlerweile praktisch alle großen Magazine und Sendeanstalten in Deutschland ihren Claas-Relotius-Moment erlebt haben und der Verbreitung von Fake-News überführt wurden, wird’s Zeit auch in der Provinz mal genauer hinzuschauen, wie dort eigentlich Journalismus zustande kommt. Spoiler: genau wie bei den Großen – es wird gefaked, was geht.

Der Claas-Relotius-Moment des Lokaljournalismus in Wort und Bild

Dem Herz der Stadt liegt ein bemerkenswertes Dokument vor, das erschütternde Einblicke gibt in das, was Lokaljournalisten und -journalistinnen anstellen, wenn sie sich vom Leser unbeobachtet fühlen bei ihrer unglaublich ehrenvollen „demokratie-schützenden“ Journaillen-Arbeit.

Der erste Tag des Lokaljournalismus am 5. Mai 2026 ist deshalb genau das richtige Datum, Inhalte dieses Dokument einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Und die selbstverliebten Wichtigtuer in deutschen Lokalredaktionen als das zu zeigen, was sie wirklich sind …

Stay tuned!

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© Symbolbild: Das Herz der Stadt

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening. Arbeitete für diverse Medienhäuser wie Axel Springer, Gruner + Jahr, Handelsblatt, NDR, Deutschlandradio, Sat.1, RTL, ZDF. Tätig als Konzept- und Strategieentwickler.

{

"Charlatan (...), eine Person, die es versteht, sich den Schein von Gelehrsamkeit und Weisheit zu geben und durch niedere Mittel die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen sucht."

Quelle: Pierer’s Universal-Lexikon, 4. Auflage von 1857 (Band 3, Seite 870)

Am 3. Februar 2020 stand es schwarz auf weiß im Kommentar des damaligen Chefredakteurs des Mindener Tageblatt, Benjamin Piel:

„Es bleibt ein einziger Satz: Die Halle wird abgerissen. Game over.“

Sechs Jahre später ist wieder ein einzelner Satz übrig.

Die Halle steht. Punkt.

Samstag, 14. Februar 2026. Die frisch sanierte Kampa-Halle eröffnet neu. Knapp 4.000 Menschen. Flutlicht. Bierbecher. Heimspiel von GWD Minden gegen die Rhein-Neckar-Löwen. Anwurf 20:00 Uhr.

Game on.

Die Realität hat eine unangenehme Eigenschaft: Sie hält sich nicht an Kommentare verkappter Journalisten.

Natürlich kann man sich irren. Einmal. Vielleicht zweimal. Geschenkt. Aber wenn Fehleinschätzung zum journalistischen Stilmittel wird, wenn apodiktische Urteile ohne belastbare Faktenlage in die Welt geblasen werden – dann reden wir nicht mehr über Irrtum, sondern über Attitüde.

„Die Halle wird abgerissen. Game over.“ Das war keine vorsichtige Einschätzung, kein Szenario unter Vorbehalt. Das war ein finaler Richterspruch. Und er war falsch. Fundamental falsch.

Der Punkt ist nicht, dass jemand sich übernommen hat und danebenlag. Der Punkt ist die Pose der Unfehlbarkeit, mit der solche Sätze formuliert werden. Der erhobene Zeigefinger, der suggeriert: Ich weiß, wie es läuft. Ich habe die Lage durchdrungen. Vertrauen Sie mir.

Sechs Jahre später steht da ein saniertes Gebäude in der Hahler Straße. Beton, Stahl, Glas – und ein stilles Dementi.

Wenn Journalismus mehr sein will als Click-Bait und Meinungsgewitter, dann muss er sich an Realität messen lassen. Analyse bedeutet, Hypothesen sauber zu kennzeichnen, Unsicherheiten offen zu benennen, Quellen transparent zu machen. Wer stattdessen mit maximaler Geste urteilt und minimale Evidenz liefert, betreibt kein professionelles Handwerk, sondern bizarres Amateurtheater.

Und das Problem ist strukturell. In vielen Lokalredaktionen herrscht inzwischen das Prinzip: zuspitzen, zuschlagen, zuschreiben. Irgendetwas bleibt hängen. Aufmerksamkeit ist die Währung. Differenzierung bringt keine Klicks, aber klare Endurteile tun es. „Game over“ verkauft sich besser als „Die Lage ist komplex und offen“.

Der Preis dafür ist Glaubwürdigkeit.

In der kruden Publizistikwelt eines Benjamin Piel ist das immer wieder zu beobachten.

Da werden Fakten so zurechtgezimmert, dass die Gesinnungslage abgebildet wird – nicht aber die Realität. Da wird die Kommunalwahl-Kandidatur einer parteilos antretenden Bürgerin zum größenwahnsinnigen „die Stadt im Alleingang retten“ hochgejazzt. Da wird in satirische Bildchen ein „Abbruch des Anständigen“ hineingelesen (so dass sich der Erschaffer genötigt sieht, die Bilder mit einem Warnhinweis „Satire“ zu versehen).

Da wird aus dem erfolgreichen Freizeitpark-Konzept eines Unternehmers schlichtweg Terror – wortwörtlich „gnadenloser Erdbeervermarktungsterror“. Da wird aus dem Passanten einer Demonstration der Rädelsführer eines rechtsradikalen Lynchmobs (was nach Das Herz der Stadt vorliegenden Informationen im Nachhinein die Zahlung einer Schadensersatzsumme in erheblicher sechsstelliger Größenordnung ausgelöst haben soll – die Rede ist von 170 TEU, die der Verlag zahlen musste). Und so weiter und so fort … Die Liste der Verfehlungen ist schier endlos.

Wenn jemand regelmäßig mit apodiktischen Prognosen arbeitet, die der Wirklichkeit nicht standhalten, entsteht ein Muster. Und Muster sind in der Medienanalyse relevanter als einzelne Ausrutscher.

Eine singuläre Fehlprognose ist menschlich. Ein System aus Übertreibung, Dramatisierung und vorschnellem Urteil ist professionell problematisch.

Die Ironie der Geschichte: Während sich der Lokaljournalismus gern als „Retter der Demokratie“ inszeniert, unterminiert er mit genau diesem Habitus das Vertrauen, auf dem demokratische Öffentlichkeit beruht.

Wer ständig Endzeit ausruft und sich dann als Prophet erweist, dessen Vorhersagen regelmäßig implodieren, sägt am eigenen Ast.

Aber es wäre wohlfeil, blasierten Journalisten allein die Verantwortung dafür zu übertragen.

Ihr publizistisches Gift können die Scharlatane nur versprühen, wenn welt- und lebensfremde Verleger ihnen mit vergoldeten Steigbügeln aufs redaktionelle Pferd helfen.

Zeitungen sind strikt profitorientierte Unternehmen. Man erwartet sich wirtschaftliche Vorteile von gewissenlosen Journalisten, die professionell übertreiben, dramatisieren und vorschnell urteilen.

Das wirtschaftliche Ergebnis entpuppt sich allerdings meist sehr schnell als ernüchternd. Mittlerweile meldet ein erster Verleger die Schließung seiner hauseigenen Zeitungsdruckerei, nachdem Chefredakteur Benjamin Piel dort sein segensreiches Werk beendet hat.

Vollkommen absehbar dieser Absturz, wissen erfahrene Beobachter. Wer beim Beelzebub bestellt, darf sich nicht wundern, wenn er aus der Hölle geliefert bekommt.

Die Kampa-Halle ist deshalb mehr als eine Sportstätte. Sie ist ein gebauter Faktencheck. Ein Beton gewordener Reality-Check für all jene, die mit finaler Gewissheit verkünden, was morgen angeblich alternativlos ist.

Und vielleicht liegt hier die eigentliche Pointe:

Nicht die Halle stand vor dem Abriss, sondern ein bestimmtes Selbstverständnis von Journalismus.

Eines, das glaubt, Lautstärke ersetze Recherche und Pose ersetze Analyse.

„Game over“?

Nein. Game läuft.

Die Halle steht. Die Fans kommen. Das Spiel läuft. Und die Realität hat wieder einmal gezeigt, dass sie keine Rücksicht auf bekloppte Schlagzeilen nimmt.

Wenn man wissen will, wie es um Prognosekraft und Selbstüberschätzung im Lokaljournalismus bestellt ist, muss man nicht lange theoretisieren. Man kann einfach nach Minden fahren, zur Hahler Straße 112. Solange dort die Kampa-Halle ihre Nase in den Wind reckt, steht sie auch als Mahnmal gegen die Hybris vorschneller Gewissheiten von Scharlatanen und Blendern.

Und das ist vielleicht die ehrlichste Form von Kommentar, die man sich wünschen kann:

Ein Gebäude, das schweigt – und damit mehr Wahrheit erzählt als manch schlaumeiernder Leitartikel.

Warum liest man nichts darüber in der Zeitung?

Gute Frage! Falls Sie dabei an eine bestimmte Zeitung denken, müssten Sie dort bitte direkt nachfragen. Grundsätzlich gilt aber: Ein Lokalblatt, das behauptet sich auszukennen in seiner Region und dann regelmäßig danebenliegt, wird alles tun, die eigene Inkompetenz vor seinen letzten Lesern zu verschleiern. Nein, Zeitungen sind nicht eben für besondere Transparenz bekannt.

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Autor Edgar Wilkening

Autor: Edgar Wilkening

Ist gewählte Vertrauensperson der Wählervereinigung „Wir für Minden“ für die Kommunalwahl 2025 und insofern persönlich von Falsch-Darstellungen der Stadtverwaltung Minden betroffen.

Beruflich aktuell u.a. mit der Entwicklung von KI-Agenten für Kunden befasst.

Ich bin kein Leser des Mindener Tageblatt. Mein Leben hat deutlich an Qualität gewonnen, seit ich vor Jahren mein Abo gekündigt habe.

Trotzdem senden mir Menschen in meinem Umfeld immer wieder Artikel aus dem Mindener Tageblatt. In der Regel mit der Frage: „Stimmt das so, was da steht? Ist das wirklich richtig, was die schreiben?“

Ich kann und will mich gar nicht mit allen Unzulänglichkeiten befassen, die die Lokalpresse täglich verspinnt.

Aber wenn ich persönlich betroffen bin von journalistischem Schund, ist Gegenwehr Pflicht

Was ist geschehen?

Am 14. August 2025 erschien ein Bericht im Mindener Tageblatt, der sich mit der Doppelkandidatur eines Bürgers bei der Kommunalwahl 2025 befasst. Um das klipp und klar zu sagen: Solche Mehrfachkandidaturen, ob willentlich oder versehentlich, sind nicht zulässig und im NRW Kommunalwahlgesetz strikt untersagt. Da gibt’s gar keine zwei Meinungen.

Die Frage ist hier aber: Wie geht ein Rathaus mit einer Mehrfachkandidatur um? Wie kann es sein, dass ein solch gravierender Fehler in Minden unentdeckt bleibt, wohlgemerkt über Wochen, in einem mehrstufigen Prüfsystem, das freie, gerechte und sichere demokratische Wahlen in Deutschland gewährleisten soll? Wie kann es sein, dass alle Kontrollinstanzen versagen?

Die Antwort lautet leider wieder mal: Es ist unfassbar viel Inkompetenz im Rathaus unterwegs. Und sobald ein Fehler bekannt wird, zeigt jeder auf jeden und schiebt Verantwortung von sich weg, um die eigene Pension nicht zu gefährden.

Im Zweifelsfall wird die Schuld den Bürgern in die Schuhe geschoben. Zum Beispiel mir

Im Artikel des Mindener Tageblatt heißt es unmissverständlich: „Die Stadt erklärt, (…) Vertrauenspersonen (…) seien dafür verantwortlich, dass alle formellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Kommunalwahl seitens der Bewerber erfüllt werde.“ (Gemeint ist wohl „werden“.)

Ausschnitt Mindener Tageblatt vom 14. August 2025

Screenshot als Beleg
Quelle: Mindener Tageblatt vom 14. August 2025, Seite 2.
Rechtschreibfehler „werde“ durch die Redaktion des Mindener Tageblatt.
Gelbe Hervorhebungen durch den Autor

Das ist natürlich totaler Quatsch.

Nirgendwo im NRW Kommunalwahlgesetz findet sich eine Formulierung, die auch nur annähernd die Auslegung zulässt, Vertrauenspersonen (wie ich es bin für die Wählergemeinschaft „Wir für Minden“) seien dafür verantwortlich, dass die Bewerber „alle formellen Vorraussetzungen für eine ordnungsgemäße Kommunalwahl“ erfüllen.

Da wird gelogen, dass sich die frisch eingezogenen Balken biegen im historischen Rathaus

Hier versucht die Stadtverwaltung Verantwortung für entstandene Fehler von sich wegzuschieben. Und mittlerweile räumt man sogar im Rathaus Minden ein, dass man den Mund reichlich voll genommen hat gegenüber der Presse.

„Es ist nicht Aufgabe von Vertrauenspersonen, eigeninitiativ und aktiv extra ermitteln zu müssen, ob ein Kandidat z.B. noch woanders auf der Reserveliste steht“, heißt es in einer Antwort der Ersten Beigeordneten Daniela Giannone, die sie mir am 18. August 2025 auf meine Beschwerde hin schickte.

Plötzlich ist die Rede davon: Als die Stadt erklärte, die Vertrauenspersonen seien für „alle formellen Voraussetzungen“ verantwortlich, war nicht gemeint, dass „Fehler bei ‚allen‘ formellen Voraussetzungen“ in der Verantwortung der Vertrauenspersonen lägen.

Ach, nein? Wie bitte …? Was ist an der im Mindener Tageblatt veröffentlichten Formulierung „verantwortlich, dass alle Voraussetzungen erfüllt werden“ irgendwie missverständlich?

Sind Germanisten anwesend? Oder haben die sich bis hier hin schon alle weggelacht?

„Die Stadt Minden wollte damit lediglich vermitteln, dass ganz allgemein die Vertrauenspersonen als zentrale Ansprechpartner der Parteien / Wählergemeinschaften für die Verwaltung fungieren“, heißt es in dem Schreiben weiter.

Ach ja? Ach so!

Und warum hat man das nicht einfach in die Erklärung fürs Mindener Tageblatt reingeschrieben? Klemmte die Tastatur? Waren die Buchstaben aus? „Ich kaufe ein O.“ Musste noch auf den Geburtstag des Kollegen angestoßen werden? „Prösterchen, Hasi!“ Wie auch immer …

Das Mindener Tageblatt hat die Erklärung des Rathauses ins Blättle übernommen – offenbar ungeprüft

Die berühmte journalistische Sorgfaltspflicht aus Ziffer 2 des Pressekodex – sie wird offenbar automatisch außer Kraft gesetzt, sobald eine Nachricht aus dem Rathaus reintrudelt. Die Verwaltung könnte wohl auch schreiben „Die Erde ist eine Scheibe“ und es würde gedruckt. „Amtliche Mitteilungen“ quasi, aber im redaktionellen Outfit? Ich nenne das: übelsten Verlautbarungs- und Gefälligkeits-Journalismus. Schäbig.

Dabei hätten der Redakteur des Artikels ebenso wie die verantwortliche Chefredakteurin mit einer simplen Google-Recherche herausfinden können, dass die Erklärung der Stadt Minden auf grundlegend falschen Aussagen beruht. Aber offensichtlich schreiben Zeitungshäuser ihren Rathäusern gerne ungeprüft nach dem Munde, wenn man eine fruchtbare Symbiose miteinander führt.

Das gilt noch viel mehr für den zweiten Teil meiner Beschwerde im Rathaus

Im MT-Artikel heißt es weiter, extra groß als Zwischen-Überschrift gesetzt: „Das IT-Programm meldet keinen Fehler“. Mit „IT-Programm“ ist die Wahl-Software „votemanager 2“ der votegroup gemeint, die in Hunderten deutscher Kommunen für die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen eingesetzt wird.

Zwischen-Überschrift im Mindener Tageblatt vom 14. August 2025

Screenshot als Beleg
Quelle: Mindener Tageblatt vom 14. August 2025, Seite 2.
Gelbe Hervorhebung durch den Autor

In dieser Software hat das Rathaus Minden einen krassen Fehler entdeckt. Oha, tolle Digital-Nerds! Nämlich den, dass das System bei Doppelkandidaturen „keine Fehlermeldung anzeigt“.

Das gipfelt in der steilen These der Ersten Beigeordneten: „Es wird zwingend gemeinsam mit OWL-IT daran gearbeitet werden müssen, dass künftig auch für diese Konstellationen ein Abgleich durch den VoteManager erfolgt“. Superduper Tipp aus Minden, dem Hotspot der IT-Szene!

Die Software-Entwickler bei der votegroup sind sicher schon ganz aufgeregt, dass sie mit den HighEnd-Digitalexperten vom Rathaus Minden zusammenarbeiten dürfen.

Ausschnitt aus Artikel des Mindener Tageblatt vom 14. August 2025

Screenshot als Beleg
Quelle: Mindener Tageblatt vom 14. August 2025, Seite 2.
Gelbe Hervorhebungen durch den Autor

So groß kann ein Blödsinn gar nicht sein, dass er nicht doch den Weg ins Vorzeigeblättle des selbsternannten „Qualitäts-Journalismus“ findet.

Ich bin kein Coder und kein Hacker. Aber aus meiner jahrzehntelangen Tätigkeit in der Hamburger Digitalbranche und meiner heutigen Tätigkeit als Konzeptentwickler auch für Software-Anwendungen weiß ich doch: „Eine derart elementare Prüf-Funktion ist nicht in der Software eines der führenden Anbieter für Wahl-Software integriert? Also, mir kommt das jedenfalls komisch vor …“

Deshalb habe ich eine schriftliche Anfrage an den Support der votegroup geschickt. Mit verblüffendem Ergebnis

Noch während meine Anfrage lief, war ich gemeinsam mit dem Vorsitzenden der Wählergemeinschaft „Wir für Minden“, Frank Tomaschewski, zu einer Besprechung der Causa Doppelkandidatur im Rathaus eingeladen. Dort habe ich ausdrücklich nachgefragt: „Habe ich das richtig verstanden, was im MT steht? Die Software votemanager ist nicht in der Lage, Doppelkandidaturen in Reservelisten zu identifizieren?“

Großes Nicken überall. Klare Antwort der Wahlleiterin und vom Leiter des Wahlteams im vollsten Brustton der Überzeugung: „Richtig, das geht nicht.“

Und dann wurde ich noch belehrt, dass man die Software votemanager immerhin schon seit dem Jahr 2004 im Einsatz habe, man also entsprechend Erfahrung habe im Umgang. Doll! Echte Digital-Nerds im Rathaus, super!

Am Nachmittag freundlicher Rückruf vom Support der votegroup. Das Telefonat ergab das glatte Gegenteil dessen, was man mir eben noch im Rathaus eingebläut hatte – und was im Artikel des Mindener Tageblatt stand.

Aber selbstverständlich gebe es eine solche Prüf-Funktion im votemanager, erklärte mir der Support-Mitarbeiter in seiner Auskunft

Abgebildet sei sie in der Funktion „Mehrfachkandidaturen prüfen“, die man jederzeit aufrufen kann und die dann zuverlässig – jawohl: auch auf Reservelisten! – Mehrfachkandidaturen identifiziert.

Ach ne! Echt jetzt?

Und Deutschlands führende IT-Experten im Mindener Rathaus, die eben noch diese Funktion „gemeinsam mit OWL-IT“ entwickeln wollten? Am Ende doch nur zu doof, das Programm zu bedienen? DAU nennt man das in Digitalkreisen, für „dümmster anzunehmender User“.

Seit 2004 im Einsatz …? Das war das Jahr, als die SPD in Minden das Amt des Bürgermeisters von der CDU übernahm und seitdem bis heute hält. Vielleicht war das gar kein Wahlergebnis, sondern einfach nur ein Anwender-Fehler. So blöd kann eine Gemeinde ja gar nicht sein, dass sie sich jahrelang immer wieder rote Nieten zum Häuptling wählt. Also Anwenderfehler von Dummies, die seit 2004 den votemanager falsch bedienen? „Oh, mal gucken, was passiert, wenn ich hier den Button ‚SPD-Ergebnis verdoppeln‘ drücke.“ (Scherz! Die Funktion gibt es tatsächlich noch nicht im votemanager. Weiß aber im Rathaus vermutlich keiner.)

Sollte man alle Wahlen ab 2004 in Minden nochmal unter die Lupe nehmen, wenn ausgerechnet DAUs im Rathaus das Programm bedienen?

Jedenfalls hat auch der riesengroße Schwachsinn von „Wir müssen diese Prüf-Funktion entwickeln“ zuverlässig seinen Weg ins Mindener Tageblatt gefunden. Offenbar ebenfalls ohne vorher einmal gegengecheckt worden zu sein.

Es sagt viel über die digitalen Kompetenzen eines Verlagshauses, wenn Zeitungsredaktionen brutalste Falschmeldungen zu Digitalthemen für derart schlüssig, plausibel und überzeugend halten, dass man nicht ein einziges Mal auf die Idee eines Gegen-Checks kommt.

Eine Anfrage beim Hersteller der Software? Das, was ein kleiner Blogger und Bürger dieser Stadt hier privat gemacht hat? Für die ultraschlauen „professionellen Journalisten“ und selbsternannte „Vierte Gewalt“ im Staate, die den Mächtigen angeblich auf die Finger schaut, offenbar keine Option. Recherche? Kritische Distanz zu staatlichen Institutionen? Zweite Stimme hören? Pustekuchen.

Lieber haut man die amtlichen Falschmeldungen nur so raus. „Merkt der Leser sowieso nicht.“ Immerhin muss das Blättle vollgekritzelt werden. Wer kann da schon auf Richtigkeit oder Sorgfaltspflicht achten? Und – huch! – wer um Himmelswillen konnte ahnen, dass Software so etwas heutzutage doch kann? Entschuldigung, aber „Qualitäts-Journalismus“ jedenfalls geht anders.

Meine Meinung: Wenn Leser für so einen Quatsch auch nur einen Cent ausgeben – selbst schuld

Sogar im Rathaus rudert man mittlerweile mächtig zurück. „Den Mitarbeitenden des Zentralen Steuerungsdienstes war bis vergangene Woche Donnerstag (14.08.) nicht bekannt, dass es ein Feature für die Prüfung von Mehrfachkandidaten für Reservelisten im Programm Votemanager in dieser Form gibt“, heißt es in der Antwort der Ersten Beigeordneten.

Seit 2004 im Einsatz und keiner kommt auf die Idee, einfach mal den Support des Herstellers zu kontaktieren und nachzufragen? Ja, wozu auch! Mit dem Brustton der Überzeugung und die Nase hoch in die Luft gereckt steilen Schwachsinn behaupten reicht in Minden. Ich habe das immer wieder erlebt: Nichts fürchtet man hier mehr als Expertenwissen. Ohne Ahnung lässt sich’s einfach viel unbeschwerter schwadronieren in der eigenen Provinz-Bubble.

Und jetzt noch dieser Extra-Lacher hier, ebenfalls O-Ton aus der Antwort vom Rathaus: „Die Beschreibung ist missverständlich formuliert und gab keinen klaren Hinweis.“ Bin ich hier in einem deutschen Rathaus oder in der heute-Show? „Menno, der Button war doof beschriftet!“ Wie wär’s mal mit Manual lesen? Oder soll ich dem Rathaus höchstpersönlich eine Software-Schulung geben, die sich gewaschen hat?

Na, das kann ja heiter werden am 14. September, wenn wir an die Urnen gehen: Wahlen in Minden als Satire-Show. Autsch!

Jedenfalls alles andere als ein glücklicher Auftakt für die frisch gekürte Erste Beigeordnete Daniela Giannone. Ein Bilderbuch-Start sieht wahrlich anders aus. Na, Kopf hoch! Ab jetzt kann’s (hoffentlich) nur noch besser werden.

Und bei alledem wundert sich noch irgendjemand, dass immer mehr Menschen das Vertrauen in staatliche Institutionen verlieren? Das Mindener Rathaus ist die Speerspitze derer, die Vertrauen in demokratische Prozesse ruinieren. Und das Mindener Tageblatt mit seinem Wildwest-Journalismus läuft direkt hinterher.

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