Zwischen Pflichtaufgabe und Zukunftsauftrag – Eine Erwiderung auf die datenbasierte Replik zur Frage, wie die Volkshochschule der Zukunft aussieht

Zwischen Pflichtaufgabe und Zukunftsauftrag –
Eine Erwiderung auf die datenbasierte Replik zur Frage, wie die Volkshochschule der Zukunft aussieht

© Foto: Dietmar Lehmann

Zwischen Pflichtaufgabe und Zukunftsauftrag –
Eine Erwiderung auf die datenbasierte Replik zur Frage, wie die Volkshochschule der Zukunft aussieht

Von Dietmar Lehmann
Mitglied der Zweckverbandsversammlung

Dass mein Fachbeitrag „Brauchen wir noch Volkshochschulen? Die Volkshochschule zwischen Krise und Erneuerung“ eine Replik hervorgerufen hat, ist zunächst einmal eine gute Nachricht. Eine öffentliche Debatte darüber, wie die Volkshochschule Minden/Bad Oeynhausen angesichts veränderter gesellschaftlicher, finanzieller und bildungspolitischer Rahmenbedingungen zukunftsfähig aufgestellt werden kann, ist längst überfällig.

Am 1. September 2026 hat Edgar Wilkening auf seiner Internetseite „Das Herz der Stadt“ unter der Überschrift „Pflichtaufgabe, nicht Wohltat!“ eine „datenbasierte Replik“ auf meinen Fachbeitrag veröffentlicht. Sein Text enthält zahlreiche Kennzahlen, rechtliche Hinweise und Berechnungen und vermittelt damit den Eindruck einer sachlich fundierten Auseinandersetzung. Das klingt zunächst beeindruckend.

Genau deshalb lohnt sich eine genauere Betrachtung seines Beitrags. Belastbare Kennzahlen und Rechtsgrundlagen sind selbstverständlich wichtig. Ihre Erhebung, Aufbereitung und Bewertung gehören zur operativen Verantwortung derjenigen, die die Volkshochschule führen und für ihre tägliche Arbeit verantwortlich sind. Sie können und müssen Grundlage politischer Entscheidungen sein. Sie ersetzen jedoch nicht die politische und gesellschaftliche Diskussion darüber, welche Volkshochschule wir in Zukunft brauchen und welche Rolle wir ihr als aktive Gestalterin der Stadtgesellschaft angesichts sich ständig verändernder gesellschaftlicher Herausforderungen geben wollen.

Die Zukunftsfrage ist mehr als eine Auseinandersetzung über Unterrichtsstunden, Pflichtangebote, Kostendeckung und statistische Entwicklungen. Genau hier möchte ich ansetzen und den vorgetragenen Argumenten einige konkrete Gegenpositionen entgegensetzen.

Das Gesetz, das nicht vorkommt

Dass die Volkshochschule eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen ist – wie von Wilkening zu Recht hervorgehoben –, ist unbestritten. Das Weiterbildungsgesetz NRW (WbG NRW) bildet den gesetzlichen Rahmen der öffentlich geförderten Weiterbildung und regelt insbesondere den Auftrag der Weiterbildung, die Voraussetzungen für Weiterbildungseinrichtungen und die öffentliche Förderung. Dass dieser gesetzliche Rahmen in meinem Beitrag nicht ausdrücklich benannt wurde, war keine Auslassung, sondern eine bewusste Setzung. Die gesetzlichen Grundlagen einer kommunalen Volkshochschule waren für die von mir aufgeworfene strategische Fragestellung als bekannt vorausgesetzt.

Denn aus der gesetzlichen Verpflichtung folgt keineswegs, dass damit auch die Frage nach der zukünftigen Ausrichtung der Volkshochschule beantwortet wäre. Gerade das Gegenteil ist der Fall: Eine gesetzliche Pflichtaufgabe definiert eine Mindestverantwortung. Sie ist keine Zukunftsstrategie.

Sie beantwortet auch nicht, wie eine Volkshochschule künftig neue Zielgruppen erreicht, welche Rolle sie bei Digitalisierung und künstlicher Intelligenz übernimmt, wie politische Bildung gestärkt werden kann oder wie sie auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert. Auch die in der Replik angestellten Berechnungen zum Umfang des Pflichtangebotes ändern nichts daran.

Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Was wollen wir aus dieser Pflichtaufgabe machen? Eine Volkshochschule kann ihre gesetzliche Pflicht erfüllen und trotzdem gesellschaftlich an Bedeutung verlieren. Sie kann ihre Mindeststundenzahl erreichen und dennoch bestimmte Bevölkerungsgruppen kaum erreichen. Sie kann wirtschaftlich funktionieren und trotzdem bei Digitalisierung, neuen Lernformen oder politischer Bildung den Anschluss verlieren. Genau hier beginnt die politische Gestaltungsfrage.

Wilkenings Hinweis auf das Weiterbildungsgesetz ist richtig, beantwortet aber die von mir aufgeworfene Zukunftsfrage nicht. Die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung steht nicht zur Debatte. Zur Debatte steht vielmehr, wie diese Pflichtaufgabe zukunftsfähig ausgestaltet werden kann.

Weiter erfährt die Debatte allerdings da eine problematische Verschiebung der Perspektive, wenn Wilkening fragt, wie viel sich die Kommunen über das Pflichtangebot hinaus noch leisten wollen oder leisten können. Um es etwas pointierter auszudrücken: Soll sich die Volkshochschule im Wesentlichen auf ihr gesetzliches Pflichtangebot konzentrieren – oder soll sie darüber hinaus ein starker Bildungs-, Kultur- und Begegnungsort sein?

Angesichts angespannter kommunaler Haushaltslagen ist die Frage nach dem finanziell Leistbaren für viele politische Verantwortliche durchaus relevant. Sie darf aber nicht zur Ausgangsfrage der Zukunftsgestaltung werden. Denn bevor wir darüber entscheiden, was wir uns leisten wollen, müssen wir zunächst darüber sprechen, was wir gesellschaftlich brauchen und welche Aufgaben eine Volkshochschule in Zukunft übernehmen soll. Erst aus dieser politischen Zielsetzung heraus stellt sich die Frage nach den notwendigen Ressourcen und ihrer Finanzierung. Wer die Reihenfolge umkehrt, macht aus einer gesellschaftspolitischen Zukunftsdebatte eine Haushaltsdebatte. Genau diese Verschiebung gilt es zu vermeiden.

Bei einem Punkt ist Wilkening allerdings zuzustimmen: Die gesetzliche Pflichtaufgabe schützt die Volkshochschule gerade in schwierigen Haushaltslagen davor, grundsätzlich infrage gestellt zu werden. Sie ist damit eine wichtige Absicherung – aber noch keine Antwort auf die Frage, welchen Zukunftsauftrag die Volkshochschule in unserer Stadtgesellschaft erfüllen soll.

Wer nur zählt, sieht noch lange nicht die Zukunft

Weiter widerspricht der Verfasser der von mir angesprochenen Prämisse, dass die Volkshochschule „immer weniger Menschen erreicht“. Er verweist dazu auf die bundesweiten Zahlen der Volkshochschul-Statistik für 2024 und stellt fest, dass gegenüber 2023 die Zahl der Kurse, der Unterrichtsstunden und der Belegungen wieder gestiegen ist.

Das ist zunächst erfreulich. Doch ein einzelnes Jahr beantwortet keine Zukunftsfrage und widerlegt auch nicht die in meinem Beitrag angesprochene strukturelle Herausforderung. Denn die Folgen der Corona-Pandemie wirken bis heute nach. Auch der Verfasser räumt selbst ein, dass das Vorkrisenniveau von 2019 noch nicht wieder erreicht ist. Die Zahlen liegen weiterhin deutlich niedriger. Genau hier liegt der entscheidende Punkt.

Weiter bleibt festzuhalten, dass die Bundesstatistik eine Analyse der VHS vor Ort nicht ersetzt. Bundesweite Durchschnittswerte sagen zunächst wenig darüber aus, wie die VHS Minden/Bad Oeynhausen tatsächlich dasteht. Hier sind in der Tat aussagekräftige Zahlen notwendig, und der Einwand ist formal berechtigt. Allerdings entsteht schnell eine Scheingenauigkeit, wenn der Eindruck vermittelt wird, eine Entwicklung sei erst dann relevant, wenn sie vollständig statistisch belegt wurde.

Dies gilt vor allem dann, wenn von Wilkening entscheidende aktuelle Herausforderungen nicht benannt werden, die die Weiterbildungsbeteiligung künftig dramatisch verändern können. Eine zukunftsorientierte Weiterbildungspolitik muss vielmehr frühzeitig erkennen, welche Veränderungen auf die Volkshochschule zukommen, und vorausschauend darauf reagieren. Statistik beschreibt die Vergangenheit – Politik muss die Zukunft gestalten.

Wilkening übersieht noch einen weiteren entscheidenden Aspekt: Nicht alles, was für die Entwicklung der Volkshochschule relevant ist, lässt sich statistisch erfassen. Wer nicht kommt, taucht auch in keiner Teilnehmerstatistik auf. Entscheidend ist deshalb nicht allein, wie viele Menschen erreicht werden, sondern wer erreicht wird – und wer von den Bildungsangeboten nicht erreicht wird. Gerade diese Frage nach der sozialen Reichweite und der selektiven Bildungsbeteiligung bleibt bei einer reinen Betrachtung von Belegungszahlen weitgehend unbeantwortet.

Wer Zukunft gestalten will, sollte beim Ganztag beginnen

Ausführlich setzt sich Edgar Wilkening in seinem Beitrag auch mit dem Arbeitsfeld Ganztag und dem seit 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auseinander. Auch hier muss allerdings sauber zwischen den verschiedenen Ebenen unterschieden werden.

Das Handlungsfeld Ganztag bewegt sich – wie von Wilkening zunächst richtig dargestellt – in einem anderen gesetzlichen Wirkungskreis. Warum der Autor dann in seinen abschließenden „Fünf Fragen“ dennoch die Anrechnung von Betreuungsstunden im Offenen Ganztag auf das Pflichtangebot der Volkshochschule thematisiert, bleibt ein Rätsel. Er macht damit eine Frage zum Gegenstand der Debatte, die sich weder aus der Gesetzeslage ergibt noch von meinem Beitrag überhaupt aufgeworfen wurde.

Entscheidend ist vielmehr eine ganz andere Frage: Wie lässt sich aus der seit vielen Jahren bestehenden operativen Tätigkeit ein weitergehender bildungspolitischer Nutzen für die Volkshochschule entwickeln – insbesondere durch das Erreichen neuer Zielgruppen und eine stärkere Verankerung in der Quartiersarbeit?

Natürlich ist es legitim, wenn Wilkening an dieser Stelle fragt, warum dieses Potenzial in den vergangenen zwanzig Jahren noch nicht umfassender für die Bildungsarbeit der Volkshochschule genutzt worden ist – auch wenn es dafür durchaus weitergehende Ansätze und erste konkrete Entwicklungen gegeben hat, die nicht zuletzt in bundesweiten Fachartikeln dokumentiert sind. Diese Frage muss sich eine Institution, die über so lange Zeit in diesem Feld arbeitet, durchaus gefallen lassen. Sie ersetzt aber nicht die weitergehende politische Frage, was aus dem Vorhandenen künftig noch entstehen kann. 20 Jahre Ganztag sind daher kein Argument gegen eine Zukunftsvision – sie sind deren Ausgangspunkt.

Gerade weil Strukturen, Erfahrungen und Zugänge seit mehr als zwanzig Jahren bestehen, liegt hier eine politische Chance: Sie müssen stärker genutzt werden, um neue Zielgruppen zu erreichen und der sozialen Selektivität der Weiterbildung entgegenzuwirken. Ganztag und Quartiersarbeit zusammenzudenken, ist kein Bruch mit der bisherigen Arbeit, sondern ihre konsequente Weiterentwicklung.

Die Präsenz ist zurück. Die Zukunft noch nicht.

Auch bei der Frage, welche Konsequenzen Digitalisierung und künstliche Intelligenz für die künftige Bildungsarbeit haben, greift Wilkenings Gegenbeitrag zu kurz. So sieht er in seinem Beitrag keinen „Siegeszug digitaler Formate, sondern eine Rückkehr zum Präsenzmodell“. Er unterlegt sein Argument dabei durchaus differenziert mit verschiedenen Kennzahlen. Doch selbst wenn es erfreulich ist, dass nach der coronabedingten Pandemie viele Teilnehmende wieder in die Präsenz zurückgekehrt sind, beantwortet dies nicht die entscheidende Zukunftsfrage. Wer die Rückkehr zur Präsenz bereits als Antwort auf die Digitalisierung feiert, hat deren eigentliche Herausforderung noch nicht verstanden.

Neue digitale Plattformen und KI-gestützte Lernangebote verändern die Art und Weise, wie Menschen Wissen erwerben und Informationen verarbeiten. Lernen wird zunehmend selbstgesteuert, situativ und lebensbegleitend.

Gleichzeitig verändert die rasante Entwicklung die Erwartungen der Menschen an Weiterbildung grundlegend. Entscheidend ist daher, ob Volkshochschulen die gegenwärtigen Entwicklungen erkennen und daraus die notwendigen Konsequenzen für ihre künftige Bildungsarbeit ziehen. Der Wert persönlicher Begegnung und des gemeinsamen Lernens vor Ort steht dabei außer Frage und wird auch künftig ein wesentlicher Bestandteil der Volkshochschularbeit sein.

Es gilt aber anzuerkennen, dass sich Lernen, Kommunikation und die Erwartungen der Menschen an Bildung durch die rasch fortschreitende Digitalisierung und insbesondere durch die Entwicklung künstlicher Intelligenz grundlegend verändern werden. Traditionelle Bildungskonzepte, die primär auf Wissensvermittlung ausgerichtet sind, geraten zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Das ist keine Untergangsprophezeiung, aber eine Veränderung der Bildungswelt. Dieser Veränderung kann und darf sich auch die Volkshochschule nicht entziehen.

Genau diese eigentliche Herausforderung verfehlt Wilkenings Argumentation und läuft Gefahr, die entscheidende Zukunftsfrage zu übersehen. Die Rückkehr vieler Menschen in die Präsenz beantwortet eben nicht die Frage, wie Weiterbildung auf die tiefgreifenden Veränderungen unserer Gesellschaft reagieren muss. Eine Volkshochschule muss deshalb nicht einfach „digitaler“ werden. Sie muss ihren besonderen Mehrwert gegenüber frei verfügbaren digitalen Angeboten sichtbar machen. Genau darum ging es in meinem Beitrag.

Demokratie lässt sich nicht in 2,9 Prozent messen

Der in meinem Fachbeitrag formulierte normative Satz „Demokratie braucht Bildungsorte“ hält Wilkening für nicht überprüfbar. Unter der Überschrift „Politische Bildung: der Anspruch und die 2,9 Prozent“ wird ein bemerkenswert enges Verständnis von politischer Bildung beschrieben.

Natürlich kann man den Anteil politischer Bildung an den Unterrichtsstunden messen. Man kann Teilnehmerzahlen erfassen. Man kann Veranstaltungen zählen. Aber ob eine Veranstaltung dazu beiträgt, Menschen zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Fragen zu befähigen, lässt sich nicht allein durch die Zahl der Unterrichtsstunden beantworten. Qualität und Wirkung sind schwieriger zu messen als Quantität.

Der Gegenbeitrag hat an dieser Stelle noch eine bemerkenswerte andere Schwäche. Demokratie braucht Bildungsorte, ja, und zwar echte. Besonders auffällig ist, was in der umfangreichen Replik überhaupt nicht aufgegriffen wird – der Gedanke der Volkshochschule als „Dritter Ort“.

Dabei ist genau das eine der zentralen Zukunftsfragen. Eine Volkshochschule ist nicht nur eine Einrichtung, in der Menschen zu festgelegten Zeiten Kurse besuchen. Sie kann ein Ort sein, an dem Menschen unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Hintergrund zusammenkommen, sich informieren, miteinander ins Gespräch kommen und an gesellschaftlichem und kulturellem Leben teilnehmen.

Gerade in einer Zeit, in der klassische Begegnungsorte weniger werden, gewinnt diese Funktion an Bedeutung. Der „Dritte Ort“ beschreibt deshalb nicht irgendeine zusätzliche freiwillige Leistung. Er beschreibt eine mögliche strategische Rolle der VHS in der Stadtgesellschaft. Und genau hier zeigt sich erneut die Begrenzung der „datenbasierten“ Betrachtung. Unterrichtsstunden und Teilnehmerzahlen können messen, wie viele Menschen an einem Kurs teilnehmen. Sie können aber nicht beantworten, welche Bedeutung ein sogenannter „Dritter Ort“ für eine Stadtgesellschaft entwickelt.

Hier gilt es, den gesellschaftlichen Mehrwert der Volkshochschule künftig anhand geeigneter Wirkungs- und Qualitätsindikatoren sichtbar zu machen – etwa daran, welche Menschen erreicht werden, welche individuellen Bildungserfolge erzielt werden und welchen Beitrag die VHS zu Teilhabe, Integration, gesellschaftlichem Zusammenhalt und zur Bewältigung kommunaler Zukunftsaufgaben leistet. Genau diese Perspektive fehlt in der Replik vollständig. Wilkening fordert Kennzahlen und misst aber vor allem das, was leicht zu messen ist. Unterrichtsstunden, Belegungen, Umlagen und Prozentwerte.

Der Gedanke des „Dritten Ortes“ verändert jedoch die gesamte Betrachtung. Es geht nicht mehr nur darum zu beurteilen, wie viele Unterrichtsstunden die Volkshochschule produziert und wie hoch die Auslastung einzelner Angebote ist. Es geht um die Frage, welche Funktion die VHS künftig in der Stadtgesellschaft übernehmen soll.

Was ist uns die VHS wert, wenn das Geld knapp wird?

Ein wesentlicher Punkt wird in der Replik zwar angesprochen, in seiner strategischen Bedeutung aber nicht ausreichend berücksichtigt: Die Förderkulisse verändert sich. Wilkening benennt zu Recht, dass die Volkshochschulen in den vergangenen Jahren erheblich von öffentlich finanzierten Programmen profitiert haben, insbesondere im Bereich der Integrationskurse.

Wenn die Integrationskurse jedoch – wie derzeit – drastisch zurückgehen und sich zugleich die Förderbedingungen von Bund und Land verändern, ist das keine Nebensache. Wer über die Zukunft der Volkshochschule diskutiert, muss auch beantworten, was geschieht, wenn bisherige Förderquellen nicht mehr im gleichen Umfang zur Verfügung stehen. Welche Aufgaben müssen dann gegebenenfalls stärker aus kommunalen Mitteln finanziert werden? Der Hinweis Wilkenings auf den Innovationsfonds des Landes NRW klingt zunächst nach einer gewichtigen Antwort auf die aktuellen Herausforderungen. Nur: Innovationsförderung ist keine Kompensation für strukturelle Finanzierungsausfälle. Angesichts der erheblichen Ausfälle im Integrationsbereich sind die Mittel des Innovationsfonds deshalb zwar willkommen, aber finanziell allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.

Das gilt umso mehr, wenn Tarifsteigerungen und steigende Sach- und Betriebskosten ohnehin bei den Kommunen ankommen. Die Landesverbände und kommunalen Spitzenverbände haben hier vergeblich appelliert. Für die einzelne Volkshochschule hilft es deshalb nur begrenzt, darauf zu verweisen, dass der Landesdurchschnitt in Nordrhein-Westfalen bei den Landeszuschüssen pro Einwohner deutlich über dem Durchschnitt liegt.

Wilkening selbst beschreibt die Situation mit den Worten: „Der Ausgangspunkt ist nicht schlecht, verhandelt wird über das Abbremsen.“ Wer so argumentiert, darf deshalb nicht bei der Feststellung stehen bleiben, dass die Ausgangslage heute noch vergleichsweise gut ist. Sie beschreibt auch keine Zukunftsvision.

Eine Zukunftsdebatte muss gerade dann beginnen, wenn sich die Rahmenbedingungen verändern und nicht erst, wenn die finanziellen Folgen bereits eingetreten sind.

Maßgeblich ist vielmehr, ob es gelingt, die Volkshochschule als lebendigen Bestandteil der kommunalen Bildungslandschaft neu zu denken: als Dritten Ort, als sozialräumlichen Anker sowie als demokratischen Lern- und Begegnungsraum. Genau darin liegt die eigentliche politische Dimension der Debatte.

Eine Volkshochschule ist kein Parkhaus

Vielleicht liegt hier das grundlegende Missverständnis von Wilkenings „datenbasierter Replik“: Eine Volkshochschule lässt sich nicht allein anhand von Unterrichtsstunden, Teilnehmerzahlen oder Kostendeckungsquoten bewerten. Eine VHS ist eben kein Parkhaus, bei dem sich die Auslastung messen und daraus die notwendige Mindestkapazität ableiten lässt.

Eine Volkshochschule hat einen Bildungs-, Kultur- und gesellschaftspolitischen Auftrag. Sie bringt Menschen zusammen, ermöglicht Zugang zu Bildung, schafft kulturelle Teilhabe und bietet politische Bildung – und vieles mehr.

Daher beantwortet die Replik von Edgar Wilkening in wesentlichen Teilen eine andere Frage als die, die mein Fachbeitrag gestellt hat. Mein Beitrag zielte nicht auf eine Bestandsaufnahme des gegenwärtigen operativen Geschäfts. Im Mittelpunkt steht vielmehr die grundsätzliche Frage, wie sich die Volkshochschule angesichts tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen weiterentwickeln muss, um auch künftig eine relevante und gestaltende Kraft unserer Stadtgesellschaft zu sein.

Genau dazu versteht sich mein Fachbeitrag als Diskussionsbeitrag: nicht als abschließende Antwort, sondern als Anstoß, über die künftige Rolle und Ausrichtung der Volkshochschule neu nachzudenken. Die Zukunftsfrage ist daher mehr als eine datenbasierte Leistungsbilanz.


 

Pflichtaufgabe, nicht Wohltat! Eine datenbasierte Replik zur Frage, wie die Zukunft der Volkshochschule aussieht

Pflichtaufgabe, nicht Wohltat!
Eine datenbasierte Replik zur Frage, wie die Zukunft der Volkshochschule aussieht

© Illustration: Das Herz der Stadt, 2026

Pflichtaufgabe, nicht Wohltat!
Eine datenbasierte Replik zur Frage, wie die Zukunft der Volkshochschule aussieht

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening

Hat in Hamburg mehrere Jahrzehnte in Unternehmens- und Organisations-Strukturen gewirkt, in denen faktenbefreites Meinen verpönt war. Wundert sich, dass man aufm Dorfe heute immer noch damit durchkommt.

Ein Fachbeitrag über die Zukunft der Volkshochschule Minden/Bad Oeynhausen kommt ohne eine einzige Zahl aus dem Zweckverband aus. Dabei steht die Antwort auf die Frage, die der Beitrag stellt, genau in dem Gesetz, das im Beitrag gar nicht vorkommt.

Der Fachbeitrag „Brauchen wir noch Volkshochschulen? Die Volkshochschule zwischen Krise und Erneuerung – Zukunft gestalten“ von Dietmar  Lehmann ist erschienen auf der Webseite der Ratsfraktion der Wählergemeinschaft Porta mit Datum vom 18. August 2026.

Am 30. August hat die Ratsfraktion der Wählergemeinschaft Porta einen Beitrag ihres Mitglieds Dietmar Lehmann veröffentlicht. Titel: „Wie sieht die Zukunft der Volkshochschule aus?“

Der Autor war langjährig Direktor dieser Volkshochschule und sitzt heute in ihrer Verbandsversammlung. Der Text ist sachlich formuliert und in der Grundhaltung unterstützenswert.

Er verdient deshalb Widerspruch statt Beifall.

Der Beitrag verhandelt die richtige Frage – mit den falschen Mitteln. Er fordert „wirkungsorientierte Steuerung“, „geeignete Wirkungs- und Qualitätsindikatoren“ und einen „überzeugenden Nachweis“ des öffentlichen Mehrwerts. Er schreibt, ohne eine solche Analyse blieben die Zuschreibungen an die Volkshochschule „letztlich weitgehend normativ“. Das stimmt. Und es ist: Das Urteil über den eigenen Text.

Die Webseite der Ratsfraktion gibt 18 Minuten Lesezeit an. Was in diesen 18 Minuten nicht auftaucht:

  • Keine einzige Zahl zur Teilnahmeentwicklung des Zweckverbands
  • Kein Kostendeckungsgrad
  • Keine Verbandsumlage
  • Kein Unterrichtsstunden-Volumen

Die tragende Prämisse, eine Einrichtung, „die immer weniger Menschen erreicht“, wird ausgesprochen, aber nie belegt, nie beziffert. Doch wer in einer Haushaltsdebatte ohne Zahlen antritt, verliert sie.

Was der Beitrag richtig sieht

Zwei der Diagnosen des Textes halten der Prüfung stand. Die Weiterbildungsbeteiligung ist stark bildungsabhängig. Der Adult Education Survey (AES) weist für Baden-Württemberg 2022 aus: 72 Prozent der 18- bis 64-Jährigen mit hohem Schulabschluss nahmen an Weiterbildung teil, 58 Prozent mit mittlerem, 50 Prozent mit niedrigem.

Diese Rangfolge zeigt sich in allen bisherigen AES-Erhebungen. Lehmanns These der selektiven Bildungsbeteiligung ist damit gut belegt. Einschränkend: Die Abstände zwischen den Gruppen verringern sich im längerfristigen Trend.

Auch die Altersdiagnose trägt. 2024 waren bundesweit 50,9 Prozent aller Kursteilnehmenden an Volkshochschulen 50 Jahre oder älter. Auf die 18- bis 25-Jährigen entfielen 5,5 Prozent, auf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren 4,3 Prozent.

Beide Befunde sind datenfest. Lehmann belegt keinen von beiden. Tja, man kann nicht alles haben.

1. Die Prämisse hält nicht

Zum Satz, auf dem im Fachbeitrag alles andere basiert: Die Volkshochschul-Statistik des Deutschen Instituts für Erwachsenenbildung (DIE) ist eine Vollerhebung. Für das Berichtsjahr 2024 lieferten 821 von 827 Volkshochschulen Daten, die Rücklaufquote betrug stolze 99,3 Prozent. Bundesweit fanden 489.183 Kurse mit 14.692.968 Unterrichtsstunden und 5.364.982 Belegungen statt.

Gegenüber 2023 sind das 2,4 Prozent mehr Kurse, 1,2 Prozent mehr Unterrichtsstunden und 4,8 Prozent mehr Belegungen.

Für Nordrhein-Westfalen fiel die Zunahme bei allen drei Kennzahlen stärker aus als im Bundesdurchschnitt. NRW gehört damit zu den sieben Ländern, in denen das Ergebnis besser ausfiel.

Das Herz der Stadt. Macht aus Daten.
Macht aus Daten Diskussionsstoff.

Gegenüber 2019, also vor der Pandemie, liegen die Werte weiterhin darunter, und zwar bei allen drei Kennzahlen: minus 11,0 Prozent bei den Kursen, minus 8,3 Prozent bei den Unterrichtsstunden, minus 11,9 Prozent bei den Belegungen. Das DIE ordnet die Entwicklung ausdrücklich als aufsteigende Tendenz ein.

Beides gehört zusammen genannt. Das Vorkrisenniveau ist nicht wieder erreicht, und ein einzelnes Zuwachsjahr ist noch kein etablierter Trend. Aber „immer weniger Menschen“ beschreibt einen Trend, der weiterläuft – und genau das zeigen die Daten für 2024 nicht. Für eine Haushaltsdebatte macht der Unterschied alles aus: Im einen Fall verwaltet man einen Rückzug, im anderen finanziert man einen Wiederaufbau.

Ob die VHS Minden/Bad Oeynhausen dem Bundes- und Landestrend folgt oder von ihm abweicht, weiß die Öffentlichkeit nicht. Der Beitrag hätte es klären können. Ein Mitglied der Verbandsversammlung kommt an diese Zahlen heran.

2. Das Gesetz, das nicht vorkommt

Die größte Lücke des Textes lässt sich an einem Nebensatz festmachen. Lehmann verweist auf „angespannte Haushalte, wachsende Defizite und konkurrierende Pflichtaufgaben“.

Der Halbsatz ist in zwei Richtungen lesbar, und beide führen zum selben Befund. Meint er, die Volkshochschule müsse sich gegen Pflichtaufgaben behaupten? Dann trifft das für Nordrhein-Westfalen nicht zu. Meint er, dass die Pflichtaufgaben untereinander um knappes Geld konkurrieren? Dann weiß er, dass die Weiterbildung eine von ihnen ist. Dann wird umso erklärungsbedürftiger, warum er das an keiner Stelle ausspricht und nirgends nutzt.

Denn im gesamten Fachbeitrag kommt das Weiterbildungsgesetz nicht vor.

§ 10 Absatz 1 WbG NRW: Kreisfreie Städte, Große kreisangehörige Städte und Mittlere kreisangehörige Städte sind verpflichtet, Einrichtungen der Weiterbildung zu errichten und zu unterhalten. Minden ist nach der Kommunentypisierung des Landes eine Große kreisangehörige Stadt.

Für die übrigen kreisangehörigen Gemeinden ist nach Absatz 3 der Kreis verpflichtet, soweit nicht mehrere Gemeinden mit zusammen mindestens 25.000 Einwohnern die Aufgabe nach dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit gemeinsam wahrnehmen. Auf diesem Weg deckt der Zweckverband auch Hille ab. Absatz 4 bestimmt: Diese Einrichtungen heißen Volkshochschulen.

Der Begriff steht nicht nur sinngemäß im Gesetz, er steht wörtlich darin. § 5 Absatz 3 spricht vom „Träger der Pflichtaufgabe (§ 10)“. § 22 Absatz 1 regelt, dass „die Träger der Pflichtaufgabe“ ihre Zuweisungen vierteljährlich im Voraus erhalten. Wer in Nordrhein-Westfalen über die Volkshochschule spricht, spricht über eine Pflichtaufgabe. Das ist keine Auslegung, das ist Gesetzestext.

§ 11 Absatz 1: Die Grundversorgung wird durch das Pflichtangebot der Volkshochschulen sichergestellt.

§ 11 Absatz 2 listet auf, was dieses Pflichtangebot umfasst. Die Reihenfolge lohnt die Wiedergabe: politische Bildung, arbeitswelt- und berufsbezogene Weiterbildung, kulturelle Bildung, kompensatorische Grundbildung, abschluss- und schulabschlussbezogene Bildung, lebensgestaltende Bildung und Existenzfragen einschließlich sozialer und interkultureller Beziehungen, Schlüsselqualifikationen mit den Komponenten Sprachen und Medienkompetenz, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Gesundheitsbildung. Dazu Familienbildung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.

In dieser Aufzählung fehlt die Ganztagsbetreuung. Das ist in der Systematik folgerichtig. § 11 Absatz 3 bemisst das Pflichtangebot in Unterrichtsstunden und verweist dafür ausdrücklich auf § 22 Absatz 4, der die Unterrichtsstunde als Bildungsveranstaltung von 45 Minuten definiert und die zugehörigen pädagogisch-didaktischen Aufgaben an die Angebote nach § 11 Absatz 2 bindet.

Der Offene Ganztag beruht dagegen auf Schul- und Jugendhilferecht und wird über Schulträgerbudgets finanziert.

Auch die Fachstatistik trennt beides. Die Volkshochschul-Statistik führt Betreuungsstunden als eigene Kategorie unter „Weitere Leistungen“, getrennt von den Unterrichtsstunden. Und vermerkt ausdrücklich, dass diese Leistungen größtenteils im schulischen Ganztag erbracht werden, wo Volkshochschulen als Kooperationspartner oder Auftragnehmer von Schulträgern auftreten. Betreuungsstunde und Unterrichtsstunde sind in der amtlichen Erhebung zwei verschiedene Dinge.

Die Gegenprobe bestätigt das. Würden Betreuungsstunden auf das Pflichtangebot angerechnet, hätte der Zweckverband seine gesetzliche Grundversorgung allein mit dem Offenen Ganztag um ein Vielfaches erfüllt — und könnte die Weiterbildung im engeren Sinn auf nahezu null fahren, ohne gegen § 11 zu verstoßen. Ein solches Ergebnis wäre mit dem Zweck der Norm unvereinbar.

Eine ausdrückliche Ausschlussklausel enthält das Gesetz gleichwohl nicht. Wer die Gegenauffassung vertritt, kann das tun — sollte sie dann aber aussprechen und begründen, statt sie stillschweigend vorauszusetzen.

Daraus ergeben sich zwei Konsequenzen. Der Ganztag lässt sich nicht auf das Pflichtangebot anrechnen. Wer einwendet, der Zweckverband leiste mit 17 Schulstandorten ohnehin genug, verwechselt zwei Rechtskreise. Und rund 200 der über 290 Beschäftigten arbeiten außerhalb des Weiterbildungsgesetzes.

Das Pflichtaufgabenargument schützt die Weiterbildung. Den Ganztag schützt es nicht.

§ 11 Absatz 3 und 4 beziffern das Minimum: 3.200 Unterrichtsstunden jährlich ab 25.000 Einwohnern, ab 60.000 Einwohnern zusätzlich 1.600 Unterrichtsstunden je angefangene 40.000 Einwohner.

Der Zweckverband beziffert sein Einzugsgebiet mit rund 210.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Wendet man die Formel auf dieses Gebiet als Ganzes an, ergibt sich ein gesetzliches Minimum von rund 9.600 Unterrichtsstunden im Jahr. Rechnet man stattdessen für jede verpflichtete Mitgliedskommune einzeln und addiert, liegt der Wert bei etwa 14.400 Stunden.

Welche Auslegung bei interkommunaler Aufgabenwahrnehmung maßgeblich ist, ist eine Rechtsfrage, die hier offen ist. Die Berechnung stammt von mir und steht unter Vorbehalt; die höhere Zahl setzt voraus, dass Minden, Bad Oeynhausen, Porta Westfalica und Petershagen jeweils gesondert zu zählen sind.

Und genau das ist der Punkt. In über zwei Jahrzehnten kommunalpolitischer Debatte über diese Einrichtung hat, soweit öffentlich dokumentiert, niemand die Zahl je genannt. Nicht der Zweckverband, nicht die fünf Räte, nicht der Fachbeitrag, der hier der Auslöser ist. Die gesetzliche Untergrenze der eigenen Pflichtaufgabe ist in Minden eine unbekannte Größe. Man rudert im Dunkeln.

Wie weit das tatsächliche Angebot darüber liegt, lässt sich auch ohne Auskunft des Zweckverbands abschätzen. Das DIE weist als Kennzahl die Weiterbildungsdichte aus, also Kursunterrichtsstunden je 1.000 Einwohner.

Sie lag 2024 bundesweit bei 174; rechnet man Integrationskurse heraus, bei 114. Auf 210.000 Einwohner übertragen entspräche der Bundesdurchschnitt rund 36.500 Unterrichtsstunden, ohne Integrationskurse rund 24.000.

Selbst wenn die VHS Minden/Bad Oeynhausen nur bundesdurchschnittlich arbeiten würde, läge ihr Angebot damit beim Drei- bis Vierfachen der niedrigeren gesetzlichen Untergrenze. Die Einrichtung selbst beziffert ihr Volumen in einer Stellenausschreibung mit mehr als 50.000 Unterrichtsstunden und rund 14.000 Nutzenden; diese Angabe ist undatiert und hier nur Bestätigung, nicht Grundlage.

Das ist die eigentliche kommunalpolitische Frage: Nicht, ob wir Volkshochschulen brauchen. Sondern: Wie viel oberhalb des Pflichtangebots wollen fünf Kommunen sich leisten, und wofür genau? Diese Frage ist konkret, beziffert und entscheidbar. Sie ist auch unbequem, weil sie eine Antwort erzwingt.

Lehmanns Text stellt die Frage nicht. Ohne das Weiterbildungsgesetz lässt sie sich auch nicht stellen. Damit bleibt die stärkste verfügbare Position ungenutzt: dass hier nicht über eine Wohltat verhandelt wird, sondern über den Abstand zu einer gesetzlich verpflichtenden Untergrenze.

3. Der Rechtsanspruch, der schon läuft

Der Fachbeitrag ist auf den 18. August 2026 datiert. Am 1. August 2026, siebzehn Tage zuvor, ist der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft getreten.

Das Ganztagsförderungsgesetz des Bundes gewährt seit diesem Datum allen Kindern der ersten Klassen einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Der Anspruch weitet sich jedes Jahr um einen Jahrgang aus. Ab dem Schuljahr 2029/30 gilt er für alle Grundschuljahrgänge.

Juristisch genau: Der Anspruch richtet sich gegen den Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Er kann an Schulen erfüllt werden, aber ebenso in Tageseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Der zeitgleich in Kraft getretene NRW-Runderlass hält ausdrücklich daran fest, dass die Einrichtung einer Offenen Ganztagsschule im Ermessen des Schulträgers bleibt.

Für den Zweckverband folgt daraus keine eigene Rechtspflicht — und auch keine garantierte Nachfrage nach seinen Leistungen. Garantiert ist der Bedarf – nicht der Auftrag. Das ist eine strategische Chance mit eingebautem Risiko: Wer nicht liefern kann, verliert den Bereich potenziell an andere Träger.

Der Zweckverband betreibt den Offenen Ganztag an 17 Schulstandorten in Minden, Porta Westfalica, Bad Oeynhausen und Petershagen. Im Schuljahr 2024/25 betreute er nach eigenen Angaben rund 1.860 Grundschulkinder, dazu Angebote an einer Realschule und zwei Gymnasien. Der Arbeitsbereich beschäftigt rund 200 Menschen. Der Zweckverband insgesamt hat über 290 Beschäftigte.

(Randbemerkung zur Datendisziplin: Lehmann nennt „rund 240 Beschäftigte“. Die VHS selbst und die Stadt Minden nennen rund 290. Möglicherweise liegen unterschiedliche Abgrenzungen zugrunde. In einem Text, der Wirkungsnachweise einfordert, sollte die Abgrenzung dabeistehen.)

Nach einer Berechnung der GEW NRW — einer Verbandsschätzung, nicht einer amtlichen Prognose — kommen bundesweit 100.000 bis 150.000 zusätzlich zu betreuende Kinder auf die Träger zu, mit einem Zusatzbedarf von rund 12.000 pädagogischen Kräften bei künftig etwa 47.000 benötigten. Schon jetzt seien Gruppen nicht ausreichend besetzt. Das Land hat Fördermittel einschließlich der Eigenanteile von Land und Kommunen in Höhe von rund 892 Millionen Euro bis Ende 2024 als Schulträgerbudgets ausgebracht.

Fachkräftegewinnung, Raumbedarf, Refinanzierung, Qualitätsstandards: Das ist die Agenda des Zweckverbands für die nächsten vier Jahre.

Im Beitrag kommt sie nicht vor. Kein einziges Mal. Stattdessen steht dort unter der Überschrift „Sozialraum als neuer Bildungsort“ die Empfehlung, die Volkshochschule solle ihre Bildungsarbeit „noch stärker in schulische, familiäre und sozialräumliche Netzwerke einbetten“ und Schulen als „sozialräumliche Ankerpunkte“ entdecken.

Der Zweckverband ist seit 2004 Träger im Offenen Ganztag an Grundschulen, seit 2008 auch an weiterführenden Schulen. Was der Text als Zukunftsvision entwirft, ist seit zweiundzwanzig Jahren Praxis.

Schlimmer noch: Es ist seit vier Jahren eine eigene Förderlinie. § 17 WbG NRW nennt als förderfähige Maßnahmen wörtlich „aufsuchende Bildung, regionale Vernetzung oder eine stärker sozialräumliche Ausrichtung der Angebote, um neue oder bisher nicht erreichte Zielgruppen erfolgreich anzusprechen“.

§ 18 stellt dafür seit dem 1. Januar 2023 eine Entwicklungspauschale von fünf Prozent des Höchstförderbetrags 2021 bereit, mindestens 10.000 Euro je Einrichtung. § 19 legt einen Innovationsfonds von jährlich mindestens einer Million Euro auf, aus dem einrichtungsübergreifende Projekte mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden.

Wer sozialräumliche Öffnung fordert, sollte fragen, was der Zweckverband aus diesen drei Paragraphen bislang abgerufen hat. Das ist eine Antragsfrage, keine Visionsfrage.

4. Wo das Risiko tatsächlich liegt

Der Beitrag rückt Digitalisierung und künstliche Intelligenz ins Zentrum der Herausforderung. Die Daten stützen diese Gewichtung nicht.

Der Anteil der Volkshochschulkurse mit digitalen Lernangeboten lag 2018 bei 1,2 Prozent. Pandemiebedingt stieg er auf 22,6 Prozent im Jahr 2021. Danach fiel er zurück: 10,0 Prozent (2022), 8,4 Prozent (2023), **8,2 Prozent (2024)**.

Die Teilnehmenden sind in die Präsenz zurückgekehrt, sobald sie durften. Die beiden größten Programmbereiche sind Gesundheit mit 33,8 Prozent der Kurse, überwiegend Bewegung, Fitness und Entspannung, sowie Sprachen mit 33,4 Prozent. Beides funktioniert schlecht ohne Körper im Raum und ohne Gegenüber. Wissen war auch vor ChatGPT verfügbar, in Bibliotheken, in Sachbüchern, auf YouTube. Die Menschen kamen trotzdem.

Warum sie kommen, misst die Statistik nicht; sie erhebt Kurse, Stunden und Belegungen, keine Motive. Was sie zeigt, ist jedenfalls kein Siegeszug digitaler Formate, sondern eine weitgehende Rückkehr zum Präsenzmodell nach dem pandemiebedingten Schub.

Daraus folgt nicht, dass KI keine strategische Herausforderung wäre. Es folgt, dass Lehmanns Gegenwartsbehauptung — Plattformen träten „zunehmend in Konkurrenz“, die Volkshochschule verliere „ihre jahrzehntelang nahezu selbstverständliche Rolle als zentrale Vermittler von Wissen“ — von den Gegenwartsdaten nicht getragen wird. Man muss den eigenen Legitimationsgrund nicht für erledigt erklären, solange die Zahlen das nicht hergeben.

Die realen Risiken stehen anderswo, und sie sind bezifferbar.

Aktualisiert am 8. September 2026Erstens: der Wegfall der Bundesmittel. Mittel des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge machten 2024 bundesweit 23,0 Prozent der Gesamteinnahmen aller Volkshochschulen aus. Integrationskurse stellten im selben Jahr 29,5 Prozent aller Unterrichtsstunden, gegenüber 20,1 Prozent im Jahr 2019 und 28,9 Prozent im Jahr 2023. Knapp ein Drittel des bundesweiten Stundenvolumens hing damit an einer jährlich neu verhandelten Position des Bundeshaushalts.

Schon 2024 war diese Position gefährdet. Der Haushaltsausschuss des Bundestages bewilligte eine überplanmäßige Ausgabe von rund 175 Millionen Euro, weil sonst ein kurzfristiges Einstellen des laufenden Angebots drohte. Für 2025 standen 810 Millionen Euro im Regierungsentwurf, benötigt wurden nach Verbandsrechnung mindestens 1,7 Milliarden.

Inzwischen ist der Fall eingetreten. 2025 begannen rund 307.000 Menschen einen Integrationskurs, etwa 16 Prozent weniger als 2024 mit 363.466. Die Zahl der begonnenen Kurse sank auf 17.204, ein Minus von rund 13 Prozent; die ausgestellten Teilnahmeberechtigungen gingen um rund 22 Prozent zurück. Zum 31. Dezember 2025 waren 18.920 Lehrkräfte aktiv, 7,5 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.

Seit Februar 2026 verschärft sich die Lage. Mit dem Trägerrundschreiben 02/26 hat das Bundesamt die Ausstellung freiwilliger Kursberechtigungen faktisch gestoppt. Betroffen sind vor allem Asylsuchende, Geduldete, Geflüchtete aus der Ukraine und EU-Arbeitsmigranten, nach Einschätzung der DAA-Stiftung rund 130.000 Menschen und damit etwa 40 Prozent der potenziellen Teilnehmenden. Zwischen dem 1. Januar und dem 24. Februar 2026 lehnte das Bundesamt rund 29.600 Zulassungsanträge ab, etwa 70 Prozent davon wegen fehlender Kursplätze. Für die Träger bedeutet das Ertragsausfall bei weiterlaufenden Fixkosten.

Damit ist aus dem Klumpenrisiko ein Ist-Zustand geworden. Und die Frage wird dringlicher, nicht kleiner: Wenn eine Ertragssäule wegbricht, muss man wissen, wie groß sie war. Wie hoch der Anteil der BAMF-Mittel an den Erträgen des Zweckverbandes Minden ist und wie stark er seit 2024 gesunken ist, ist öffentlich nicht bekannt.

Lehmann erwähnt dieses Risiko in seinem Beitrag in einem Halbsatz. In seiner Erwiderung vom 7. September hat er es zu Recht in den Vordergrund gerückt.

Ursprüngliche Fassung dieser Passage vom 1. September 2026 anzeigen

Erstens: die Abhängigkeit von Bundesmitteln. Mittel des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge machten 2024 bundesweit 23,0 Prozent der Gesamteinnahmen aller Volkshochschulen aus. Integrationskurse stellten 29,5 Prozent aller Unterrichtsstunden, gegenüber 20,1 Prozent im Jahr 2019 und 28,9 Prozent im Jahr 2023. Die Finanzierung war akut gefährdet: 2024 bewilligte der Haushaltsausschuss des Bundestages eine überplanmäßige Ausgabe von rund 175 Millionen Euro, weil sonst ein kurzfristiges Einstellen des laufenden Angebots drohte. Für 2025 standen 810 Millionen Euro im Regierungsentwurf, benötigt wurden nach Verbandsrechnung mindestens 1,7 Milliarden. Der Deutsche Volkshochschul-Verband warnte, 180.000 Menschen würden keinen Kursplatz bekommen.

Ein Bildungsträger, der knapp ein Drittel seines Stundenvolumens an einer jährlich neu verhandelten Position des Bundeshaushalts hängen hat, trägt ein Klumpenrisiko. Lehmann erwähnt es in einem Halbsatz.

Zweitens: der 1. Januar 2028. Drei Viertel der bundesweiten Volkshochschulausgaben sind Personalkosten: 45,7 Prozent für hauptberufliches Personal, 30,1 Prozent für neben-, freiberufliche und ehrenamtliche Mitarbeitende. Die VHS Minden nennt in derselben Stellenausschreibung fast 400 Honorardozentinnen und -dozenten.

Im Juni 2022 entschied das Bundessozialgericht im Herrenberg-Urteil, dass die Arbeitsbedingungen einer Honorarlehrkraft an einer Musikschule keine selbstständige Tätigkeit begründeten. GKV-Spitzenverband, Deutsche Rentenversicherung Bund und Bundesagentur für Arbeit leiteten daraus verschärfte Prüfkriterien ab, die die gesamte Weiterbildungslandschaft betreffen.

Entscheidend ist, was danach kam. Zum 1. März 2025 trat § 127 SGB IV in Kraft. Er lässt Honorarlehrkräfte übergangsweise als selbstständig gelten, auch wenn die Tätigkeit nach den Maßstäben des Bundessozialgerichts eine abhängige Beschäftigung wäre — vorausgesetzt, beide Seiten sind bei Vertragsschluss von Selbstständigkeit ausgegangen und die Lehrkraft stimmt zu.

Der Bundestag hat diese Regelung am 5. März 2026 bis zum 31. Dezember 2027 verlängert; der Bundesrat verzichtete am 27. März 2026 auf den Vermittlungsausschuss.

Das Risiko ist also nicht abgewendet, sondern terminiert. Ab dem 1. Januar 2028 drohen Statusfeststellungsverfahren und Beitragsnachforderungen nach Maßgabe des Herrenberg-Urteils. Für den Zweckverband heißt das: fünfzehn Monate, um Vertrags- und Organisationsstrukturen umzustellen. Der Termin liegt mitten in der mittelfristigen Finanzplanung. Im Beitrag steht dazu nichts.

Drittens: die Landeszusage. Hier hat Lehmann sachlich recht, formuliert aber zu unscharf. Er schreibt von einer Unterfinanzierung „seit Jahren“. Der tatsächliche Sachverhalt ist präziser und schärfer.

§ 13 Absatz 3 WbG NRW beziffert die Kostenerstattung des Landes für eine hauptberuflich pädagogisch besetzte Stelle im Pflichtangebot auf 70.000 Euro. Der Betrag steht seit dem 1. Januar 2022 nominal im Gesetz. Eine Dynamisierung steht nicht darin. Ohne politische Nachsteuerung entwertet die Inflation die Landesförderung also automatisch.

Genau dafür gab es eine Zusage: Der Landtag beschloss im Sommer 2021 mit der Novellierung eine jährliche Erhöhung der Landeszuweisung um zwei Prozent. Für 2025 wurde dieses Plus auf ein Prozent halbiert. Für 2026 sieht der Haushaltsentwurf keine Erhöhung mehr vor.

Der Präsident des vhs-Landesverbandes NRW, Klaus Hebborn, hat das mit „Stillstand heißt Rückschritt“ kommentiert und darauf hingewiesen, dass Tarifsteigerungen und steigende Kosten damit allein bei den Kommunen bleiben. Landesverband und kommunale Spitzenverbände haben gemeinsam appelliert.

Wer die Zusage von 2021 gab und wer sie 2025 kassierte, sind unterschiedliche Landtagsmehrheiten. Das ändert nichts an der Kostenfolge für Minden, Bad Oeynhausen, Porta Westfalica, Petershagen und Hille. Ein Fördersatz, der nominal im Gesetz festgeschrieben ist und dessen zugesagter Inflationsausgleich zweimal in Folge gestrichen wurde, ist eine reale Kürzung. Sie so zu nennen, halte ich für angemessen.

Zur Einordnung gehört auch: NRW lag 2024 bei den Landeszuschüssen pro Einwohner über dem Durchschnitt der Flächenländer. Der Ausgangspunkt war nicht schlecht. Verhandelt wird über das Abbremsen.

5. Die Zahlen existieren. Es gibt sogar eine gesetzliche Meldepflicht

Damit zum unangenehmen Teil. Die Satzung des Zweckverbands regelt, wie die Umlage berechnet wird, wenn Gebühren, Zuschüsse und sonstige Einnahmen die Kosten nicht decken.

Wörtlich: Die Umlage wird von den Verbandsmitgliedern je zur Hälfte nach dem Verhältnis ihrer von IT.NRW veröffentlichten Einwohnerzahlen und nach der Zahl der im Gebiet der Verbandsmitglieder durchgeführten Unterrichtsstunden ermittelt, auf Basis der Vorvorjahreswerte.

Die Zahl der Unterrichtsstunden je Mitgliedskommune wird also jedes Jahr erhoben. Sie muss erhoben werden, weil sie die Hälfte der Zahlungspflicht jeder einzelnen Kommune bestimmt. Der Jahresabschluss wird im dreijährigen Wechsel von den Rechnungsprüfungsämtern der Zweckverbandskommunen geprüft.

Die Verbandsversammlung mit ihren 41 Vertreterinnen und Vertretern beschließt die Haushaltssatzung und setzt die Umlage fest; Bekanntmachungen erfolgen im Amtlichen Kreisblatt des Kreises Minden-Lübbecke.

Und es kommt eine zweite Meldepflicht hinzu, die im Beitrag ebenfalls fehlt. § 26 WbG NRW verpflichtet alle Einrichtungen der Weiterbildung zur Teilnahme am Berichtswesen Weiterbildung NRW. Sie übermitteln der Supportstelle Weiterbildung bei QUA-LiS jährlich bis zum 30. Juni elektronisch Daten zu Strukturdaten, Personal, Finanzdaten, Leistungsdaten einschließlich der erteilten Unterrichtsstunden, Teilnehmenden, Altersstruktur und Geschlecht.

Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Die Angaben werden plausibilisiert und öffentlich in einem jährlichen Datenreport bereitgestellt.

Das ist keine Theorie. Der Datenreport Weiterbildung NRW für das Berichtsjahr 2024 liegt vor. Am 11. Juni 2026 hat die Supportstelle zudem den Landesweiterbildungsbericht NRW 2019 – 2024 dem Landtag übergeben, unter dem Leitmotiv „Weiterbildungsbeteiligung erweitern – Neue Zugänge – Vulnerable Zielgruppen – Restart nach Corona“.

Auch die VHS Minden/Bad Oeynhausen hat für diese Erhebungen ihre Unterrichtsstunden, Teilnehmerzahlen und Finanzdaten gemeldet. Sie musste es, das Gesetz lässt da keine Wahl.

Auch das nach ISO 9001 zertifizierte Qualitätsmanagement, mit dem der Zweckverband wirbt, ist übrigens keine freiwillige Auszeichnung, sondern nach § 2 Absatz 3 WbG Voraussetzung der Landesförderung.

Damit ist die Lage eindeutig. Die Zahlen sind erhoben, geprüft und gemeldet — zweifach, einmal für die Umlage und einmal für das Land. Was fehlt, ist ihre Aufbereitung für die kommunale Debatte.

Die Haushaltssatzung des Zweckverbands wird im Amtlichen Kreisblatt bekanntgemacht, also verstreut über einzelne Jahrgänge. Der Datenreport aggregiert auf Landesebene. Für eine Entscheidung über die Zukunft dieser Einrichtung braucht es beides zusammengeführt und auf Minden bezogen.

Auf den Tisch gehören: Unterrichtsstunden, Belegungen und Umlage je Mitgliedskommune für die letzten zehn Jahre. Die Aufteilung der Erträge nach Teilnahmegebühren, Landeszuweisung nach WbG, BAMF-Mitteln, OGS-Refinanzierung und Umlage. Und die Entwicklung des Kostendeckungsgrads getrennt für Weiterbildung und Ganztag — getrennt deshalb, weil es zwei verschiedene Gesetze sind.

Das ist keine Bitte um ein Entgegenkommen. Es ist die Aufbereitung von Daten, die ohnehin vorliegen müssen.

Ohne diese Zahlen ist jede Aussage über die Zukunft der VHS Minden eine private Meinung. Mehr nicht. Mit den Zahlen wird sie überprüfbar.

Zwei Ereignisse der jüngeren Vergangenheit machen das dringlicher. Anfang 2024 traf ein massiver IT-Hackerangriff die Volkshochschule; die Stadt Minden spricht davon, dieser habe die Einrichtung nachhaltig geprägt. Und Direktor Frank Mauritz hat die VHS in einem einvernehmlichen Aufhebungsverfahren verlassen. Beides berührt Leistungsfähigkeit und Zahlenqualität der letzten zwei Jahre. Beides fehlt im Beitrag.

6. Politische Bildung: der Anspruch und die 2,9 Prozent

Der stärkste normative Satz des Textes lautet: „Demokratie braucht Bildungsorte.“ Er trifft auf die schwächste Zahl.

Der Programmbereich Politik – Gesellschaft – Umwelt umfasste 2024 bundesweit 7,1 Prozent aller Kurse und 9,7 Prozent aller Belegungen, aber nur 2,9 Prozent der Unterrichtsstunden. Mit durchschnittlich 12,20 Unterrichtsstunden je Kurs ist es der geringste Umfang aller sieben Programmbereiche. Zugleich entfielen 49,7 Prozent aller Einzelveranstaltungen auf diesen Bereich.

Politische Bildung an der Volkshochschule findet überwiegend am Vortragsabend statt, nicht im Kurs. Das größte Fachgebiet innerhalb des Bereichs ist mit 30,3 Prozent der Stunden „Pädagogik – Erziehung – Familie“. 55,8 Prozent der Teilnehmenden dieses Bereichs sind über 50, 10,9 Prozent über 75, der höchste Anteil dieser Altersgruppe in allen Programmbereichen.

Wer die Volkshochschule als demokratischen Ort profilieren will, hat hier den einzigen Ansatzpunkt, der sich überprüfen lässt. Und zwei Argumente, die Lehmann nicht nutzt.

Erstens: Politik – Gesellschaft – Umwelt verzeichnete von 2023 auf 2024 die größten Zuwächse aller Programmbereiche, plus 6,6 Prozent bei den Kursen und plus 10,8 Prozent bei den Belegungen. Ein Jahr macht noch keinen Trend, aber die Richtung ist die günstige.

Zweitens: Politische Bildung steht in § 11 Absatz 2 WbG NRW an erster Stelle des gesetzlichen Pflichtangebots, und § 3 Absatz 1 definiert sie ausdrücklich als Bildung, die dazu dient, „Zusammenhänge im politischen Geschehen zu erkennen, Toleranz und Kritikfähigkeit zu vermitteln und zu stärken“.

Der Demokratieauftrag der Volkshochschule ist in Nordrhein-Westfalen kein Appell, sondern Gesetzestext.

Daraus ließe sich ein Antrag formulieren, der eine Zahl enthält. Zum Beispiel: Der Zweckverband möge den Anteil der politischen Bildung an seinen Unterrichtsstunden ausweisen und ihn bis 2029 auf einen definierten Wert erhöhen. Das kostet Geld, das man beziffern kann, und es lässt sich am Ende prüfen.

Der Satz „Demokratie braucht Bildungsorte“ lässt sich nicht prüfen. Deshalb schützt er auch nichts. Wenn im Dezember über Konsolidierungsvorschläge abgestimmt wird, hilft eine Zahl. Ein Bekenntnis hilft nicht.

Die richtige Frage

Lehmann schließt mit einer sauberen Wendung: nicht ob wir Volkshochschulen brauchen, sondern welche. Das ist richtig. Es reicht nur nicht.

Die entscheidbare Frage für die Verbandsversammlung und die fünf Räte lautet: Wie weit oberhalb des gesetzlichen Pflichtangebots nach § 11 WbG wollen wir die Volkshochschule betreiben, mit welchem Programmprofil, und wer trägt welchen Anteil der Umlage dafür?

Diese Frage lässt sich beantworten. Man braucht dafür vier Dinge: das Pflichtangebot in Unterrichtsstunden, das tatsächliche Angebot in Unterrichtsstunden, die Umlagenentwicklung je Kommune und eine Ertragsstruktur, die BAMF-Mittel, Landeszuweisung und OGS-Refinanzierung getrennt ausweist.

Alle vier liegen im Zweckverband vor. Drei davon sind ohnehin Bestandteil der Haushaltssatzung, und für die Leistungs- und Finanzdaten besteht seit 2022 eine landesgesetzliche Meldepflicht.

Die Lage ist ernst genug. Die Stadt Minden hat ihren Haushalt 2025 mit einem Defizit von 17,06 Millionen Euro beschlossen und muss damit rechnen, erneut in die pflichtige Haushaltssicherung zu geraten, wenn der Ausgleich bis 2029 nicht darstellbar ist. Die Kreisumlage ist 2025 auf 40,73 Prozent gestiegen. In dieser Lage wird über jede Position gesprochen werden.

Wer die Volkshochschule dann verteidigen will, braucht keine vage Vision. Er braucht das Weiterbildungsgesetz, den Ganztags-Rechtsanspruch und eine Tabelle. ♥


Fünf Fragen

Diese fünf Fragen gehen mit Erscheinen dieses Beitrags an den Zweckverband Volkshochschule Minden/Bad Oeynhausen und, soweit zuständig, an die Bezirksregierung Detmold. Antworten werden hier veröffentlicht.

1. Wie viele Unterrichtsstunden der Weiterbildung hat der Zweckverband in den Jahren 2015 bis 2025 jeweils erbracht, aufgeschlüsselt nach Mitgliedskommunen? Diese Zahlen bilden nach der Verbandssatzung die halbe Bemessungsgrundlage der Umlage und liegen damit vor.

2. Wie hoch ist das Pflichtangebot des Zweckverbands nach § 11 Absatz 3 und 4 WbG NRW? Wird es für das Verbandsgebiet als Ganzes oder je verpflichteter Mitgliedskommune berechnet?

3. Werden Betreuungsstunden im Offenen Ganztag auf dieses Pflichtangebot angerechnet? Falls ja: auf welcher Rechtsgrundlage?

4. Wie hat sich die Verbandsumlage je Mitgliedskommune seit 2015 entwickelt, und wie verteilen sich die Erträge auf Teilnahmegebühren, Landeszuweisung nach WbG, BAMF-Mittel, OGS-Refinanzierung und Umlage?

5. Welche Mittel hat der Zweckverband seit 2022 aus der Entwicklungspauschale nach § 18 WbG und dem Innovationsfonds nach § 19 WbG abgerufen, und für welche Vorhaben?

Keine dieser Fragen verlangt eine Recherche. Sie verlangen Auskunft über Daten, die der Zweckverband für seine eigene Umlageberechnung und für seine gesetzliche Meldepflicht nach § 26 WbG ohnehin führen muss.


Dieser Beitrag setzt sich mit einem öffentlich publizierten Fachbeitrag auseinander, nicht mit seinem Verfasser. Die Kritik richtet sich auf Methode und Auslassung.

Zur Transparenz der eigenen Grundlagen: Sämtliche Zahlen stammen aus den unten genannten öffentlich zugänglichen Quellen. Drei Angaben sind eigene Ableitungen und als solche gekennzeichnet. Erstens die Berechnung des Pflichtangebots nach § 11 Abs. 3 und 4 WbG NRW; welche Auslegung bei interkommunaler Aufgabenwahrnehmung maßgeblich ist, ist eine offene Rechtsfrage und Gegenstand von Frage 2. Zweitens die Hochrechnung der bundesweiten Weiterbildungsdichte auf das Verbandsgebiet; sie ersetzt keine Ist-Zahl, sondern liefert eine Größenordnung. Drittens die Abgrenzung des Ganztags vom Pflichtangebot, die auf Bemessungsgröße, Finanzierungsweg, der Trennung beider Kategorien in der amtlichen Statistik und einer Normzweckerwägung beruht, nicht auf einer ausdrücklichen Ausschlussklausel; sie ist Gegenstand von Frage 3. Die Angaben zu Unterrichtsstundenvolumen, Teilnehmerzahl und Dozentenzahl der VHS Minden/Bad Oeynhausen sind undatierte Selbstangaben der Einrichtung und werden hier nur bestätigend verwendet. Korrekturen und Ergänzungen sind willkommen und werden veröffentlicht.


Quellen

Ausgangstext
– Dietmar Lehmann: „Wie sieht die Zukunft der Volkshochschule aus?“, veröffentlicht am 30.08.2026 auf ratsfraktion-wp.com, datiert 18.08.2026

Statistik
– Ortmanns, V., Lux, T., Bachem, A., Horn, H. & Schmandt, R. (2025): *Volkshochschul-Statistik – 63. Folge, Berichtsjahr 2024* (DIE Survey). Bonn: Deutsches Institut für Erwachsenenbildung. DOI: 10.58000/z615-xj74, https://www.die-bonn.de/id/42315
– Rücklaufquote und Methodik: S. 7, Tabelle 1
– Kurse, Unterrichtsstunden, Belegungen 2024 und Veränderungen: S. 16 f., Tabelle 8, Tabelle 35
– Ländervergleich der Zuwächse 2023/2024: S. 16, Tabelle 35
– Programmbereiche und durchschnittliche Stundenzahl: S. 17 f., Tabelle 8, Tabelle 30
– Entwicklung der Programmbereiche 2023/2024: S. 18, Tabelle 32, Tabelle 36
– Integrationskursanteile 2019/2023/2024: S. 18, Tabelle 37
– Fachgebiete Politik – Gesellschaft – Umwelt: S. 19, Tabelle 9
– Digitale Lernangebote 2018–2024: S. 21, Abbildung 11, Tabelle 8.4
– Alter der Kursteilnehmenden: S. 24, Tabelle 14
– Einzelveranstaltungen nach Programmbereichen: S. 24 f., Tabelle 17
– Einnahmen, BAMF-Anteil, Ausgaben, Personalkostenanteile: S. 13 f., Tabelle 4, Tabelle 5
– Landeszuschüsse pro Einwohner im Ländervergleich: S. 14, Tabelle 31
– Weiterbildungsdichte (174 bzw. 114 UStd je 1.000 EW): S. 16, Tabelle 31
– Betreuungsleistungen als eigene Kategorie, überwiegend im schulischen Ganztag: S. 28 f., Tabelle 25
– Adult Education Survey Baden-Württemberg 2022, Schlussbericht, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
– Bundeszentrale für politische Bildung: Sozialbericht 2024, Teilnahme an Weiterbildung
– QUA-LiS NRW, Supportstelle Weiterbildung: Datenreport Weiterbildung NRW, Berichtsjahr 2024; Landesweiterbildungsbericht NRW 2019–2024, dem Landtag übergeben am 11.06.2026, qua-lis.nrw.de

Recht
– Weiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (WbG), Fassung vom 01.01.2022, recht.nrw.de — §§ 2 Abs. 3, 3 Abs. 1, 5 Abs. 3, 10, 11, 13 Abs. 3, 17, 18, 19, 22 Abs. 1 und 4, 26, 27
– Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG)
– Gemeinsamer Runderlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“, in Kraft seit 01.08.2026, BASS 12-63 Nr. 2
– § 127 SGB IV; Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BT-Drs. 21/4522, Bundestagsbeschluss vom 05.03.2026, Bundesrat vom 27.03.2026
– BSG, Urteil vom 28.06.2022, Az. B 12 R 3/20 R („Herrenberg-Urteil“)
– Satzung des Zweckverbandes der Volkshochschule Minden, 11. Änderung ab 2018, vhs-minden.de

Landes- und Bundesförderung
– Landesverband der Volkshochschulen von NRW: „vhs-Landesverband und kommunale Spitzen kritisieren Sparpläne zu Lasten der Weiterbildung“ (29.09.2025) sowie „Volkshochschulen in NRW fordern vom Land die zugesagte Finanzierung des pädagogischen Personals“ (04.12.2025), vhs-nrw.de
– Deutscher Volkshochschul-Verband: „Integrationskurse an vhs: Kurzes Durchatmen“ (2024) und „2025 droht Stopp für Integrationskurse“ (31.10.2024), volkshochschule.de
– Ministerium für Schule und Bildung NRW: Ganztag im Primarbereich, schulministerium.nrw
– Serviceagentur Ganztag NRW: Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, ganztag-nrw.de
– GEW NRW: „Was der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz bedeutet“, gew-nrw.de

Zweckverband und Kommunen
– VHS Minden/Bad Oeynhausen: Geschäftsbereich Ganztag, vhs-minden.de/ganztag
– Stadt Minden: Städtische Beteiligungen, minden.de
– Stadt Minden: „Direktor verlässt die Volkshochschule“, minden.de
– Stadt Minden: „Rat beschließt Haushalt für das Jahr 2025 – Defizit sinkt auf 17,06 Millionen Euro“ (26.02.2025), minden.de
– Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW: Kommunenzugehörigkeit Minden-Lübbecke, mhkbd.nrw

Fassungen dieses Beitrags

  • 8. September 2026 — Abschnitt zu den Bundesmitteln korrigiert und um die Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge für 2025 und 2026 ergänzt. Eine überholte Verbandsprognose wurde gestrichen. Erstfassung im Internet Archive
  • 1. September 2026 — Erstveröffentlichung.

Warum liest man so etwas nicht in der Zeitung?

Gute Frage! Falls Sie da an eine ganz bestimmte Zeitung denken, müssten Sie dort mal direkt nachfragen. Grundsätzlich gilt aber: Schauen Sie sich nur mal die Anzahl der verwendeten Quellen für diesen Text an! Welcher mittelmäßig unbegabte Lokaljournalist soll da den Überblick behalten? Dann doch lieber: „Auto von links, Moped von rechts – bumm, Polizei.“

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© Illustration: Das Herz der Stadt, 2026

Denkmalschutz blockiert das alte Gefängnis Minden?
Freispruch aus Mangel an Beweisen

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening

Ein Kommentar in einem Lokalblatt schiebt dem Denkmalschutz die Verantwortung zu für den Stillstand am alten Gefängnis in Minden. Die Anklage kommt ohne einen einzigen Beleg aus – dafür mit reichlich Irrtümern. Das schreit nach einer fundierten Entgegnung, die sich auf Fakten stützt statt auf Lokaljournalisten-Geschwurbel.

Das Ensemble aus Gefängnis und Gefängnishof in Mindens Oberer Altstadt liegt seit Jahren brach. Erst recht, seitdem auch das Gebäude des ehemaligen Kreisgerichts geräumt wurde.

Wer vorbeigeht, sieht eine Mauer. Die denkmalgeschützte Gefängnismauer. Wer drüberfliegt, sieht einen Wald und ein langsam vor sich hinrottendes Gebäude. Ein Lost Place mitten in Mindens Innenstadt.

Henning Wandel hat daraus in der digitalen Sonntagsausgabe des Mindener Tageblatts vom 16. August 2026 einen schmissigen Kommentar geschraubt, der zustimmungsfähig wirken will.

Der Lokaljournalist nennt das Grundstück einen „riesigen Bremsklotz“, macht den Denkmalschutz als wesentliches Hemmnis aus, erklärt den Schutz historischer Gebäude für „schlicht überflüssig“ und ruft dazu auf, eine Bresche zu schlagen – ausdrücklich nicht nur im übertragenen Sinne.

Ein populistischer Rundumschlag, der sich gewaschen hat. Aber was ist tatsächlich dran an dem, was der Lokalreporter da verzapft?

Der Befund zum Zustand des Areals ist richtig. Die Verärgerung über den Zustand berechtigt.

Aber was dann daraus abgeleitet wird, liegt arg daneben. Allerbester Provinzjournalismus eben

Der Kommentar zitiert eine Sprecherin des landeseigenen Unternehmens NRW.URBAN: Wer hier investieren wolle, müsse einen Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und dem Schutz der historischen Bausubstanz finden.

Der Lokalreporter liest das als Drohung und fragt, wer denn wohl dabei zurückstecken solle.

Dabei hat die Sprecherin gar keine Drohung ausgesprochen. Sie hat einfach den gesetzlichen Prüfmaßstab benannt.

Machen wir es hier mal anders als der Provinzjournalismus – gucken wir einfach rein ins Gesetz, was da steht. Fakten statt Geschwurbel.

§ 7 des Denkmalschutzgesetzes NRW verpflichtet Eigentümer zur Erhaltung ausdrücklich nur „im Rahmen des Zumutbaren“, bemessen an der Privatnützigkeit des Eigentums und unter Anrechnung möglicher Zuwendungen und Steuervorteile. Seit 2024 buchstabiert eine Verwaltungsvorschrift des Landes diesen Maßstab aus.

§ 32 gibt Eigentümern, die Unzumutbarkeit belegen, einen Übernahmeanspruch: Das Land muss ihnen das Denkmal abnehmen. Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1999, wonach eine Erhaltungspflicht ohne Zumutbarkeitsvorbehalt die Eigentumsgarantie verletzen würde. Passen Kosten und Erträge dauerhaft nicht zusammen, weichen die Pflichten zurück – bis hin zur Abbruchgenehmigung.

Der Lokalkommentar fordert also etwas ein, das seit einem Vierteljahrhundert zwingendes Recht ist – gääähn …

Er fordert, was für jeden, der des Recherchierens mächtig ist, nachlesbar wäre: Wenn jemand geltend macht, ein Vorhaben scheitere an den Auflagen des Denkmalschutzes, hat er im Zweifelsfall ein Verfahren zur Hand, an dessen Ende die Behörde nachgeben muss.

Auch der zweite Vorwurf im Kommentar, der Denkmalschutz wolle bloß konservieren, hält dem Gesetzestext nicht stand. § 2 definiert Denkmäler als Sachen, an deren „Erhaltung und Nutzung“ ein öffentliches Interesse besteht. § 1 verpflichtet die Behörden, auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.

In die Erlaubnisentscheidung nach § 9 gehen die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, der erneuerbaren Energien und der Barrierefreiheit ein. Und wo ein Baudenkmal seiner ursprünglichen Zweckbestimmung nicht mehr dienen kann, sollen die Eigentümer eine gleichwertige Nutzung anstreben.

Wer ist denn der Eigentümer? Aktuell das Land Nordrhein-Westfalen. Dass das Land das Areal verkaufen will, statt es selbst zu entwickeln, ist nachvollziehbar und sein gutes Recht. Dennoch: Die Pflichten als Eigentümer ruhen deshalb nicht. Da muss sich das Land NRW auch mal an die eigene Nase fassen.

Vierzehn Jahre Eigentum von Leerstand sind vierzehn Jahre Erhaltungs- und Nutzungspflicht – auch für ein Land NRW

Angeboten wird ein Denkmal ohne Nutzungsperspektive: kein Konzept, keine denkmalpflegerische Zielvorgabe, keine Auskunft darüber, was verhandelbar ist und was nicht.

Der Käufer wird all das selbst herstellen müssen. Obendrein trägt er das Risiko, dass die Behörde sein Konzept am Ende ablehnt. Ein erhebliches Risiko, das sich nicht wirklich beziffern lässt. Umso mehr wird es von Kauf-Interessenten vorab eingepreist. Und dann passt der Verkaufspreis für das Objekt einfach nicht mehr.

Was der Kommentator vollmundig als Sperre durch das Denkmalrecht liest, ist letztlich die Folge einer Vermarktung ohne jede Planungsvorleistung.

Nächster Punkt: Sichtbarkeit. Steht in keinem Paragraphen. Und das aus gutem Grund

Ein Denkmal hinter dicken Mauern helfe niemandem, man könne es ja nicht einmal sehen: der stärkste Satz des Lokalkommentars – und gleichzeitig sein schwächstes Argument.

In den Denkmalkriterien des § 2 kommt der Punkt „Sichtbarkeit“ gar nicht vor. Dort steht: bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen, für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse, aus künstlerischen, wissenschaftlichen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen.

Kein einziges Wort von Blickbeziehungen oder Sichtbarkeit. Nach der kruden Logik des Kommentators würden sämtliche Bodendenkmäler aus dem Schutzstatus rausfallen – denn sie sind schon per Definition unsichtbar. Außerdem Dachwerke, Innenausstattungen, Kellergewölbe, Grüfte …

Sichtbarkeit? Ein vom Lokaljournalismus erfundener Maßstab, der den halben Denkmalbestand der Republik erledigen würde. Nice try – lassen wir uns aber nicht gefallen.

Bleibt die Frage, wer eigentlich derjenige ist, der das Tor zum alten Gefängnis zuhält. Kein Paragraph verbietet dem Land NRW, das Gelände zu öffnen, Führungen anzubieten, eine Zwischennutzung zuzulassen.

Der Kommentator schreibt fälschlicherweise dem Denkmalschutz zu, was die Folge einer Entscheidung des Eigentümers ist

Der Satz, einer der wesentlichen Hemmnisse sei immer wieder der Denkmalschutz gewesen, trägt den ganzen Kommentar – und kommt ohne Beleg aus. Kein gescheitertes Vorhaben, keine benannte Auflage, keine Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde oder der LWL-Denkmalpflege. Tja, fix behauptet ist viel einfacher als detailliert belegt. 

Die Gründe, aus denen ein solches Areal liegen bleibt, sind zahlreich. Aber die meisten davon stehen in anderen Gesetzbüchern.

Das Haushaltsrecht bindet den Verkäufer: Vermögensgegenstände des Landes dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden, Ausnahmen muss der Haushaltsgesetzgeber zulassen oder das Finanzministerium (§ 63 Landeshaushaltsordnung NRW). Wer so verkauft, sucht den Höchstbietenden – und bei Denkmalkonversionen ist der Höchstbietende selten der mit dem tragfähigsten Konzept.

Der Bestand tut ein Übriges: Zellentrakte haben Raumtiefen, Belichtungsverhältnisse und Rettungsweglängen, die für Wohnen oder Büro nicht gemacht sind; was daraus an Anforderungen folgt, steht im Bauordnungsrecht. Dazu Baukosten, Zinsniveau, Kaufkraft am Standort.

Der Denkmalschutz wird zum Sündenbock ernannt, weil er der einzige Beteiligte ist, der seine Bedenken schriftlich äußert und unterschreibt. Die übrigen Kostentreiber schicken keine Vorab-Stellungnahme. Sie stehen erst in der späteren Kalkulation.

Damit ist auch die Frage beantwortet, die der Kommentar für rhetorisch hält

Nämlich: Wer bei einem Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und Denkmalschutz zurückstecken solle. Wirtschaftlichkeit ist eine Summe, kein Gegenspieler. Und über einen, gerade mal einen einzigen aller Posten entscheidet der Verkäufer selbst.

Einen Nachlass auf den Kaufpreis lässt § 63 der Landeshaushaltsordnung als Ausnahme zu. Und ein Erbbaurecht könnte dem Käufer die Kaufsumme als Kapitalbedarf abnehmen. Beides kann dieselbe Rechnung aufgehen lassen, ohne dass an der Mauer ein Stein bewegt wird.

Der Kommentar erwägt es nicht, weil er den Preis für gesetzt hält und die Auflagen für verhandelbar. Ein grundlegender Irrtum im Provinzjournalismus – wie so häufig. Denn es ist genau andersherum: Der Preis ist verhandelbar – aber die Auflagen sind eine Rechtsfolge.

Neu ist der Befund ohnehin nicht. Auf ihrer eigenen Seite zur Entwicklung der Oberen Altstadt zählt die Stadt Minden die städtebaulichen Mängel im Norden des Quartiers auf: Brachflächen, vernachlässigte Bausubstanz, Leerstände – und als Beispiel ausdrücklich das ehemalige Gefängnis.

Masterplan Innenstadt und ISEK hätten diese Mängel erkannt, heißt es. Ein Rahmenplan solle Möglichkeiten und Chancen künftiger Nutzungen aufzeigen. Begonnen wurde damit Ende 2017 – für einen Teilbereich der Oberen Altstadt.

Das Gefängnisareal gehört nicht dazu. Es steht seit Jahren auf der Mängelliste der Stadt, aber in keinem Verfahren. Das Land will verkaufen, nicht entwickeln, die Stadt Minden greift selbst nicht ein, plant dort nicht, sondern hofft auf einen privaten Investor.

Hier blockiert niemand. Hier wartet jeder auf jeden. Typisch Minden. Das benennt der Kommentar nicht.

Als Kronzeuge für die Weltfremdheit der Denkmalpflege dient dem Lokalreporter ein Rathaus aus den Siebzigern

Ein Rathaus, bei dem nach einer Sanierung sogar die Farbe von Teppichen und Rohren erhalten werden müsse. Gemeint ist der Deilmannbau von 1976/77, seit 2016 in der Denkmalliste und damit Mindens jüngstes Denkmal – die Nachkriegsmoderne ist die Zeitschicht, die derzeit am meisten Bestand verliert.

Die Angabe stimmt. Aber sie belegt das glatte Gegenteil. Der orangefarbene Teppich wurde entsorgt, an seiner Stelle liegt ein moderner Bodenbelag im übernommenen Farbton. Freigegeben waren Material, Aufbau, Trittschall, Brandverhalten, Lebensdauer – gebunden war die Farbe. In Orange kostet ein Belag keinen Cent mehr als in Grau.

Der Rest der Sanierung, 2019 im selben Blättchen des Kommentators nachzulesen, ging in die gleiche Richtung: Fenster aufgearbeitet und neu verglast, gedämmt, wo es im Denkmal ging, Lichtleisten auf LED. Ein Haus, das energetisch ertüchtigt und innen neu organisiert wurde und von dem am Ende die Farbpalette übrig ist.

Das ist bereits das alltagstaugliche Maß, das der Kommentar so schmissig einfordert

Zurückgefahren wird der Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen ohnehin seit Jahren. Das Gesetz von 2022 stufte die Mitwirkung der Denkmalfachämter von LVR und LWL in § 24 von einer Benehmensregelung auf eine bloße Anhörung herunter, gegen den Protest der Landschaftsverbände, der Architektenkammer und des Denkmalschutz-Bündnisses NRW.

2024 folgte die Verwaltungsvorschrift zur Zumutbarkeit. Am 15. Juli 2026 hat der Landtag über die Novelle der Landesbauordnung erneut eingegriffen: Der neue § 38a nimmt Vorhaben auf bestimmten Landes- und Bundesliegenschaften aus dem regulären Erlaubnisverfahren heraus, Untere Denkmalbehörden und Landschaftsverbände wirken dort nicht mehr mit. In Kraft ab dem 1. September.

Gelockert wurde der Denkmalschutz zuletzt also ausgerechnet für die Grundstückskategorie, zu der das Gefängnis gehört. Zwei Novellen in vier Jahren, beide in dieselbe Richtung. Benennt der Kommentar das? Hat er ja gar nicht nötig. Man ist doch „Schornalist“. Ausdrücklich mit dem Wort „List“ am Ende.

Vierzehn Jahre Dornröschenschlaf: Der Gefängnishof ist zugewachsen. Altbaumbestand, offene Mauerfugen, ein leerstehender Zellentrakt …

Für dieses Gelände wird womöglich eine artenschutzrechtliche Prüfung fällig

Fledermausquartiere in den Gebäuden, Brutvögel, womöglich Mauereidechsen im Mauerwerk? Und anders als das Denkmalrecht kennen die Zugriffsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes keinen Zumutbarkeitsvorbehalt.

„Eine Bresche zu schlagen“, wie der Kommentar es fordert, gehört bei Gefängnis-Umnutzungen regelmäßig zu den Standard-Phrasen. Das Gefängnis steht seit 1985 in der Denkmalliste, die Mauerzüge und das Kreisgericht seit einer Ergänzung des Eintragungstextes 2005 – die Mauer ist Teil des Denkmals.

Die Frage lautet deshalb nie „Mauer ja oder nein“, sondern: an welcher Stelle, in welcher Breite, in welcher Ablesbarkeit. Ein großzügiges neues Stadttor, die Mauer im Übrigen erhalten, der Hof als öffentlicher Grün- und Klimaraum.

Was hier fehlt, ist die sinnvolle Reihenfolge. Erst Machbarkeitsstudie und denkmalpflegerischer Zielplan, der verbindlich festhält, was unantastbar ist und wo verändert werden darf. Dann die Investorensuche.

Wer ohne diese Planungssicherheit ausschreibt, bekommt das, was Minden seit vierzehn Jahren bekommt: hartnäckigen Stillstand

Interessenten, die nach der ersten Vorabstimmung wieder gehen, weil sie ihr Risiko nicht beziffern können.

Dazu käme etwas, das im Kommentar gar nicht auftaucht: Die erhöhten Abschreibungen nach §§ 7i, 10f und 11b EStG machen den Denkmalstatus bei diesen Summen zum Finanzierungsinstrument. Wer nur die Kostenseite der Rechnung aufmacht, springt zu kurz.

Dabei gäbe es durchaus eine berechtigte Version scharfer Kritik am Status quo. Denn der jetzige Zustand ist das schlechteste Ergebnis für das Denkmal selbst.

Vierzehn Jahre Leerstand richten mehr an als jeder geplante Durchbruch – Feuchtigkeit, Dachschäden, Vandalismus, Vegetationsdruck. Der Denkmalschutz verfehlt hier sein eigenes gesetzliches Ziel. Die Aufsicht darüber führt die Untere Denkmalbehörde, eine Abteilung derselben Stadtverwaltung, die händeringend auf einen Investor hofft.

Das wäre ein Kommentar gewesen, der etwas anstößt, der etwas bewegt!

Will der Kommentator überhaupt etwas anstoßen? Oder will er nur schnell seine Seite vollgeschreibselt kriegen? Erschienen ist jedenfalls ein Kommentar, der ein Verfahrensproblem leichtfertig mit einem Rechtsgut verwechselt und dabei kompetenzbefreit auf populistische Zustimmung beim Sonntagspublikum schielt.

Die selbstgerechte Anklage lautete: Der Denkmalschutz blockiert die Obere Altstadt. Vorgelegt wurden keine Beweise – sondern ein Beispiel, das für die Gegenseite spricht, und eine Forderung, die der Landtag bereits zweimal erfüllt hat.

Freispruch. Der Fall ist damit nicht erledigt – er wurde nur gegen die falsche Partei verhandelt. Possierliche Provinzhuberei. ♥


Quellen und Belege

DSchG NRW vom 13. April 2022, §§ 1, 2, 7, 9, 24, 32 · VV Zumutbarkeit DSchG NRW vom 12. Juli 2024 · BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, 1 BvL 7/91 · Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften, Landtag NRW, 15. Juli 2026, Art. 2 (neuer § 38a DSchG NRW), in Kraft seit 1. September 2026 · § 63 Landeshaushaltsordnung NRW · Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Interessenbekundungsverfahren zu ehemaligem Kreisgerichtsgebäude und Gefängnis (Eintragung 1985, Ergänzung 2005, Mauerzüge) · Stadt Minden, „Entwicklung Obere Altstadt“ (Mängelbeschreibung, Rahmenplan seit Ende 2017), minden.de; Masterplan Innenstadt; Fortschreibung ISEK Innenstadt 2016–2020 · Eintragung des Deilmannbaus in die Denkmalliste, 2016 · Mindener Tageblatt zur Rathaussanierung, 2019; Ausführung der Ersatzbeläge im übernommenen Farbton nach eigener Recherche · §§ 7i, 10f, 11b EStG · §§ 39, 44 BNatSchG

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Wie man an einem Strang zieht: Mit den Händen in der Hosentasche Ein Nachtrag aus der Wirklichkeit, zwei Wochen später

Wie man an einem Strang zieht: Mit den Händen in der Hosentasche
Ein Nachtrag aus der Wirklichkeit, zwei Wochen später

Symbolbild © Illustration: Das Herz der Stadt, 2026

Wie man an einem Strang zieht: Mit den Händen in der Hosentasche
Ein Nachtrag aus der Wirklichkeit, zwei Wochen später

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening

Gerade mal zwei Wochen her, am 21. Juli 2026, erschien an dieser Stelle ein Text von mir, der sich lustig machte über den Strang, an dem in Minden angeblich bloß alle ziehen müssten, damit’s in der Innenstadt wieder fluppt.

Der Text behauptete: Die Formel „alle an einem Strang“ kann niemals scheitern.

Geht etwas schief, haben eben nicht alle gezogen. Gelingt etwas, hat der Strang gehalten.

Alle an einem Strang: Eine Parole mit eingebauter Vollkaskoversicherung

Das war, wie sich jetzt zeigt, keine bloße Analyse. Es war eine Prophezeiung. Denn gut zwei Wochen nach Veröffentlichung meines Textes tritt Bürgermeister Peter Kock ganz praktisch den Beweis an, dass in Minden keine Phrase zu hohl ist, um sie nicht nochmal zu verwursten.

Heute, am 6. August 2026, um 7:41 Uhr gratuliert der Bürgermeister auf Facebook mit einem Posting zur Eröffnung des Café Fuel.

Herzlich – nämlich ausdrücklich mit zwei Herzchen – und mit diesem Satz: „Und wenn Eigentümer und Investoren auch mit Unterstützung des Innenstadtmanagements mit Zuversicht an einem Strang ziehen, dann wird es was.“

Trotz all dem Verquasten im Satz, das ein halbwegs begabter Lehrer seinen Schülern mindestens unterkringelt hätte, bleibt zu erkennen: Da ist er wieder! Der eine Strang, an dem gemeinsam gezogen werden muss. Unverwüstlich!

Zwei Wochen nach seiner Obduktion hier auf Das Herz der Stadt liegt er quicklebendig in der Social-Media-Timeline des Bürgermeisters – und zieht diesmal ein ganzes Café an Land.

Dabei haben das Café gar nicht so viele eröffnet, wie der Satz glauben machen will.

Eröffnet haben es Menschen, die eigenes Geld eingesetzt haben, eigenes Risiko tragen und Nächte über Businessplänen verbracht haben – in einer Innenstadt, deren Schaufenster andernorts eher zum Abschied winken.

Das verdient uneingeschränkten Respekt.

Wer heute in Minden gründet, ist mutiger als jedes Strategiepapier, das je über diese Stadt geschrieben wurde

Dem Café Fuel sei jeder volle Tisch gewünscht, an jedem Tag. Zu finden: Bäckerstraße 31.

Aber dann ist da das Wörtchen auch. „Auch mit Unterstützung des Innenstadtmanagements.“ Ein Wort – und die Stadtverwaltung sitzt mit am Tresen.

Das „auch“ behauptet nichts Konkretes. Beratung, Vermittlung, Förderung …? Man erfährt es nicht. Das „auch“ bucht nur um: aus einem privaten Wagnis wird ein Gemeinschaftserfolg.

Beteiligung in ihrer allerbequemsten Form: der nachträglichen. Am liebsten mit den eigenen Händen in der Hosentasche.

Früher nannte man das: sich mit fremden Federn schmücken. Heute heißt es: am selben Strang ziehen

Die Arbeitsteilung an diesem Strang, an dem angeblich „alle“ ziehen, mal genauer betrachtet: Vorne ziehen die Gründer – mit Erspartem, mit Haftung, mit Zeit und Tatkraft.

Hinten fasst das Rathaus mit an – mit einem Facebook-Posting und zwei Herzchen.

„Hier verändert sich stetig etwas“, schreibt Kock noch. Stimmt. Ein Café hat eröffnet. Ein weiteres. In einer Innenstadt, die immer leerer wird und deren Laden-Leerstände man nicht suchen muss, weil sie einen finden.

Aber der Strang, an dem alle ziehen, braucht keine Statistik, keine Daten – er braucht nur Anlässe. Jede Eröffnung beweist: Der gemeinsam gezogene Strang hält. Jede Schließung beweist nichts, denn über Schließungen wird nicht gepostet.

So wächst, Gratulation um Gratulation, eine Innenstadt, in der es stetig aufwärts geht – man darf nur nicht aus dem Fenster sehen

Und noch etwas verrät der Strang nicht: wohin eigentlich gezogen wird. Das Posting feiert ein Ereignis, aber keine prüfbare Richtung.

Stünde hinter dem Strang ein Plan, hätte dort stehen können: Diese Eröffnung ist ein Baustein von vielen – und so sieht der ganze Plan aus. Stattdessen steht dort „Zuversicht“ – die letzte Hoffnung all jener, deren einziger Plan es ist, auch eine zweite Amtszeit zu schaffen.

Die Formel vom Strang, an dem alle ziehen, passt auf alles. Auf ein Café, einen Barber-Shop, den nächsten Handyladen. Sie hätte wortgleich unter jeder Eröffnung der vergangenen Jahre stehen können. Und ich wette: Sie wird wortgleich unter der nächsten stehen.

Eine Parole, die auf jede Eröffnung passt, ist kein Plan – sondern eine Leerformel

Mein Text vom 21. Juli endete mit dem Befund, der Strang, an dem alle ziehen sollen, habe keine Verlierer, nur Zuhörer. Das war unvollständig. Er hat auch Gewinner. Nämlich alle, die hinterher gratulieren. Mit den Händen in der Hosentasche.

Darum, ganz ohne Ironie: Glückwunsch dem Café Fuel. Ihr habt das allein geschafft.

Lasst euch von niemandem etwas anderes erzählen – auch nicht mit Herzchen.


Quellen: Facebook-Posting von Bürgermeister Peter Kock, 6. August 2026, 7:41 Uhr (öffentlich, mit Verlinkung der Stadt Minden; Screenshot dokumentiert); „Alle an einem Strang“, dasherzderstadt.de, 21. Juli 2026.

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„Alle an einem Strang“ Über eine Metapher, die klingt wie ein Plan – und keiner ist

„Alle an einem Strang“
Über eine Metapher, die klingt wie ein Plan – und keiner ist

Symbolbild © Illustration: Das Herz der Stadt, 2026

„Alle an einem Strang“
Über eine Metapher, die klingt wie ein Plan – und keiner ist

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening. Hat in seiner Hamburger Phase aktiv an Stadtentwicklungs-Konzepten in der Hansestadt an der Elbe mitgewirkt – und schüttelt nur den Kopf, wie das Potenzial der kleinen Hansestadt an der Weser vor die Wand gefahren wird.

Es gibt Sätze, denen man kaum widersprechen kann. Das ist ihr Zweck.

„Die Stärkung der Mindener Innenstadt verstehen wir als Gemeinschaftsaufgabe, bei der wir alle an einem Strang ziehen müssen“, lässt sich das Innenstadtmanagement des Mindener Rathauses im Mindener Tageblatt vom 14. Juli 2026 zitieren.

Man sei, so heißt es außerdem, laufend im engen Austausch mit den Eigentümern, um „konkrete Bedarfe und Anforderungen zu erörtern sowie gemeinsame Ziele zu definieren“.

Auch bei direkten Gesprächsanlässen mit dem Innenstadtmanagement fallen solche Beschwörungsformeln immer wieder, wie Gesprächsteilnehmer gegenüber Das Herz der Stadt bestätigten.

Lesen Sie die Aussagen oben ruhig zweimal. Beim ersten Mal klingen sie nach Aufbruch. Beim zweiten Mal fällt auf, was alles fehlt: nämlich alles.

Kein Ziel. Keine Zahl. Kein Termin. Keine Entscheidung. Stattdessen die Ankündigung:

Man werde miteinander reden, um herauszufinden, worüber man reden sollte

Das ist keine Strategie, das ist die Beschreibung eines Wartezimmers. Es ist eine Aussage, die Aktivismus vermitteln und Orientierungslosigkeit verschleiern soll.

Bleiben wir einen Moment bei der Metapher, sie hat es verdient. „An einem Strang ziehen“ – das klingt nach mittelalterlicher Wucht, nach vielen Händen am selben Balken, nach dem Rammbock vor dem Stadttor.

Nur: Der Rammbock hatte einen Vorzug, den das Mindener Innenstadtmanagement nicht hat. Man wusste, welches Tor man aufbrechen wollte. Man wusste, was dahinter lag. Und man wusste, wann man durch war.

Wer dagegen alle an einen Strang ruft, ohne zu sagen, was am anderen Ende befestigt ist, veranstaltet kein Tauziehen, sondern eine Prozession. Alle ziehen, das Seil bewegt sich, und am Abend gehen alle mit dem guten Gefühl nach Hause, gezogen zu haben.

Die Innenstadt steht am nächsten Morgen exakt dort, wo sie gestern stand. Nur ein Ladenlokal weniger hat geöffnet (ganz aktuell zum Beispiel „Mucki-Kind“ an der Marienstraße).

Die Gemeinschaftsformel „Wir alle“ hat noch einen zweiten Konstruktionsfehler, und der ist gravierender.

Sie behauptet eine Interessengemeinschaft, wo faktisch eine Interessenkollision herrscht

Der Eigentümer, der seine Ladenflächen zu Buchwerten aus besseren Jahrzehnten in der Bilanz stehen hat, hat ein handfestes Interesse daran, die Mieten nicht der Realität anzupassen. Jede marktgerechte Miete wäre das schriftliche Eingeständnis, dass sein Vermögen geschrumpft ist.

Der Filialist optimiert sein Standortnetz von einer Zentrale aus, für die Minden eine Zeile in einer Tabelle ist. Die Stadtverwaltung wünscht sich händeringend gute Nachrichten für den nächsten Ratsbericht.

Der inhabergeführte Einzelhandel wünscht sich Frequenz, aber bitte nicht in Form von Konkurrenz im Nachbarhaus. Und die Kundschaft – dazu gleich – wünscht sich Preise, die zu ihrem Konto passen.

Das sind keine Missverständnisse, die sich im „engen Austausch erörtern“ ließen. Das sind gegenläufige ökonomische Interessen.

Wer sie zur Gemeinschaftsaufgabe erklärt, deklariert einen Verteilungs-Konflikt zum Kommunikations-Problem um

Das fühlt sich harmonisch an – und ist zugleich das Gegenteil von Politik. Denn Politik hieße: entscheiden. Und entscheiden heißt immer: jemanden enttäuschen.

Es gibt einen dritten Grund, warum die Gemeinschaftsrhetorik so beliebt ist bei jenen, die sie anwenden und aussprechen. Sie verteilt Verantwortung – und zwar weg von dem, der sie hat. Auf alle, die sie nicht haben.

Ein Innenstadtmanager, der sagte: „Ich habe drei Hebel identifiziert, hier sind sie, daran werde ich gemessen“ – der wäre überprüfbar. Der könnte scheitern, sichtbar, mit Datum.

Ein Innenstadtmanager, der sagt „wir alle müssen zusammenhalten“, hat sein Scheitern vorsorglich vergemeinschaftet

Geht es schief, haben eben nicht alle mitgezogen. Die Formel ist kein Arbeitsprogramm, sie ist eine Versicherungspolice. Wenn alle verantwortlich sind, ist es niemand – am wenigsten der, dessen Stelle eigens dafür geschaffen wurde.

An dieser Stelle muss ich auf etwas zurückkommen, das ich an anderer Stelle ausführlich begründet habe: Minden hat kein Amazon-Problem. Minden hat ein Einkommensproblem.

Die Kaufkraft dieser Stadt liegt in der IHK-Statistik für Ostwestfalen seit Jahren im Tabellenkeller – nicht, weil die Mindener falsch einkaufen, sondern weil sie zu wenig verdienen. Die Schaufenster der Innenstadt sagen das jeden Tag ehrlicher, als es jede Pressemitteilung tut.

Und genau hier zerreißt der Strang, an dem alle ziehen sollen. Denn gegen strukturell schwache Kaufkraft hilft kein Zusammenhalt. Man kann sich nicht gemeinschaftlich reicher ziehen.

Wenn das Grundproblem lautet, dass in dieser Stadt zu wenig Einkommen entsteht, dann ist die Innenstadtbelebung keine Frage der Stimmung, der Koordination oder des Wir-Gefühls – sondern eine Frage der Wirtschaftspolitik, der Ansiedlungen, der Löhne, der gehaltenen Absolventen.

Alles Dinge, die unbequem sind, Jahre dauern und sich schlecht auf ein Banner drucken lassen. Aber allesamt Dinge, die man im Rathaus anpacken könnte und müsste – wenn man denn mal was anpacken wollen würde neben den amtsstüblichen Kaffeetassen.

Der Gemeinschaftsappell des Innenstadtmanagements behandelt ein Strukturproblem, als wäre es ein Motivationsproblem

Das ist, als würde man einer Belegschaft, deren Fabrik keine Aufträge hat, einen Teambuilding-Workshop verordnen. Hinterher mögen sich alle. Die Auftragsbücher bleiben leer.

Ehrlich wäre der Satz: Die Innenstadt, wie wir sie kannten – Einzelhandel als Leitnutzung, Frequenz durch Konsum – kommt in dieser Form nicht zurück. Nicht nach Minden, und in viele vergleichbare Städte auch nicht.

Die ehrliche Frage lautet deshalb nicht: „Wie kriegen wir alle an einen Strang?“, sondern: „Was soll zwischen Kaak und Wesertor künftig eigentlich stattfinden?“ Wohnen? Handwerk? Gesundheit? Bildung? Kultur? Gastronomie? Events? Gar nüscht …?

Jede dieser Antworten hätte einen Preis. Und Verlierer. Und würde Streit auslösen. Genau daran erkennt man übrigens, dass es sich um eine echte Entscheidung handeln würde. Die Gemeinschaftsformel dagegen hat keine Verlierer. Sie hat nur Zuhörer.

Derweil gilt: Beim Tauziehen gewinnt nicht das Team mit den meisten Händen am Seil.

Es gewinnt das Team, das weiß, in welche Richtung es zieht – und dass auf der anderen Seite etwas ist, das nachgibt

Solange das Innenstadtmanagement beides nicht benennen kann, ist der Strang, an dem wir alle ziehen sollen, vor allem eines: lang genug, um die Antwort auf die eigentlichen Fragen noch ein paar Jahre ungelöst hinter sich herzuziehen.


Quellen: Mindener Tageblatt, 14. Juli 2026; IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, „Ostwestfälische Wirtschaft“, Grafik des Monats (zuletzt Ausgabe 06/2026), Daten: Michael Bauer Research GmbH; Eigenrecherche: „Willkommen in der C-Lage“, dasherzderstadt.de, Juli 2026.

Warum liest man derart präzise Analysen nicht in der Zeitung?

Gute Frage! Falls Sie dabei an eine ganz bestimmte Zeitung denken, müssten Sie dort mal direkt nachfragen. Grundsätzlich gilt aber: Lokaljournalisten sind so eitel, dass sie sich viel zu gerne gemein machen mit Politik und Verwaltung. Man kann beobachten, wie sie sich ungeniert einladen lassen, wenn Stadt und Politik ihre  Sommerfeste feiern. Dann sitzen die angeblich ach so kritischen Beobachter fröhlich mittendrin – wie z.B. am Freitag, 10. Juli 2026 im Biergarten des Hotel Bad Minden.

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Stadt Minden kriegt ihre Probleme mit Flucht- und Rettungswegen nicht in den Griff – erneuter Vorfall!

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Stadt Minden kriegt ihre Probleme mit Flucht- und Rettungswegen nicht in den Griff – erneuter Vorfall!

Foto/Grafik
© Das Herz der Stadt

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening

"Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bildet das zentrale Element des Verwaltungshandelns in einem Rechtsstaat."

Quelle: Rechtslexikon auf jurawelt.com

Solange man die Bürger gängeln kann, wird jede Gelegenheit genutzt. Im eigenen Laden aber herrscht der Schlendrian.

Diesen Eindruck vermittelt die Mindener Stadtverwaltung schon länger. Und nährt das Bild jetzt durch aktuelle Vorfälle im Bereich des Bildungszentrums Weingarten.

Sie erinnern sich? Das Kino Die Birke wurde neulich von der Stadt Minden wegen Baumängeln geschlossen. Dem Unternehmen Eventhaus in Hahlen wurde der Betrieb untersagt. Und, und, und …

Immer getreu dem Motto, das der Baubeigeordnete der Stadt Minden Lars Bursian schon 2022 anlässlich der bauordnungsrechtlichen Schließung des temporären Kunst- und Kulturraums von Das Herz der Stadt in der Obermarktstraße 19 ausgegeben hat:

„Wir können leider keine Ausnahme machen (auch andere müssen diese Voraussetzungen erfüllen!)“

Ausschnitt aus E-Mail des Baubeigeordneten Lars Bursian

Quelle: Ausschnitt aus einer E-Mail vom 10. März 2022, 10:38 Uhr des Baubeigeordneten der Stadt Minden, Lars Bursian an die Wählergemeinschaft Wir für Minden zum Verbot der temporären Zwischennutzung einer Gewerbefläche als Aktionsraum für Kunst in der Obermarktstraße 19. (Gelbe Hervorhebung durch den Autor.)

Wir können keine Ausnahme machen? Auch andere müssen diese Voraussetzungen erfüllen? Die aktuellen Baumaßnahmen am Bildungszentrum Weingarten vermitteln da einen anderen Eindruck.

Eigentümer der Liegenschaft: die Stadt Minden. Auftraggeber der Bauarbeiten: ebenfalls die Stadt Minden. Verantwortlich für den Vorbeugenden Brandschutz: auch die Stadt Minden. Bauaufsichtsbehörde: nochmal die Stadt Minden.

Komische Häufung, oder …? Und da geht alles mit rechten Dingen zu?

Natürlich nicht.

Zum Bildungszentrum Weingarten gehört auch das Kleine Theater am Weingarten. Gelegen im ersten Stock der alten Strothmannschen Brennerei am Königswall. Verwaltet von der Volkshochschule Minden-Bad Oeynhausen.

Dieses Theater nutzt der Verein Kleines Kino am Weingarten e.V. regelmäßig für Vorführungen aktueller Filme im Programmkino-Segment. Vergangenen Donnerstag, 11. Juni 2026 war wieder so ein Kino-Tag.

Bei allem Vergnügen, das Kino bereitet: An erster Stelle steht immer die Sicherheit aller Besucher und Mitwirkenden. Deshalb hat der kleine Verein extra mehrere Mitglieder als Sachkundige Aufsichtspersonen für Versammlungsstätten ausbilden lassen.

Das ist eine mehrtägige Fortbildung, die den jungen Verein damals beim Start eine ordentliche Stange Geld gekostet hat. Aber: Sicherheit hat im Kino-Klub oberste Priorität.

Mindestens eine dieser speziell geschulten Personen ist bei jeder Kino-Vorstellung anwesend

Als Aufsichtführende Person ist sie verantwortlich für die Sicherheit aller Anwesenden, insbesondere im Brandfall. So auch vergangenen Donnerstag. Zu den Aufgaben gehört stets auch: vor Veranstaltungsbeginn alle Flucht- und Rettungswege zu kontrollieren.

Und jetzt gucken Sie mal, was für einen Flucht- und Rettungsweg die Stadt Minden als Eigentümer, Bau-Auftraggeber, Vorbeugender Brandschutz und als  Bauaufsichtsbehörde dem Kino-Verein an diesem Tag vor die Nase gesetzt hat.

Warum liest man nichts darüber in der Presse?

Gute Frage! Falls Sie an eine ganz bestimmte Zeitung denken, müssten Sie dort mal direkt nachfragen. Grundsätzlich gilt aber: Lokaljournalisten haben eine sehr selektive Wahrnehmung ihres regionalen Umfelds. Meist sind sie auf der Suche nach Kaffeebechern, um ihren Fotos mehr räumliche Tiefe zu geben.

Das Shooting von Nachrichten | Rekonstruktionszeichnung

Rückwärtiger (zweiter) Flucht- und Rettungsweg des „Kleinen Theaters am Weingarten“, Stand: Donnerstag, 11. Juni 2026, 16:15 Uhr
Vom Fotografen-Standpunkt aus rechts (hier außerhalb des Bildes) tritt man aus dem Gebäude, steht auf einer kleinen Empore, muss einige Stufen hinunter – alles okay bis hierhin. Aber dann …? Früher nannte man so was Trimm-Dich-Pfad, aber nicht Fluchtweg.
(Foto: privat. Gelbe Markierungen: Das Herz der Stadt)

Auf diesem Weg im Brandfall in die Sicherheit? Sportlich über den Ausleger eines Kranwagens drüber, magisch durchs Absperrband und einen Stapel Paletten hindurch und schwuppdiwupp über zwei beladene Schutt-Container gekraxelt …?

Sind wir hier bei Spiel ohne Grenzen, liebe Stadt Minden?

Man muss keine besondere Ausbildung haben, um erkennen zu können, dass dieser Weg im Katastrophenfall als Flucht- und Rettungsweg nicht geeignet wäre – sondern die Katastrophe potenzieren würde.

Dieser Fluchtweg widerspricht gesetzlichen Vorschriften in so vielen Punkten, dass man ein seitenlanges Protokoll erstellen könnte. Crans-Montana läßt grüßen.

Trotzdem hat die Stadt Minden den Kino-Verein nicht über die Blockaden informiert

Knapp anderthalb Stunden vor Veranstaltungsbeginn hat eine der Aufsichtführenden Personen des Vereins diese Situation der Fluchtwege festgestellt.

Eine vorherige Benachrichtigung durch die Stadt Minden? Eventuell sogar einige Tage oder Wochen vor Veranstaltungsbeginn, damit man rechtzeitig hätte reagieren können? Erfolgte nicht.

Im eigenen Laden hält man’s bei der Stadt Minden offenbar nicht für so dringend erforderlich, auf die gleichen Details zu gucken wie bei Bürgern und Unternehmen.

„Wir können keine Ausnahme machen“? Die Worte des Baubeigeordneten waren selten hohler als in diesem Moment.

Zumal es nicht das erste Mal ist, dass die Stadt Minden durch krasses Missachten von Brandschutz-Vorschriften auffällt

2023 gab es in der Innenstadt in den Räumen des früheren Mode-Lädchens Magic eine Pop-up-Galerie, die von der Stadt Minden mitveranstaltet wurde. Zahlreiche Zeugen hatten festgestellt, dass der rückwärtige zweite Flucht- und Rettungsweg nicht frei zugänglich war. Die Stadtverwaltung erhielt entsprechende Hinweise von mehreren Personen – reagiert wurde nicht.

Oder noch krasser: Als 2025 während einer laufenden Ratssitzung im Rathaussaal die Flucht- und Rettungswege aus dem Rathaus zum Markt mit Gittern abgeriegelt worden waren. Im Katastrophenfall eine Todesfalle.

Was sagt das Rathaus selbst zu diesem Vorgang?

Man hüllt sich in beredtes Schweigen: Eine offizielle Presseanfrage von Das Herz der Stadt an die Stadt Minden blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Die vier harmlosen Fragen, die man im Rathaus nicht beantworten mochte: unter dem Artikel.

Verschlossener Fluchtweg im Mindener Rathaus mit Markierungen

Erster Flucht- und Rettungsweg des Rathaussaals im Rathaus Minden, Stand: Donnerstag, 10. Juli 2025, 19:19 Uhr
Während einer laufenden Stadtverordnetenversammlung im Rathaussaal ist der erste Flucht und Rettungsweg Richtung Markt verrammelt und verriegelt.  Für die Richtigkeit der Bildaussage „Ausgang/Fluchtweg verschlossen“ kann der Autor zahlreiche Zeugen namentlich benennen.
(Foto und farbige Markierungen: Das Herz der Stadt)

Der damalige Bürgermeister Michael Jäcke antwortete seinerzeit auf Hinweise zum verschlossenen Fluchtweg: „Wir nehmen solche sicherheitsrelevanten Vorgänge sehr ernst.“ Immerhin!

Und er versprach: „… haben wir den Vorfall selbstverständlich zum Anlass genommen, unsere internen Abläufe zu überprüfen. Künftig werden alle Vertretungskräfte vor ihrem Einsatz noch gezielter hinsichtlich der besonderen Anforderungen bei Ratssitzungen sowie der Sicherheitsvorgaben unterwiesen.“

Typisches Behörden-Geplapper in feinstem Amtsdeutsch. Passiert ist – wie meist in Minden – offenbar wenig bis gar nichts, wie der Vorfall am Kleinen Theater am Weingarten jetzt, kaum ein Jahr später, zeigt.

Nur einen Bruchteil der laissez fairen Gnade, die Mindens Verwaltung in eigenen Angelegenheiten praktiziert, würden sich Bürger, Unternehmer, Birke-Betreiber oder Eventhaus-Macher wohl für ihre Belange manchmal gewünscht haben – nur einen Bruchteil davon!

Aber es gibt etwas, dass Bürgern endgültig den Glauben an die staatliche Integrität ihrer Verwaltung nehmen sollte

In allen genannten Fällen waren es nicht etwa staatliche Stellen, waren es nicht professionelle Behörden-Mitarbeiter oder hochbezahlte Verwaltungs-Wichtigtuer, die die Mängel festgestellt haben.

Es waren Bürger der Zivilgesellschaft, denen die Mängel aufgefallen waren: Besucher der Pop-up-Galerie, Zuschauer einer Ratsversammlung, Aufsichtführende Personen eines kleinen Kulturvereins …

Ihrer Aufmerksamkeit allein ist es zu verdanken, dass die Mängel bei den staatlichen Institutionen überhaupt festgestellt wurden. Oft sogar eher durch Zufall.

Wenn aber so viele Mängel im Handeln der Stadtverwaltung zufällig festgestellt werden:

Wie groß wäre die Zahl der Verfehlungen wohl, wenn man den ganzen Laden mal systematisch unter die Lupe nehmen würde?

Daraus lässt sich schließen: Das grundsätzliche Vertrauen in die Kompetenzen von Bürgern darf, nein: muss man offenbar höher bewerten als das Vertrauen in staatliche Institutionen, die laufend an den Realitäten scheitern.

Ein zutiefst libertärer Gedanke. Und einer der mehr Widerstand, Misstrauen und Skepsis gegen Vorschriftenhuberei, gegen staatliche Gängelei und gegen realitätsfremde Verwaltungsheinis rechtfertigt.

Wer sich Hoffnungen gemacht hatte, dass unter einem neuen Bürgermeister Peter Kock irgendetwas in der Stadt, oder wenigstens nur in der Verwaltung, besser werden würde, sieht sich getäuscht.

Der alte Schlendrian geht weiter: Bürgern wird mit Freuden in die Suppe gespuckt. Aber bei eigenen Angelegenheiten drückt man ein Auge zu oder schaut gleich ganz weg.

Von der amtsstüblichen Kaffeemaschine bewegt man sich nur weg, wenn es sich gar nicht anders vermeiden lässt.

Es wäre Aufgabe der Politik, also des Rates der Stadt Minden, die Verwaltung zurechtzustutzen, zu maßregeln und klar in ihre Grenzen zu weisen.

Allerdings: Es dürfte ein Irrtum sein zu glauben, dass eine selbstverliebte Politkaste in Minden mal durchgreift und die Verwaltung zur Rechenschaft zieht.

So bleibt den Bürgern letztlich nur: Allem, wirklich allem konsequent zu misstrauen, was aus einer Verwaltung kommt, in der sich Desinteresse und Inkompetenz den lieben langen Tag die Klinke in die Hand geben. ♥


 

Vier harmlose Fragen, die die Stadt Minden gegenüber Das Herz der Stadt lieber nicht beantworten wollte:

1. Seit wann genau und auf welchem Weg hat die Stadt Minden von der Blockade der Flucht- und Rettungswege Kenntnis erlangt?

2. Wann genau und auf welchem Weg hat die Stadt Minden die betroffenen Institutionen (z.B. Volkshochschule, Stadtbibliothek …) über die Sperrung und mögliche Beeinträchtigungen informiert?

3. Wurde die Baumaßnahme mit dem vorbeugenden Brandschutz bzw. der Feuerwehr Minden abgestimmt? Falls ja: mit welchem Ergebnis? Falls nein: warum nicht?

4. Wann ist mit der Freigabe der blockierten Flucht- und Rettungswege zu rechnen?


Grund für die Nicht-Beantwortung der Fragen nach Auffassung des Autors: Jede wahrhaftige Antwort auf eine der vier Fragen hätte den Eindruck massiver Ahnungslosigkeit im Mindener Rathaus nur verstärkt. 

 

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