Zweierlei Maß: Missachtet Stadt Minden Gleichheitsgrundsatz?

Autor Edgar Wilkening

5. Sep., 2023

Autor: Edgar Wilkening

Immer mehr Menschen in Deutschland misstrauen dem Staat und seinen Institutionen. Gerade eben erst, vor zwei, drei Wochen, sorgten die Ergebnisse einer repräsentativen Forsa-Umfrage für Aufsehen: Das Vertrauen in den Staat und seine Organe hat einen neuen Tiefstpunkt erreicht.

Die Aufregung um diese Zahlen hat sich kaum gelegt, da müht sich die Verwaltung der Stadt Minden unter Leitung ihres Bürgermeisters Michael Jäcke (SPD) nach Kräften, weiteres Misstrauen in staatliche Institutionen zu säen.

Eines der grundlegendsten Prinzipien des Rechtsstaats ist das Gleichheitsprinzip. Wer dagegen verstößt, zum Beispiel indem er gleiche Vorgänge mit zweierlei Maß bewertet, verstößt gegen elementare rechtsstaatliche Prinzipien.

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, sagt Artikel 3 des Grundgesetz in Absatz 1. Für staatliche Institutionen ergibt sich daraus: „Die Verwaltung hat ihr Ermessen in gleich liegenden Fällen in gleicher Weise auszuüben.“ (Quelle: juraforum.de.)

Seit dem 3. August 2023 betreibt die Minden Marketing GmbH eine Ausstellung auf einer leerstehenden Ladenfläche am Scharn 8, mitten in der Mindener Fußgängerzone.

Eigentlich eine lobenswerte Initiative. Die Fläche stand leer, der frühere Mieter, der dort Mode verkaufte, hatte sein Geschäft aufgegeben. Statt unattraktiven Leerstands eine sinnvolle Zwischennutzung mit Kunst und Kultur – tolle Sache! Kann man nur begrüßen.

Andererseits: leerstehende Ladenfläche? Zwischennutzung für Kunst und Kultur? Klingelt da nicht irgendwas …?

Stimmt. Am Donnerstag, 2. September 2021 hatte „Das Herz der Stadt“ eine leerstehende Ladenfläche in der Obermarktstraße 19 als Ausstellungsfläche für Kunst und Kultur geöffnet, ebenfalls zur Zwischennutzung, ebenfalls in Mindens Fußgängerzone.

Das stieß zwar auf reges Interesse bei Bürgern und insbesondere Besuchern der Stadt. Und war der Verwaltung als temporäre Nutzungsänderung mitgeteilt worden. Trotzdem: Am 8. März 2022 ordnete die Stadt Minden die Schließung der Fläche per Bauordnungsverfügung mit Androhung von Zwangsgeld an.

Offizielle Begründung: Der Wechsel von einer Geschäftsfläche hin zu einer Ausstellungsfläche für Kunst und Kultur sei eine so schwerwiegende Nutzungsänderung, dass es zwingend einer Baugenehmigung bedürfe.

Lars Bursian über Ausstellungsflächen

Quelle: Ausschnitt aus einer E-Mail vom 10. März 2022, 10:38 Uhr des Baubeigeordneten der Stadt Minden, Lars Bursian an die Wählergemeinschaft Wir für Minden zum Verbot der temporären Zwischennutzung in der Obermarktstraße 19. (Gelbe Hervorhebung durch den Autor.)

Schon damals hatte ich den Eindruck, dass es sich hier eher um eine behördliche Willkürmaßnahme handelte, um missliebigen Bürgern mal gründlich eins auszuwischen, als um berechtigte Sorge um die angeblich gefährdete öffentliche Sicherheit.

Dieser Eindruck bekommt jetzt neue Nahrung durch die Art und Weise, wie Mindens Stadtverwaltung mit dem gleich liegenden Fall der Minden Marketing GmbH umgeht – der vor allem den einen wesentlichen Unterschied zu unserem Fall hat: Die Macher bei der Minden Marketing GmbH gehören zum Beritt des politischen Machtapparats der Mindener Verwaltung. Zum Klüngel von Bürgermeister, Beigeordneten, Politik & Co.

Man kennt sich, man trifft sich, man duzt sich. Man pflegt Kontakte, kungelt miteinander und schachert sich gegenseitig Pöstchen, Infos, Aufträge, Vorteile, Gehaltserhöhungen zu. Und man trifft sich auch privat, z.B. im Schützentheater-Bataillon, im Zweitliga-Sportclub, und, und, und …

Im Mitglieder-Verzeichnis des örtlichen Tigerenten-Clubs (redaktioneller Hinweis 8. Dezember 2024: Der hier früher enthaltene Link zum besagten Mitglieder-Verzeichnis wurde redaktionell deaktiviert, nachdem der Betreiber der verlinkten Webseite die Seite nach der Veröffentlichung dieses Berichts offline gestellt hat. Ein Screenshot der offline gestellten Seite ist hier archiviert und kann bei Bedarf in der Redaktion eingesehen werden.) halten der Baubeigeordnete der Stadt Minden und der Geschäftsführer der Minden-Marketing GmbH sogar gemeinsam ihren Kopf hin – zusammen mit dem Rest der örtlichen Klüngelbande.

Ist es wirklich denkbar, dass Verwaltungsangestellte, die per Gesetz zur Neutralität verpflichtet sind, im einen Fall so, im anderen Fall aber anders entscheiden und Klüngelfreunde bevorzugen – und damit massiv gegen Grundrechte verstoßen und dienstrechtliche Konsequenzen riskieren?

Eine E-Mail, die dem Herz der Stadt vorliegt, legt das nahe. In der auf Echtheit überprüften E-Mail eines Insiders vom 29. August 2023, also fast vier Wochen nach Eröffnung der Ausstellungsfläche der Minden Marketing GmbH, heißt es:

„(…) für das Gebäude ‚Scharn 8‘  ist aktuell kein laufendes Baugenehmigungsverfahren anhängig und es wurde in letzter Zeit auch kein Genehmigungsverfahren abgeschlossen.“

Daraus ergibt sich, dass die Nutzung der Geschäftsfläche als Ausstellungsfläche offenbar ohne Nutzungsgenehmigung erfolgt – und das, wo doch allgemein bekannt sein sollte (O-Ton Baubeigeordneter Lars Bursian, siehe oben): „Für die jetzige Nutzung – viele Menschen halten sich in einem Raum auf – gelten andere Regeln als für reine Geschäftsflächen.“

In der Obermarktstraße 19 war das Anlass für eine Bauordnungsverfügung mit Androhung von Zwangsgeld seitens des Bauamts. Ob das im Sinne gleich liegender Fälle und gleicher Behandlung auch der Minden Marketing GmbH droht?

Ich habe diese und weitere Fragen Bürgermeister Michael Jäcke gestellt. Ebenso der Presseabteilung der Stadt Minden und auch der Leiterin der zuständigen Fachbehörde. Das Ergebnis? Schweigen im Walde. Von Transparenz keine Spur. Von Offenheit oder Ehrlichkeit erst recht nicht.

Hier die Fragen im Originallaut, die am 29. August 2023 übermittelt wurden und seit einer Woche unbeantwortet sind:

1.
Nach Angaben der Minden Marketing GmbH wird die frühere Ladenfläche Scharn 8 aktuell für eine „Video-Installation“ eines „Künstlers“ genutzt. Siehe Webseite: https://www.minden-erleben.de/tourismus/index.php/de/?view=article&id=3153&catid=414
Ist diese Nutzung eine artverwandte Nutzung zur früheren Nutzung der Flächen als Ladenfläche? Wenn nein: Seit wann ist der Stadt Minden das bekannt?
 
2.
Ist durch die Nutzung der Flächen für „Kunst und Video-Installation“ eine wesentliche Nutzungsänderung gegeben, für die grundsätzlich eine Baugenehmigung erforderlich ist? Wenn nein: Warum nicht?
 
3.
Hat Minden Marketing GmbH eine Baugenehmigung für die Nutzung der Flächen für „Kunst und Video-Installation“ beantragt? Wenn ja: Wann ist der Antrag bei der Stadt Minden eingegangen?
 
4.
Hat Minden Marketing GmbH Unterlagen vorgelegt, aus denen sich Art und Umfang der Nutzung ergeben, insbesondere hinsichtlich der Zahl der Nutzer und die Gewährleistung brandschutztechnischer Anforderungen, insbesondere in Bezug auf das Rettungswegsystem?
 
5.
Muss Minden Marketing GmbH mit der kurzfristigen Zustellung einer Bauordnungsverfügung mit Androhung von Zwangsgeld wegen nicht genehmigter Nutzung rechnen? Wenn nein: Warum nicht?

Bastelt man in der Stadtverwaltung immer noch an windigen Ausreden? Entwickelt man immer noch einen Plan, wie man den Kopf aus der Schlinge zieht – statt sich um die wahren Probleme der Stadt zu kümmern? Oder lässt man die Fragen gleich ganz unter den Tisch fallen, selbst wenn dienstrechtliche Auswirkungen drohen? Gegen missliebige Bürger wird mit allen Mitteln vorgegangen, aber bei Leuten aus dem eigenen Beritt lässt man Fünfe gerade sein?

Die Worte des Baubeigeordneten Lars Bursian, der in seiner Amtszeit ja schon des öfteren durch krude Äusserungen aufgefallen ist („schwer vorstellbar“, „einfach das Logischste“, „völlig offen“, …), aus seiner E-Mail vom 10. März 2022 klingen da umso mehr wie Hohn und Spott: „Wir können keine Ausnahme machen“. Es sei denn, es betrifft Leute aus dem eigenen Amigo-Dunstkreis?

Ausschnitt aus E-Mail des Baubeigeordneten Lars Bursian

Quelle: Ausschnitt aus einer E-Mail vom 10. März 2022, 10:38 Uhr des Baubeigeordneten der Stadt Minden, Lars Bursian an die Wählergemeinschaft Wir für Minden zum Verbot der temporären Zwischennutzung in der Obermarktstraße 19. (Gelbe Hervorhebung durch den Autor.)

Womöglich muss man das ganze Thema ohnehin in einem größeren Rahmen betrachten. „Korruption ist der Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil“, sagt Transparency International Deutschland e.V.

Privater Vorteil – das kann vieles sein. Korruption beginnt nicht erst, wenn Geld fliesst oder dicke Briefumschläge unterm Tisch den Besitzer wechseln. Korruption beginnt mit kleinen Gefälligkeiten. Mit Weggucken. Mit Fünfe gerade sein lassen. Mit zweierlei Maß messen. Mit Gewähren lassen. Mit Nichtahnden. Weil alle Beteiligten sich einen Vorteil davon versprechen – und sei es nur der, sich ins Fäustchen lachen zu können über die dummen Bürger.

Der Demokratie erweist man einen Bärendienst damit – obwohl man bei Dienstantritt auf sie verpflichtet wurde. Die nächsten Umfragen zum Thema Vertrauen in staatliche Institutionen werden wohl neue Tiefstpunkte markieren.

Wer staatlich anvertraute Macht so missbräuchlich mit zweierlei Maß anwendet, darf sich nicht wundern, wenn jeden Tag mehr Menschen das Vertrauen verlieren.

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