„Sehr geehrter Herr Jäcke,
gestern hatte ich erstmalig die Möglichkeit in Ihr schönes Minden an der Weser zu kommen. Um es ein wenig zu erkunden fuhr ich auf den Parkplatz Martini-Kirchhof. Nachdem ich festgestellt hatte, dass E-Autos nicht wie in Ihrer Nachbargemeinde Bückeburg 4 Stunden umsonst parken dürfen suchte ich den Parkautomaten auf.
Dort angekommen musste ich feststellen, dass man seine Parkgebühr weder per App, noch per SMS, noch mit Karte oder mit Geldscheinen bezahlen kann. Das erstaunte mich, haben wir doch mittlerweile das Jahr 2021…. Es geht tatsächlich nur mit Münzen.
Da ich in der Regel kein Bargeld mit mir führe aber für solche Situationen immer einen 5-€uro-Schein mit mir führe suchte ich den nächsten Parkautomaten. Auch dort war der Schlitz für die Kartenzahlung versperrt und Bezahlung mit Geldscheinen nicht möglich. Ein Hinweis auf eine alternative Bezahlmöglichkeit fand sich nirgendwo.
Da ich zu den Menschen gehöre, die gerne Parktickets bezahlen und dies auch in über 25 Jahren immer gemacht habe (ausnahmslos) war ich etwas verstört, da ich das Gefühl hatte, dass mich die Gemeinde Minden zum Schwarzparken nötigt. Das war mir unangenehm, und so verschaffte ich meinem Gewissen ein wenig Erleichterung durch das Verwenden einer Parkscheibe.
Als ich später zum Auto zurück kehrte war ein Ticket an meiner Windschutzscheibe, das durchaus zurecht dort angebracht wurde und gegen dessen Ausstellung formell nichts auszurichten ist. Aber durch mangelnde Digitalisierung des Parkwesens und die Reduzierung der Bezahlmöglichkeiten auf sog. ‚Hartgeld‘ fühlte ich mich dazu genötigt gegen die Gebührenordnung von Minden zu verstoßen, weshalb ich nun doch einen Einspruch erheben / einlegen muss.
Als ich das Knöllchen dann genauer anschaute sah ich, dass es anscheinend nicht am mangelnden Verständnis für ‚Digitalisierung‘ lag, dass es keine zeitgemäßen Bezahlmöglichkeiten gibt. Nein! Im Gegenteil: auf dem Knöllchen war ein QR-Code zu sehen durch den man direkt zum Kassenzeichen, dem zu zahlenden Betrag und zum ‚Tatvorwurf‘ kam. Das alles hinterlässt so ein gemischtes Gefühl von Rückständigkeit auf der einen Seite und Abzocke auf der anderen Seite in mir.
Deshalb lieber Herr Jäcke habe ich zwei Bitten an Sie:
– machen Sie Parkraum für die Zahlungsmittel des Jahres 2021 bezahlbar
– Erlassen Sie mir mein Knöllchen, da ich unverschuldet nicht anders handeln konnte als ich gehandelt habe.
Gerne höre ich von Ihnen und verbleibe bis dahin
mit besten Grüßen (…)“
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