Zwischen Pflichtaufgabe und Zukunftsauftrag – Eine Erwiderung auf die datenbasierte Replik zur Frage, wie die Volkshochschule der Zukunft aussieht
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Zwischen Pflichtaufgabe und Zukunftsauftrag – Eine Erwiderung auf die datenbasierte Replik zur Frage, wie die Volkshochschule der Zukunft aussieht
Von Dietmar Lehmann
Mitglied der Zweckverbandsversammlung
Dass mein Fachbeitrag „Brauchen wir noch Volkshochschulen? Die Volkshochschule zwischen Krise und Erneuerung“ eine Replik hervorgerufen hat, ist zunächst einmal eine gute Nachricht. Eine öffentliche Debatte darüber, wie die Volkshochschule Minden/Bad Oeynhausen angesichts veränderter gesellschaftlicher, finanzieller und bildungspolitischer Rahmenbedingungen zukunftsfähig aufgestellt werden kann, ist längst überfällig.
Am 1. September 2026 hat Edgar Wilkening auf seiner Internetseite „Das Herz der Stadt“ unter der Überschrift „Pflichtaufgabe, nicht Wohltat!“ eine „datenbasierte Replik“ auf meinen Fachbeitrag veröffentlicht. Sein Text enthält zahlreiche Kennzahlen, rechtliche Hinweise und Berechnungen und vermittelt damit den Eindruck einer sachlich fundierten Auseinandersetzung. Das klingt zunächst beeindruckend.
Genau deshalb lohnt sich eine genauere Betrachtung seines Beitrags. Belastbare Kennzahlen und Rechtsgrundlagen sind selbstverständlich wichtig. Ihre Erhebung, Aufbereitung und Bewertung gehören zur operativen Verantwortung derjenigen, die die Volkshochschule führen und für ihre tägliche Arbeit verantwortlich sind. Sie können und müssen Grundlage politischer Entscheidungen sein. Sie ersetzen jedoch nicht die politische und gesellschaftliche Diskussion darüber, welche Volkshochschule wir in Zukunft brauchen und welche Rolle wir ihr als aktive Gestalterin der Stadtgesellschaft angesichts sich ständig verändernder gesellschaftlicher Herausforderungen geben wollen.
Die Zukunftsfrage ist mehr als eine Auseinandersetzung über Unterrichtsstunden, Pflichtangebote, Kostendeckung und statistische Entwicklungen. Genau hier möchte ich ansetzen und den vorgetragenen Argumenten einige konkrete Gegenpositionen entgegensetzen.
Das Gesetz, das nicht vorkommt
Dass die Volkshochschule eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen ist – wie von Wilkening zu Recht hervorgehoben –, ist unbestritten. Das Weiterbildungsgesetz NRW (WbG NRW) bildet den gesetzlichen Rahmen der öffentlich geförderten Weiterbildung und regelt insbesondere den Auftrag der Weiterbildung, die Voraussetzungen für Weiterbildungseinrichtungen und die öffentliche Förderung. Dass dieser gesetzliche Rahmen in meinem Beitrag nicht ausdrücklich benannt wurde, war keine Auslassung, sondern eine bewusste Setzung. Die gesetzlichen Grundlagen einer kommunalen Volkshochschule waren für die von mir aufgeworfene strategische Fragestellung als bekannt vorausgesetzt.
Denn aus der gesetzlichen Verpflichtung folgt keineswegs, dass damit auch die Frage nach der zukünftigen Ausrichtung der Volkshochschule beantwortet wäre. Gerade das Gegenteil ist der Fall: Eine gesetzliche Pflichtaufgabe definiert eine Mindestverantwortung. Sie ist keine Zukunftsstrategie.
Sie beantwortet auch nicht, wie eine Volkshochschule künftig neue Zielgruppen erreicht, welche Rolle sie bei Digitalisierung und künstlicher Intelligenz übernimmt, wie politische Bildung gestärkt werden kann oder wie sie auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert. Auch die in der Replik angestellten Berechnungen zum Umfang des Pflichtangebotes ändern nichts daran.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Was wollen wir aus dieser Pflichtaufgabe machen? Eine Volkshochschule kann ihre gesetzliche Pflicht erfüllen und trotzdem gesellschaftlich an Bedeutung verlieren. Sie kann ihre Mindeststundenzahl erreichen und dennoch bestimmte Bevölkerungsgruppen kaum erreichen. Sie kann wirtschaftlich funktionieren und trotzdem bei Digitalisierung, neuen Lernformen oder politischer Bildung den Anschluss verlieren. Genau hier beginnt die politische Gestaltungsfrage.
Wilkenings Hinweis auf das Weiterbildungsgesetz ist richtig, beantwortet aber die von mir aufgeworfene Zukunftsfrage nicht. Die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung steht nicht zur Debatte. Zur Debatte steht vielmehr, wie diese Pflichtaufgabe zukunftsfähig ausgestaltet werden kann.
Weiter erfährt die Debatte allerdings da eine problematische Verschiebung der Perspektive, wenn Wilkening fragt, wie viel sich die Kommunen über das Pflichtangebot hinaus noch leisten wollen oder leisten können. Um es etwas pointierter auszudrücken: Soll sich die Volkshochschule im Wesentlichen auf ihr gesetzliches Pflichtangebot konzentrieren – oder soll sie darüber hinaus ein starker Bildungs-, Kultur- und Begegnungsort sein?
Angesichts angespannter kommunaler Haushaltslagen ist die Frage nach dem finanziell Leistbaren für viele politische Verantwortliche durchaus relevant. Sie darf aber nicht zur Ausgangsfrage der Zukunftsgestaltung werden. Denn bevor wir darüber entscheiden, was wir uns leisten wollen, müssen wir zunächst darüber sprechen, was wir gesellschaftlich brauchen und welche Aufgaben eine Volkshochschule in Zukunft übernehmen soll. Erst aus dieser politischen Zielsetzung heraus stellt sich die Frage nach den notwendigen Ressourcen und ihrer Finanzierung. Wer die Reihenfolge umkehrt, macht aus einer gesellschaftspolitischen Zukunftsdebatte eine Haushaltsdebatte. Genau diese Verschiebung gilt es zu vermeiden.
Bei einem Punkt ist Wilkening allerdings zuzustimmen: Die gesetzliche Pflichtaufgabe schützt die Volkshochschule gerade in schwierigen Haushaltslagen davor, grundsätzlich infrage gestellt zu werden. Sie ist damit eine wichtige Absicherung – aber noch keine Antwort auf die Frage, welchen Zukunftsauftrag die Volkshochschule in unserer Stadtgesellschaft erfüllen soll.
Wer nur zählt, sieht noch lange nicht die Zukunft
Weiter widerspricht der Verfasser der von mir angesprochenen Prämisse, dass die Volkshochschule „immer weniger Menschen erreicht“. Er verweist dazu auf die bundesweiten Zahlen der Volkshochschul-Statistik für 2024 und stellt fest, dass gegenüber 2023 die Zahl der Kurse, der Unterrichtsstunden und der Belegungen wieder gestiegen ist.
Das ist zunächst erfreulich. Doch ein einzelnes Jahr beantwortet keine Zukunftsfrage und widerlegt auch nicht die in meinem Beitrag angesprochene strukturelle Herausforderung. Denn die Folgen der Corona-Pandemie wirken bis heute nach. Auch der Verfasser räumt selbst ein, dass das Vorkrisenniveau von 2019 noch nicht wieder erreicht ist. Die Zahlen liegen weiterhin deutlich niedriger. Genau hier liegt der entscheidende Punkt.
Weiter bleibt festzuhalten, dass die Bundesstatistik eine Analyse der VHS vor Ort nicht ersetzt. Bundesweite Durchschnittswerte sagen zunächst wenig darüber aus, wie die VHS Minden/Bad Oeynhausen tatsächlich dasteht. Hier sind in der Tat aussagekräftige Zahlen notwendig, und der Einwand ist formal berechtigt. Allerdings entsteht schnell eine Scheingenauigkeit, wenn der Eindruck vermittelt wird, eine Entwicklung sei erst dann relevant, wenn sie vollständig statistisch belegt wurde.
Dies gilt vor allem dann, wenn von Wilkening entscheidende aktuelle Herausforderungen nicht benannt werden, die die Weiterbildungsbeteiligung künftig dramatisch verändern können. Eine zukunftsorientierte Weiterbildungspolitik muss vielmehr frühzeitig erkennen, welche Veränderungen auf die Volkshochschule zukommen, und vorausschauend darauf reagieren. Statistik beschreibt die Vergangenheit – Politik muss die Zukunft gestalten.
Wilkening übersieht noch einen weiteren entscheidenden Aspekt: Nicht alles, was für die Entwicklung der Volkshochschule relevant ist, lässt sich statistisch erfassen. Wer nicht kommt, taucht auch in keiner Teilnehmerstatistik auf. Entscheidend ist deshalb nicht allein, wie viele Menschen erreicht werden, sondern wer erreicht wird – und wer von den Bildungsangeboten nicht erreicht wird. Gerade diese Frage nach der sozialen Reichweite und der selektiven Bildungsbeteiligung bleibt bei einer reinen Betrachtung von Belegungszahlen weitgehend unbeantwortet.
Wer Zukunft gestalten will, sollte beim Ganztag beginnen
Ausführlich setzt sich Edgar Wilkening in seinem Beitrag auch mit dem Arbeitsfeld Ganztag und dem seit 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auseinander. Auch hier muss allerdings sauber zwischen den verschiedenen Ebenen unterschieden werden.
Das Handlungsfeld Ganztag bewegt sich – wie von Wilkening zunächst richtig dargestellt – in einem anderen gesetzlichen Wirkungskreis. Warum der Autor dann in seinen abschließenden „Fünf Fragen“ dennoch die Anrechnung von Betreuungsstunden im Offenen Ganztag auf das Pflichtangebot der Volkshochschule thematisiert, bleibt ein Rätsel. Er macht damit eine Frage zum Gegenstand der Debatte, die sich weder aus der Gesetzeslage ergibt noch von meinem Beitrag überhaupt aufgeworfen wurde.
Entscheidend ist vielmehr eine ganz andere Frage: Wie lässt sich aus der seit vielen Jahren bestehenden operativen Tätigkeit ein weitergehender bildungspolitischer Nutzen für die Volkshochschule entwickeln – insbesondere durch das Erreichen neuer Zielgruppen und eine stärkere Verankerung in der Quartiersarbeit?
Natürlich ist es legitim, wenn Wilkening an dieser Stelle fragt, warum dieses Potenzial in den vergangenen zwanzig Jahren noch nicht umfassender für die Bildungsarbeit der Volkshochschule genutzt worden ist – auch wenn es dafür durchaus weitergehende Ansätze und erste konkrete Entwicklungen gegeben hat, die nicht zuletzt in bundesweiten Fachartikeln dokumentiert sind. Diese Frage muss sich eine Institution, die über so lange Zeit in diesem Feld arbeitet, durchaus gefallen lassen. Sie ersetzt aber nicht die weitergehende politische Frage, was aus dem Vorhandenen künftig noch entstehen kann. 20 Jahre Ganztag sind daher kein Argument gegen eine Zukunftsvision – sie sind deren Ausgangspunkt.
Gerade weil Strukturen, Erfahrungen und Zugänge seit mehr als zwanzig Jahren bestehen, liegt hier eine politische Chance: Sie müssen stärker genutzt werden, um neue Zielgruppen zu erreichen und der sozialen Selektivität der Weiterbildung entgegenzuwirken. Ganztag und Quartiersarbeit zusammenzudenken, ist kein Bruch mit der bisherigen Arbeit, sondern ihre konsequente Weiterentwicklung.
Die Präsenz ist zurück. Die Zukunft noch nicht.
Auch bei der Frage, welche Konsequenzen Digitalisierung und künstliche Intelligenz für die künftige Bildungsarbeit haben, greift Wilkenings Gegenbeitrag zu kurz. So sieht er in seinem Beitrag keinen „Siegeszug digitaler Formate, sondern eine Rückkehr zum Präsenzmodell“. Er unterlegt sein Argument dabei durchaus differenziert mit verschiedenen Kennzahlen. Doch selbst wenn es erfreulich ist, dass nach der coronabedingten Pandemie viele Teilnehmende wieder in die Präsenz zurückgekehrt sind, beantwortet dies nicht die entscheidende Zukunftsfrage. Wer die Rückkehr zur Präsenz bereits als Antwort auf die Digitalisierung feiert, hat deren eigentliche Herausforderung noch nicht verstanden.
Neue digitale Plattformen und KI-gestützte Lernangebote verändern die Art und Weise, wie Menschen Wissen erwerben und Informationen verarbeiten. Lernen wird zunehmend selbstgesteuert, situativ und lebensbegleitend.
Gleichzeitig verändert die rasante Entwicklung die Erwartungen der Menschen an Weiterbildung grundlegend. Entscheidend ist daher, ob Volkshochschulen die gegenwärtigen Entwicklungen erkennen und daraus die notwendigen Konsequenzen für ihre künftige Bildungsarbeit ziehen. Der Wert persönlicher Begegnung und des gemeinsamen Lernens vor Ort steht dabei außer Frage und wird auch künftig ein wesentlicher Bestandteil der Volkshochschularbeit sein.
Es gilt aber anzuerkennen, dass sich Lernen, Kommunikation und die Erwartungen der Menschen an Bildung durch die rasch fortschreitende Digitalisierung und insbesondere durch die Entwicklung künstlicher Intelligenz grundlegend verändern werden. Traditionelle Bildungskonzepte, die primär auf Wissensvermittlung ausgerichtet sind, geraten zunehmend unter Rechtfertigungsdruck. Das ist keine Untergangsprophezeiung, aber eine Veränderung der Bildungswelt. Dieser Veränderung kann und darf sich auch die Volkshochschule nicht entziehen.
Genau diese eigentliche Herausforderung verfehlt Wilkenings Argumentation und läuft Gefahr, die entscheidende Zukunftsfrage zu übersehen. Die Rückkehr vieler Menschen in die Präsenz beantwortet eben nicht die Frage, wie Weiterbildung auf die tiefgreifenden Veränderungen unserer Gesellschaft reagieren muss. Eine Volkshochschule muss deshalb nicht einfach „digitaler“ werden. Sie muss ihren besonderen Mehrwert gegenüber frei verfügbaren digitalen Angeboten sichtbar machen. Genau darum ging es in meinem Beitrag.
Demokratie lässt sich nicht in 2,9 Prozent messen
Der in meinem Fachbeitrag formulierte normative Satz „Demokratie braucht Bildungsorte“ hält Wilkening für nicht überprüfbar. Unter der Überschrift „Politische Bildung: der Anspruch und die 2,9 Prozent“ wird ein bemerkenswert enges Verständnis von politischer Bildung beschrieben.
Natürlich kann man den Anteil politischer Bildung an den Unterrichtsstunden messen. Man kann Teilnehmerzahlen erfassen. Man kann Veranstaltungen zählen. Aber ob eine Veranstaltung dazu beiträgt, Menschen zur Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Fragen zu befähigen, lässt sich nicht allein durch die Zahl der Unterrichtsstunden beantworten. Qualität und Wirkung sind schwieriger zu messen als Quantität.
Der Gegenbeitrag hat an dieser Stelle noch eine bemerkenswerte andere Schwäche. Demokratie braucht Bildungsorte, ja, und zwar echte. Besonders auffällig ist, was in der umfangreichen Replik überhaupt nicht aufgegriffen wird – der Gedanke der Volkshochschule als „Dritter Ort“.
Dabei ist genau das eine der zentralen Zukunftsfragen. Eine Volkshochschule ist nicht nur eine Einrichtung, in der Menschen zu festgelegten Zeiten Kurse besuchen. Sie kann ein Ort sein, an dem Menschen unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Hintergrund zusammenkommen, sich informieren, miteinander ins Gespräch kommen und an gesellschaftlichem und kulturellem Leben teilnehmen.
Gerade in einer Zeit, in der klassische Begegnungsorte weniger werden, gewinnt diese Funktion an Bedeutung. Der „Dritte Ort“ beschreibt deshalb nicht irgendeine zusätzliche freiwillige Leistung. Er beschreibt eine mögliche strategische Rolle der VHS in der Stadtgesellschaft. Und genau hier zeigt sich erneut die Begrenzung der „datenbasierten“ Betrachtung. Unterrichtsstunden und Teilnehmerzahlen können messen, wie viele Menschen an einem Kurs teilnehmen. Sie können aber nicht beantworten, welche Bedeutung ein sogenannter „Dritter Ort“ für eine Stadtgesellschaft entwickelt.
Hier gilt es, den gesellschaftlichen Mehrwert der Volkshochschule künftig anhand geeigneter Wirkungs- und Qualitätsindikatoren sichtbar zu machen – etwa daran, welche Menschen erreicht werden, welche individuellen Bildungserfolge erzielt werden und welchen Beitrag die VHS zu Teilhabe, Integration, gesellschaftlichem Zusammenhalt und zur Bewältigung kommunaler Zukunftsaufgaben leistet. Genau diese Perspektive fehlt in der Replik vollständig. Wilkening fordert Kennzahlen und misst aber vor allem das, was leicht zu messen ist. Unterrichtsstunden, Belegungen, Umlagen und Prozentwerte.
Der Gedanke des „Dritten Ortes“ verändert jedoch die gesamte Betrachtung. Es geht nicht mehr nur darum zu beurteilen, wie viele Unterrichtsstunden die Volkshochschule produziert und wie hoch die Auslastung einzelner Angebote ist. Es geht um die Frage, welche Funktion die VHS künftig in der Stadtgesellschaft übernehmen soll.
Was ist uns die VHS wert, wenn das Geld knapp wird?
Ein wesentlicher Punkt wird in der Replik zwar angesprochen, in seiner strategischen Bedeutung aber nicht ausreichend berücksichtigt: Die Förderkulisse verändert sich. Wilkening benennt zu Recht, dass die Volkshochschulen in den vergangenen Jahren erheblich von öffentlich finanzierten Programmen profitiert haben, insbesondere im Bereich der Integrationskurse.
Wenn die Integrationskurse jedoch – wie derzeit – drastisch zurückgehen und sich zugleich die Förderbedingungen von Bund und Land verändern, ist das keine Nebensache. Wer über die Zukunft der Volkshochschule diskutiert, muss auch beantworten, was geschieht, wenn bisherige Förderquellen nicht mehr im gleichen Umfang zur Verfügung stehen. Welche Aufgaben müssen dann gegebenenfalls stärker aus kommunalen Mitteln finanziert werden? Der Hinweis Wilkenings auf den Innovationsfonds des Landes NRW klingt zunächst nach einer gewichtigen Antwort auf die aktuellen Herausforderungen. Nur: Innovationsförderung ist keine Kompensation für strukturelle Finanzierungsausfälle. Angesichts der erheblichen Ausfälle im Integrationsbereich sind die Mittel des Innovationsfonds deshalb zwar willkommen, aber finanziell allenfalls ein Tropfen auf den heißen Stein.
Das gilt umso mehr, wenn Tarifsteigerungen und steigende Sach- und Betriebskosten ohnehin bei den Kommunen ankommen. Die Landesverbände und kommunalen Spitzenverbände haben hier vergeblich appelliert. Für die einzelne Volkshochschule hilft es deshalb nur begrenzt, darauf zu verweisen, dass der Landesdurchschnitt in Nordrhein-Westfalen bei den Landeszuschüssen pro Einwohner deutlich über dem Durchschnitt liegt.
Wilkening selbst beschreibt die Situation mit den Worten: „Der Ausgangspunkt ist nicht schlecht, verhandelt wird über das Abbremsen.“ Wer so argumentiert, darf deshalb nicht bei der Feststellung stehen bleiben, dass die Ausgangslage heute noch vergleichsweise gut ist. Sie beschreibt auch keine Zukunftsvision.
Eine Zukunftsdebatte muss gerade dann beginnen, wenn sich die Rahmenbedingungen verändern und nicht erst, wenn die finanziellen Folgen bereits eingetreten sind.
Maßgeblich ist vielmehr, ob es gelingt, die Volkshochschule als lebendigen Bestandteil der kommunalen Bildungslandschaft neu zu denken: als Dritten Ort, als sozialräumlichen Anker sowie als demokratischen Lern- und Begegnungsraum. Genau darin liegt die eigentliche politische Dimension der Debatte.
Eine Volkshochschule ist kein Parkhaus
Vielleicht liegt hier das grundlegende Missverständnis von Wilkenings „datenbasierter Replik“: Eine Volkshochschule lässt sich nicht allein anhand von Unterrichtsstunden, Teilnehmerzahlen oder Kostendeckungsquoten bewerten. Eine VHS ist eben kein Parkhaus, bei dem sich die Auslastung messen und daraus die notwendige Mindestkapazität ableiten lässt.
Eine Volkshochschule hat einen Bildungs-, Kultur- und gesellschaftspolitischen Auftrag. Sie bringt Menschen zusammen, ermöglicht Zugang zu Bildung, schafft kulturelle Teilhabe und bietet politische Bildung – und vieles mehr.
Daher beantwortet die Replik von Edgar Wilkening in wesentlichen Teilen eine andere Frage als die, die mein Fachbeitrag gestellt hat. Mein Beitrag zielte nicht auf eine Bestandsaufnahme des gegenwärtigen operativen Geschäfts. Im Mittelpunkt steht vielmehr die grundsätzliche Frage, wie sich die Volkshochschule angesichts tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen weiterentwickeln muss, um auch künftig eine relevante und gestaltende Kraft unserer Stadtgesellschaft zu sein.
Genau dazu versteht sich mein Fachbeitrag als Diskussionsbeitrag: nicht als abschließende Antwort, sondern als Anstoß, über die künftige Rolle und Ausrichtung der Volkshochschule neu nachzudenken. Die Zukunftsfrage ist daher mehr als eine datenbasierte Leistungsbilanz.

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