Todesfalle Rathaus Minden? Verschlossener Fluchtweg bei Ratssitzung

Todesfalle Rathaus Minden?
Verschlossener Fluchtweg bei Ratssitzung

Todesfalle Rathaus Minden?
Verschlossener Fluchtweg bei Ratssitzung

Autor Edgar Wilkening

Autor: Edgar Wilkening

Zertifiziert als „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten“.

Kennt die Inkompetenz im Mindener Rathaus noch irgendeine Grenze nach unten? Werden mal wieder Hauptverantwortliche geschont und dafür müssen ein paar subalterne Köpfe rollen? Oder kommt wie so oft der berühmte Mindener Meter zum Einsatz, mit dem man zweierlei Maß im Rathaus misst: Etwas, für das man Privatleute und Unternehmen schärfstens zur Rechenschaft ziehen würde, wird mal wieder unter den Teppich gekehrt?

Auslöser für diese Fragen ist mein Besuch der Mindener Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 10. Juli 2025.

An diesem Tag hätte das Rathaus Minden potenziell zur Todesfalle werden können für mindestens circa 70 Menschen im Rathaus: Stadtverordnete, Mitarbeiter, Gäste – und auch für den vollzählig anwesenden Vorstand der Stadt Minden, vom Bürgermeister abwärts …

Warum? Man hatte schlicht und einfach den ausgeschilderten Fluchtweg über die Haupttür am Markt verrammelt und verriegelt.

Verschlossener Fluchtweg im Mindener Rathaus mit Markierungen

Zeitpunkt des Fotos: 10. Juli 2025, 19:19 Uhr. Für die Richtigkeit der Bildaussage „Ausgang/Fluchtweg verschlossen“ kann der Autor zahlreiche Zeugen namentlich benennen. Farbige Markierungen durch den Autor.

Oben im Foto gut zu erkennen: das leuchtende Fluchtweg-Zeichen über der Tür (grün umrandet), das im Notfall Hilfe und Ausweg verspricht – aber auch die vergitterte Rathaus-Glastür (rot umrandet), die sich weder selbsttätig noch von Hand von innen öffnen ließ und den Eingangsbereich des Mindener Rathauses zur Todesfalle hätte werden lassen.

Man hatte den Fluchtweg verrammelt und verriegelt

Ein eklatanter Verstoß seitens der Stadtverwaltung gegen bestehende Brandschutz-Vorschriften.

Als zertifizierte „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten“ bin ich professionell mit dem Thema Fluchtwege und Brandschutz betraut. Ich kann also gar nicht anders, als solche eklatanten Verstöße zu melden (siehe unten mein Schreiben an die Stadtverwaltung Minden im Original-Wortlaut).

Zumal ich die Gnadenlosigkeit der Mindener Verwaltung bei diesem Thema schon selbst erleben durfte. Zum Beispiel 2022, als vorgeschobene Brandschutz-Themen dazu dienten, das missliebige, weil bürgerschaftlich engagierte „Herz der Stadt“ in der Obermarktstraße 19 per Behörden-Willkür zu schließen.

Wer Null-Fehler-Toleranz gegen die Bürger praktiziert, muss selbst mit Null-Fehler-Toleranz rechnen

Nun könnte man natürlich sagen: „Fehler kommen immer mal vor. Gott sei Dank ist nichts Schlimmeres passiert. Sind zum Glück ja alle lebend aus dem Rathaus rausgekommen. Ist nochmal gut gegangen …“

Ja, als empathische, christlich geprägte Menschen würden wir so reagieren: „Vergeben und vergessen. Passiert nicht wieder, versprochen?“

Der Haken ist nur: Unser Gegenüber in diesem Fall ist gerade kein empathischer, christlich geprägter Mensch. Sondern eine seelenlose Behörde, deren Mitarbeiter sich täglich daran ergötzen, dass ihnen dank allerlei Vorschriften die Hände gebunden sind.

Oder wie es der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz der Stadt Minden, Lars Bursian, bei anderer Gelegenheit fröhlich-süffisant formulierte: „Wir können keine Ausnahme machen.“

Ausschnitt aus E-Mail des Baubeigeordneten Lars Bursian

Quelle: Ausschnitt aus einer E-Mail vom 10. März 2022, 10:38 Uhr des Baubeigeordneten der Stadt Minden, Lars Bursian an die Wählergemeinschaft Wir für Minden zum Verbot der temporären Zwischennutzung in der Obermarktstraße 19. (Gelbe Hervorhebung durch den Autor.)

Sind Sie schon mal von einem Blitzer der Ordnungsbehörde erwischt worden, zehn, zwanzig Stundenkilometer zu schnell? Und hieß es dann hinterher: „Na gut, ist ja zum Glück nichts passiert. Lass gut sein. Passiert nicht wieder, versprochen? Dann Schwamm drüber“? Eher wird die Behörde Sie und Ihre Rechtsnachfolger bis ins Grab verfolgen, um Sie zur Rechenschaft zu ziehen, und dafür ohne Gnade den gesamten Staatsapparat in Bewegung setzen.

Für Behörden gibt es keine Kategorien wie „Fünfe gerade sein lassen“ oder „mal ’nen Auge zudrücken“. Doch wer von seinen Bürgern Unfehlbarkeit erwartet, muss sich selbst bei eigenen Vergehen genau daran messen lassen – und darf sich nicht mit „Sorry, da ist ein Fehler passiert“ rausreden.

Eine Stadtverwaltung, die gegenüber Bürgern eine rigide Null-Fehler-Toleranz praktiziert und jede Unachtsamkeit unnachgiebig ahndet, muss damit leben, dass gegen sie ebenfalls Null-Fehler-Toleranz praktiziert wird.

Auch wir Bürger „können keine Ausnahme machen“. Erst recht nicht, wenn eine desorientierte Verwaltung leichtfertig das Leben seiner Bürger aufs Spiel setzt.

Können Bürger das Rathaus künftig ohne Sorge um Leib und Leben betreten?

Spannend am jetzigen Fall ist die Frage: Wird die Verwaltung ihr eigenes Rathaus wegen Nicht-Beachtung von Vorschriften schließen? Wird das Rathaus gegen sich selbst ein saftiges Bußgeld verhängen? Oder gilt wieder mal: Eine Verwaltungskrähe hackt der anderen kein Auge aus – und das Rathaus kann jederzeit wieder zur Todesfalle für Mitarbeiter, Besucher und Stadtverordnete werden?

Am Freitag, den 11. Juli 2025 habe ich der Stadtverwaltung Minden den Verstoß gegen Vorschriften durch die Stadtverwaltung Minden angezeigt und Aufklärung eingefordert. Also das Rathaus beim Rathaus gemeldet sozusagen. Mal gucken, was das ergibt und ob die Verwaltung noch mehr kann als Bürger gängeln und im Weg stehen.

Schließlich ist man als Behörde eigentlich zu absoluter Neutralität verpflichtet. Also auch gegenüber sich selbst. Jedenfalls steht das auf dem Papier. Was in Minden so viel heißt wie: hat keine praktische Bedeutung.

Den Text meines Schreibens im Original-Wortlaut hier zu öffentlichem Protokoll für jedermann zum Nachlesen. Zugestellt an diverse Empfänger im Rathaus Minden per E-Mail am 11. Juli 2025, 15:53 Uhr. Falls es Antworten gibt, werde ich berichten.

„Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wende mich heute an Sie, um eine Ordnungswidrigkeit anzuzeigen und fordere Sie auf, diese in aller Neutralität, zu der Sie verpflichtet sind, zu verfolgen.

Am Spätnachmittag des 10. Juli 2025 habe ich als Gast an einer Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden im Rathaussaal teilgenommen.

Dazu habe ich gegen 16:45 Uhr das Rathaus über die Haupteingangstür am Markt betreten. Gegen 19:15 Uhr beendete der Bürgermeister den öffentlichen Teil der Sitzung, woraufhin ich und zahlreiche weitere Gäste den Rathaussaal verließen, über die Treppen hinabgingen und durch die Haupteingangstür am Markt ins Freie treten wollten.

Leider liess sich die Haupteingangstür am Markt nicht öffnen.

Zwar öffnete sich die Schiebetür ordnungsgemäß beim „Erkennen“ sich annähernder Personen. Doch hinter der Schiebetür befand sich eine weitere, vergitterte Glastür, die fest verschlossen war, sich auch von Hand nicht öffnen ließ und das Verlassen des Gebäudes nach außen unmöglich machte.

Ich kann zahlreiche Personen namentlich benennen, die diesen Vorfall bezeugen können. Außerdem ist er in Fotos dokumentiert.

Dass zahlreiche Besucher daraufhin desorientiert durch das Rathaus irrten und nach irgendeinem Ausgang aus dem Gebäude suchten, ist bedauerlich genug.

Eine Ordnungswidrigkeit ergibt sich aber aus der Tatsache, dass genau diese Haupteingangstür am Markt als Fluchtweg ausgewiesen und mit entsprechenden Leucht-Markierungen über der Tür versehen ist.

Die „Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO) vom 02.12.2016″ des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen besagt dazu in § 91 (FN 3):

‚Ordnungswidrig im Sinne des § 86 Absatz 1 Nummer 20 BauO NRW 2018 handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(…)
3. Türen im Zuge von Rettungswegen entgegen § 74 Absatz 3 während der Betriebszeit abschließt oder abschließen lässt‘.

Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich mindestens noch etwa fünfzig Stadtverordnete plus etwa ein Dutzend Gäste sowie der gesamte Vorstand der Stadt Minden im Gebäude (zuzüglich eventueller weiterer Personen).

Im Falle eines Brandes oder ähnlichen Notfalls wäre der abgeriegelte Eingangsbereich des Rathauses am Markt schlimmstenfalls zur tödlichen Falle für Menschen geworden. Zurecht werden Verstöße gegen den Brandschutz deshalb massiv geahndet.

Öffentliche Verwaltungen haben eine Vorbildfunktion für die Bürger. Umso schlimmer, dass jetzt ausgerechnet das Rathaus Minden auffällt durch gravierende Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften beim Brandschutz.

Damit leistet Mindens Verwaltung dem allgemeinen Niedergang des Vertrauens in staatliche Institutionen massiven Vorschub. Denn Bürger fragen sich zurecht, wie sie die Anordnungen einer Verwaltung ernstnehmen sollen, die sich selbst nicht an Anordnungen hält.

Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie auf, den/die Verantwortliche/n für diesen Verstoß gegen den Brandschutz zu ermitteln und ungeachtet seiner/ihrer Stellung, Position oder Funktion zur Rechenschaft zu ziehen.

Außerdem bitte ich um Antwort auf folgende Fragen:

1.
In welcher Höhe wird ein Bußgeld gegen die verantwortliche/n Person/en verhängt?

2.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, damit der Besuch des Mindener Rathauses künftig ohne Gefahr für Leib und Leben möglich ist?

3.
Wie beabsichtigt die Stadtverwaltung den entstandenen Vertrauensschaden in staatliche Institutionen wettzumachen?

Ich bitte höflichst um Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen –

Edgar Wilkening
– Zertifiziert als Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten –“

Achtung, Satire!

Schnack unter Stadtverordneten: „Na, auch die Ratssitzung überlebt?“ Früher waren damit die endlosen Debatten gemeint. Heute die Verstöße der Rathaus-Verwaltung gegen Brandschutzvorschriften.

Verschlossener Fluchtweg mit Fluchtwegmarkierung im Rathaus Minden
Juli 11 2025

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Ausgerechnet die Institution, die für die Einhaltung des Brandschutzes in Minden zuständig ist, missachtet selbst die Vorschriften des Brandschutzes und gefährdet damit...
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Protokoll 15. Dezember 2021:
Mitarbeiter des Bauamts fotografieren Das Herz der Stadt

Am Nachmittag des 15. Dezember 2021 fotografieren zwei Mitarbeiter des Mindener Bauamts die Front der Obermarktstraße 19, in der Das Herz der Stadt residiert. Was genau...
Protokoll 15. Dezember 2021: Mitarbeiter des Bauamts fotografieren Das Herz der Stadt

Protokoll 15. Dezember 2021:
Mitarbeiter des Bauamts fotografieren Das Herz der Stadt

Protokoll 15. Dezember 2021:
Mitarbeiter des Bauamts fotografieren Das Herz der Stadt

Autor Edgar Wilkening

Sie erreichen den Autor per Mail an:
ew@dasherzderstadt.de

Gedächtnisprotokoll am 4. Februar 2022 zu den Ereignissen am Nachmittag des Mittwoch, 15. Dezember 2021 in der Obermarktstraße 19.

Zu dieser Zeit war der wineroom als Popup-Wine-Store zu Gast in Das Herz der Stadt und nutzte die Fläche.

Ich stand etwa sechs, sieben Meter von der Schaufensterscheibe entfernt im Raum und beobachtete das Treiben in der Obermarktstraße vorm Fenster, während ich mich mit einem befreundeten Mindener unterhielt, der an diesem Nachmittag zufällig als Besucher vor Ort war.

Es war ungefähr 15:00 Uhr, als mir zwei Herren auffielen, die in der Mitte der Obermarktstraße vom Markt kommend zielstrebig Richtung Kaak gingen.

Auf Höhe der Hausnummer 19, also genau vor dem Schaufenster, hielten die beiden Herren an, nachdem der eine der beiden (der Kleinere) eine deutliche Geste mit Arm und Hand gemacht hatte, die besagte: „Das da ist es“. Dabei wies er deutlich auf das Schaufenster des Hauses Obermarktstraße 19.

Daraufhin zückte der andere (der Größere) ein Smartphone und machte gezielt ein oder mehrere Fotos der Front der Obermarktstraße 19.

Anschließend drehten sich die beiden um und gingen ebenso zielstrebig wieder zurück in die Richtung, aus der sie gekommen waren.

"DAS IST HERR X, DER IST IM BAUAMT."

„Hast Du das gerade gesehen?“, fragte ich den befreundeten Mindener, der zu Besuch war.

Der nickte: „Hab ich.“

„Die haben Fotos gemacht, vom Laden, ganz zielgerichtet“, sagte ich. „Die sind die Straße hoch, schön unauffällig genau in der Mitte der Straße, und dann auf dieses Haus gezeigt und ganz zielgerichtet fotografiert.“

Mein Besucher bestätigte das Beobachtete und ergänzte: „Den einen kenne ich. Das war der Herr …“ Er nannte den Namen der Person, die auf die Front gedeutet hatte. Nennen wir die Person an dieser Stelle mal: Herrn X. Der tatsächliche Name soll vorerst unausgesprochen bleiben.

„Das war Herr X, der ist im Bauamt“, fügte mein Besucher hinzu.

Das gab natürlich Anlass zu Spekulationen. Warum sollte ein Mitarbeiter des Bauamts die Front des Hauses Obermarktstraße 19 fotografieren? Was für Gründe sollte es dafür geben? Denn eines war sicher: zufällig war das nicht geschehen.

Dafür war der gesamte Vorgang viel zu zielstrebig abgelaufen: das Ansteuern der Hausnummer 19 – die Gesten hin zur Schaufensterfront – das versucht unauffällige Fotografieren der Front – das zielgerichtete Umdrehen und Zurückgehen. Nichts daran war zufällig gewesen, sondern wirkte in seinem gesamten Ablauf wie vorher besprochen und dann ausgeführt.

„Ich rufe da mal an im Bauamt“, sagte mein Besucher. Und hatte schon sein Telefon in der Hand. In der Zentrale bat er darum, zu Herrn X durchgestellt zu werden. Da das Telefon auf laut gestellt war, konnte ich mithören.

Nach kurzer Zeit die Antwort der weiblichen Stimme in der Zentrale, dass Herr X im Moment leider nicht am Platze und deshalb nicht zu erreichen sei. Wenig überraschend – denn wenige Sekunden zuvor hatte er ja noch in der Obermarktstraße gestanden.

"WIR HATTEN ANWEISUNG MAL ZU GUCKEN, WAS DIE DA SO MACHEN."

„Ich rufe da morgen wieder an“, entschied mein Besucher. Und tatsächlich: Am Morgen des Folgetags hatte er Herrn X offenbar telefonisch erreicht. Jedenfalls berichtet er mir von dem Telefonat: Er habe Herrn X gefragt, warum sie am Vortag Fotos der Obermarktstraße 19 gemacht hätten.

Darauf habe Herr X, wie mein Besucher mir berichtete, geantwortet: „Wir hatten Anweisung mal zu gucken, was die da so machen.“ Und genau so hatte das Geschehen vor dem Schaufenster auch gewirkt: zielstrebig eine Aufgabe abarbeiten.

Weitergehende Informationen waren von Herrn X im Telefonat offenbar nicht zu bekommen.

Aber schon die Auskunft „Wir hatten Anweisung mal zu gucken, was die da so machen“ wirft neue Fragen auf. Wer mit „die da“ gemeint ist, dürfte klar sein: offensichtlich die Macher von Das Herz der Stadt. Und „wir“ bedeutet wohl, dass die zweite Person, die die Fotos machte, ebenfalls im Bauamt beschäftigt und ein Kollege von Herrn X ist.

Stellt sich die Frage: Wer hat bei der Stadt Minden im Fachbereich des Baubeigeordneten Bursian ausreichende Weisungsbefugnis, um Mitarbeiter des Bauamts mit der Aufgabe „mal zu gucken, was die da so machen“ zu betrauen? Wohl jemand aus höheren Ebenen des Fachbereichs, der Subalterne für solche Aufgaben einteilen oder abstellen kann.

Wer könnte dort Quasi-Stasi-Interessen haben und unbescholtene Bürger durch Verwaltungskräfte beobachten lassen wollen? Aus welchem Grund? Und mit welchen Absichten? Welche Erkenntnisse hat man sich von den Fotos erhofft? Und warum schickt die höhere Ebene des Fachbereichs subalterne Kräfte los – statt sich selbst ein Bild zu machen.

Fragen über Fragen. Wir werden die Dinge weiter beobachten und protokollieren.

Dieser Text ist der Auftakt zu einer Serie, in der wir immer mal wieder auffällige Ereignisse oder Vorkommnisse für uns selbst so genau wie möglich protokollieren und festhalten, damit sie nicht verloren gehen.

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