Gratulation in Schwarz–Rot–Gold: ISG Obermarkt feiert 75 Jahre Grundgesetz

Gratulation in SchwarzRotGold:
ISG Obermarkt feiert 75 Jahre Grundgesetz

Gratulation in SchwarzRotGold:
ISG Obermarkt feiert 75 Jahre Grundgesetz

Autor Edgar Wilkening

Autor: Edgar Wilkening

Als Provisorium an den Start gegangen – und heute gefühlt längst die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland: Das Grundgesetz wird in diesem Jahr 75 Jahre alt.

Ein Jubiläum, das allerorten gefeiert wird: in Fernsehsendern, Zeitungen und Magazinen. Gut so. Denn das ehemalige Provisorium, das eigentlich nur bis zur Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten gelten sollte, hat dem Land bislang 75 Jahre Frieden, Freiheit, Sicherheit und Demokratie verschafft.

Das Jubiläum nicht den üblichen Staats-Verdächtigen überlassen, sondern den Bürgern

Umso wichtiger, dass dieses Datum nicht nur von den üblichen Offizial-Verdächtigen aus Staat und Politik gewürdigt wird, sondern auch von privaten Initiativen und Unternehmen: von ganz normalen Menschen und Bürgern. Auch von Vereinen, von denen man es im ersten Moment womöglich gar nicht erwarten würde.

Die ISG Obermarkt-Quartier ist so eine private Vereinigung. Als Immobilien- und Standort-Gemeinschaft vertritt sie die Interessen von Gewerbetreibenden und Grundeigentümern und hat das Ziel, den von offizieller Seite lange Zeit runtergewirtschafteten Standort Obermarktstraße zu stärken.

Seit einigen Jahren erfindet sich der Verein neu. Davon zeugen seit einiger Zeit markante Botschaften, die deutlich sichtbar auf Bannern über dem Eingang der Obermarktstraße schweben.

Gegen jede Form von Extremismus und Intoleranz sprach sich ein Banner Anfang des Jahres aus (hier nachzulesen). Demokratisches Engagement aus der Bürgerschaft.

Und jetzt, seit einigen Wochen, heißt es an gleicher Stelle auf dem Abbild eines Feuerwerks in schönstem Schwarz-Rot-Gold: „Gratulation uns allen!“

Aufrichtige Verneigung vor Bürgern, die seit 75 Jahren Gebrauch vom Grundgesetz machen

Eine aufrichtige Verneigung von Bürgern vor all jenen Bürgern, die seit 75 Jahren vom Grundgesetz intensiv Gebrauch machen – und es damit lebendig halten und fördern.

Durch Wählengehen, na klar. Aber mehr noch durch Diskussion und Debatte, durch Protest und Pluralismus, durch Kommentare und Kontroversen, durch Widerspruch und Widersetzen.

Dadurch, dass sie die demokratischen Rechte und Freiheiten, die das Regelwerk anbietet, in voller Breite ausschöpfen – statt sich wie manche Biedermänner und Biederfrauen in die ideologisch gleichgeschalteten Arme von Demokratie-Folklore-Clubs zu ergeben.

Natürlich gefällt so viel Freiheitswille und Freiheitsliebe nicht jedem – gerade in diesen Zeiten, in denen viele Politik statt mit dem Kopf lieber mit dem Kehlkopf machen möchten.

Schon beim ersten Banner, das die ISG Obermarkt Anfang des Jahres platziert hatte, benörgelten Stimmen den demokratischen Appell gegen Extremismus und Intoleranz. „Das Banner in der Obermarktstrasse ist einfach nur beschämend“, jammerte (inklusive Rechtschreibfehler) ein Butzemann, der sich als Geschäftemacher im Obermarkt-Quartier aufführt.

Screenshot Facebook Zitat

Quelle: Screenshot eines öffentlichen Postings auf Facebook, entstanden am 13. Februar 2024 um 11:49 Uhr. Gemeint ist das Banner gegen Extremismus und Intoleranz, das die ISG Obermarkt-Quartier Anfang des Jahres in der Obermarktstraße platziert hatte. Bis auf Blur-Effekt ist der Screenshot unverändert: Kotz-Smiley und Rechtschreibfehler durch den Verfasser des Postings.

Der Mann ist ideologisch dem Dunstkreis des „Sammelbecken Pathologischer Dumpfbacken“ zuzurechnen, in deren Umfeld man sich bekanntlich für keinen Agitprop-Quatsch und auch nicht für üble Nachrede zu schade ist.

Na schön, auch für solche Gestalten gilt grundsätzlich das Grundgesetz und gewährt ihnen grundlegende Redefreiheit, sofern sie dabei Grundregeln einhalten.

Als überzeugter Demokrat würde ich mich jederzeit dafür einsetzen, dass auch dieser Menschenschlag seine Phrasen frei in die Welt schwurbeln darf, so sinnentleert und falsch sie auch sein mögen – und so sehr ich selbst grundlegend anderer Auffassung bin.

Ausreden, zuhören – und die eigenen Dumpfbacken mal nicht dicke aufplustern

Womöglich ist es genau das, was der 75-jährige Jubilar namens Grundgesetz, der damals unter widrigsten Rahmenbedingungen das Licht der Nachkriegswelt erblickte, uns Heutigen noch einmal ganz nebenbei erzählen kann: den und die Andere*n ausreden zu lassen, sich gegenseitig zuzuhören – und vor allem die eigenen Dumpfbacken mal still zu halten statt sie bei jeder Gelegenheit unnötig dicke aufzuplustern.

Dazu: Gratulation uns allen!

Warum liest man nichts darüber in der Presse?

Gute Frage! Falls Sie dabei an eine ganz bestimmte Presse denken, müssten Sie dort mal direkt nachfragen. Grundsätzlich gilt aber: Lokaljournalisten haben eine, sagen wir mal: sehr selektive Wahrnehmung ihres regionalen Umfelds. Da fällt Vieles, das nachfragenswert wäre, öfter einfach mal unter den Tisch.

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Wahlprüfungsausschuss: Die dunkle Seite der Macht in unserer Demokratie – jedenfalls in Minden-Lübbecke

Autor Edgar Wilkening

AUTOR
Edgar Wilkening

Ich mache mir Sorgen um unsere Demokratie.

Am 24. Februar 2021 habe ich an der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses des Kreises Minden-Lübbecke teilgenommen. Seitdem mache ich mir Sorgen um unsere Demokratie.

Nein – nicht wegen AfD-Politikern wie Sebastian Landwehr, der im Ausschuss saß als Vertretung für AfD-Rechtsaußen Thomas Röckemann. Mit solchen Kräften muss Demokratie umgehen können.

Sorgen mache ich mir WEGEN DER ÜBRIGEN AUSSCHUSS-MITGLIEDER, die anwesend waren – die aus den sogenannten „normalen“ Parteien.

Philipp Müller (CDU), Angelika Buttler (SPD), Moritz Brünger (CDU), Ulrich Pock (SPD), Jana Katharina Sasse (Grüne) und, und, und. Denn wenn man sie fragen würde – sie würden sich wohl allesamt als aufrechte Demokraten bezeichnen.

Das passt wiederum gar nicht zu dem, was sie sich in der gestrigen Auschusssitzung geleistet haben …

Wohin der Hase laufen würde, stellte Ausschussvorsitzender Rolf Dieter Schütte (CDU) schon vor Beginn der Sitzung klar. „Das werden wir hier heute nicht mehr aufklären können, was da war“, sagte Schütte im persönlichen Gespräch mit Thorsten Bertram.

Bertram nahm als Gast an der Ausschusssitzung teil. Grund: Er und seine Frau Katrin waren am 27. September 2020 bei der Stichwahl zum Landrat / zur Landrätin an der Abgabe ihrer Stimmen gehindert worden.

Es war bei weitem nicht die einzige Unregelmäßigkeit, die sich an jenem Wahlsonntag im Stimmbezirk 071, Hauptschule Todtenhausen abgespielt haben muss. Denn am Ende des Wahltages verweigerten die Wahlhelfer im Lokal die Unterzeichnung der Wahlniederschrift – offenbar weil sie fürchteten, sich anderenfalls der Dokumentenfälschung schuldig zu machen.

Die Wahlniederschrift ist ein hochoffizielles Dokument. Es ist das offizielle Protokoll eines Wahltags im jeweiligen Stimmbezirk. Es hält auch besondere Vorkommnisse und andere Auffälligkeiten fest. Zum Beispiel, wenn Personen bei der Wahl zurückgewiesen wurden.

In der Wahlniederschrift aus dem Stimmbezirk 071, Hauptschule Todtenhausen fehlt jeder Hinweis auf die Zurückweisung der Eheleute Katrin und Thorsten Bertram. Und wohl auch deshalb  verweigerten die Wahlhelfer ihre Unterschrift unter das Dokument.

Welche Rolle SPD-STADTVERBANDS-VORSITZENDER THORSTEN BÜLTE als verantwortlicher Wahlvorsteher dabei spielte, ist bis heute nicht geklärt.

Es gäbe also genug zu prüfen für ein demokratisches Organ, das sich ganz offiziell „Wahlprüfungsausschuss“ nennt.

Und trotzdem nimmt der Ausschussvorsitzende Schütte schon zwanzig Minuten vor Beginn das Ergebnis vorweg? „Das werden wir hier heute nicht aufklären können…“

Punkt 15:30 Uhr beginnt die Sitzung. Begrüßung. Feststellen der Beschlussfähigkeit. Weil es die erste Sitzung in der neuen Legislaturperiode ist: offizielle Verpflichtung der Ausschussmitglieder. Dann Tagesordungspunkt 2: die Einsprüche der Eheleute Katrin und Thorsten Bertram gegen die Wahl.

Der Vorsitzende übergibt an Kreiswahlleiterin Cornelia Schröder. Die lässt keinerlei Zweifel daran: Die Einsprüche der Bertrams sind berechtigt. Beide hätten am Wahltag im Wahllokal wählen dürfen. Es war nicht rechtens, den Eheleuten Bertram die Ausübung ihres Wahlrechts im Wahllokal zu verweigern.

Allerdings: Angesichts eines insgesamt sehr deutlichen Wahlergebnisses (circa 56.000 Stimmen für CDU-Kandidatin Anna Katharina Bölling, nur etwa 32.000 Stimmen für SPD-Kandidat Ingo Ellerkamp) habe die Wahlbehinderung der Eheleute Bertram letztlich keinen Einfluß auf das Wahlergebnis und sei also vernachlässigenswert.

Vorsitzender Schütte schaut in die Ausschussrunde: „Fragen dazu? Wünscht jemand Erläuterungen?“ Niemand meldet sich. Kein einziger. Nicht einer – nicht eine! „Dann kommen wir zur Beschlussvorlage.“ Die wird ohne Gegenstimmen, ohne Enthaltungen, also einstimmig angenommen von allen Ausschussmitgliedern.

Es ist jetzt 15:38 Uhr. Nochmal: Punkt 15:30 ging’s los! Die Sitzung hat bis jetzt EXAKT ACHT MINUTEN gedauert. Und alle Fragen sind geklärt?

Alle Unregelmäßigkeiten, alle Auffälligkeiten im Stimmbezirk 071, Hauptschule Todtenhausen, sind damit für den Wahlprüfungsausschuss erledigt. Finito. Ende. Thema vom Tisch.

Was hätte man nicht alles fragen können als wahrhaft aufrechter Demokrat!

Was waren die Gründe, dass man den Eheleuten Bertram das Wahlrecht verweigerte? Wer ist dafür verantwortlich?


Wie vielen Menschen insgesamt wurde die Teilnahme an der Wahl im Stimmbezirk 071 vor Ort verweigert, wenn doch Strichlisten darüber geführt wurden und die Bertrams die Auskunft erhielten, sie seien nicht die einzigen gewesen?


Warum wurden derartige Vorfälle in der Wahlniederschrift nicht formell protokolliert, sondern die entsprechenden Felder leergelassen? Wer ist dafür verantwortlich?


Warum haben die im Wahllokal anwesenden Wahlhelfer ihre Unterschriften unter die Wahlniederschrift verweigert?


Darf eine formell ungültige Wahlniederschrift überhaupt in ein Wahlergebnis einfließen?


Wem hätte wann auffallen müssen, dass die Wahlniederschrift aus dem Stimmbezirk 071 ungültig ist, weil sie nicht unterzeichnet wurde?


Welche Rolle spielt SPD-Funktionär Thorsten Bülte als verantwortlicher Wahlvorsteher bei all diesen Vorfällen?


Und wie kam Bülte zu der (in der Wahlniederschrift festgehaltenen) eigenmächtigen Einschätzung „Das Ergebnis bleibt davon unberührt“, wenn doch die Wahlniederschrift insgesamt formell ungültig ist?


Warum hören wir nicht Thorsten Bertram zu alledem – da er ja heute als Gast zugegen ist und ohnehin vorab schriftlich um Redeerlaubnis in der Sitzung gebeten hatte?

… hätte man alles fragen können. Das und vieles mehr.

Interessiert selbstzufriedene „aufrechte Demokraten“ aber offenbar nicht. Die interessiert vor allem: schnelles Durchwinken, rasches Abnicken, fix nach Hause bei dem schönen Wetter.

Um das hier klarzustellen: Nein, es geht nicht darum, das Ergebnis der Stichwahl anzuzweifeln. Der Sieg der CDU-Kandidatin Anna Katharina Bölling ist so eindeutig, wie es ein demokratisches Wahlergebnis nur sein kann. Gut so.

Gerade WEIL DAS ERGEBNIS SO EINDEUTIG IST, wäre es eine gute Gelegenheit gewesen für einen Ausschuss, der Unregelmäßigkeiten prüfen soll, die Vorfälle im Stimmbezirk 071 aufzuklären.

Um zu belegen, dass der Wahlprüfungsausschuss eben gerade kein stumpfes Schwert ist, kein zahnloser Papiertiger. Dass er nicht der dunklen Seite der Macht angehört. Sondern in der Lage ist, demokratische Wahlen zu prüfen und Unregelmäßigkeiten tatsächlich aufzuklären.

Damit es genau dann, wenn eine Wahl mal nicht so klar ausgehen sollte, sondern vielleicht von einigen wenigen Stimmen abhängen sollte – damit es genau dann keinerlei Zweifel an der Kompetenz, an der Integrität und an der Handlungsfähigkeit dieses Organs gibt.

Diese Chance haben die versammelten Ausschussmitglieder gestern ohne jede Not verspielt. Keine Fragen, keine Aufklärung, kein Interesse. Die dunke Seite der Macht.

Um 15:42 schließt der Darth Vader der Wahlprüfung im Kreis Minden-Lübbecke die Sitzung: „Dann bedanke ich mich für die Mitarbeit und die zügige Abarbeitung der Tagesordnung und wünsche uns allen noch einen guten Heimweg.“

Sage und schreibe zwölf Minuten hat die gesamte Sitzung gedauert. Schnell verdientes Sitzungsgeld für diese Sorte „aufrechte Demokraten“.

Ja – seitdem mache ich mir Sorgen um unsere Demokratie.

l

Auch am Wählen gehindert worden?

Falls Sie ebenfalls an der Ausübung Ihres Wahlrechts im Stimmbezirk 071 gehindert worden sein sollten und uns davon berichten möchten: einfach eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten an redaktion@dasherzderstadt.de – wir melden uns. Alle Hinweise werden auf Wunsch streng anonym und ohne Hinweis auf die Identität von Personen bearbeitet.

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Autor Edgar Wilkening

AUTOR
Edgar Wilkening. Nimmt als Gast regelmäßig an Sitzungen von Stadtrat und Ausschüssen teil. Geht anschließend ebenso regelmäßig kopfschüttelnd heim.

Es sind Szenen wie diese, die vielleicht am besten beschreiben, was in der Sitzung des „Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr“ der Stadt Minden stattfindet.

Kurz vor 16:00 Uhr am 20. Januar 2021. Außer mir ist kaum jemand im Sitzungssaal. Noch viel zu früh.

Da hetzen zwei Ausschussmitglieder in den Raum, schauen hastig hin und her, suchen in höchster Eile ihre Plätze. Doch die sind zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht vorbereitet.

Die Mitarbeiterin der Verwaltung, die die Sitzung organisiert, ist selbst erst wenige Minuten vorher eingetroffen und noch mit dem Aufbau beschäftigt.

„Aber 16:00 Uhr geht’s doch los!“, sagt einer der zwei Eiligen.

„Nein, 16:30“, antwortet die Verwaltungsangestellte.

„16:30 Uhr?“ Der eilige Mann ist verblüfft. „Das ist aber neu, oder?“

„Nein“, antwortet die Verwaltungsfrau freundlich. „Das war schon immer 16:30.“ Die beiden Männer sind baff.

Eine Lappalie eigentlich. Aber eine, die viel darüber sagt, wie gut sich Ausschussmitglieder auf wichtige Sitzungen wie diese vorbereiten. Wie intensiv sie sich im Vorfeld mit den Unterlagen beschäftigt haben. Wie tief sie in die oft Hunderte Seiten starken Dokumente eingestiegen sind. Offenbar nämlich gar nicht.

Und so wird diese Momentaufnahme zum Sinnbild der fachlichen Auseinandersetzung, die wir erleben, als der Ausschuss-Vorsitzende Ulrich Luckner (CDU) die Sitzung Punkt 16:30 Uhr eröffnet.

Punkt 1 auf der Agenda: die Vergabe der wertvollen Grundstücke am Rampenloch. Luckner nordet die Ausschussmitglieder gleich zu Beginn gründlich ein: Er wolle die Sitzung kurz und schmerzlos machen. „Redebeiträge maximal fünf Minuten. Nach fünf Minuten unterbreche ich das rigoros. Wir wollen zügig hier rauskommen.“

Begründet wird das mit Corona. Und so muss die Pandemie wieder mal herhalten, damit bloß keine qualitative Diskussion aufkommt über das Rampenloch: Wie das Areal Sinn stiften könnte für die gesamte Stadt, ob sich daraus nicht mehr machen ließe und ob der bislang eingeschlagene Weg überhaupt der richtige war.

Zwei Jahre läuft das Prozedere schon. In all der Zeit hat man eine inhaltliche Diskussion ums Rampenloch in der Öffentlichkeit stets vermeiden können. Das soll sich jetzt, kurz bevor man den Sack endlich zumacht, nicht mehr ändern.

Luckners Botschaft ist bei den Ausschussmitgliedern angekommen, wie sich später zeigen wird – außer bei zwei aufmüpfigen Neuen, die noch nicht im Mindener Klüngelklub versunken sind.

Das Wort hat der Baubeigeordnete der Stadt Minden, Lars Bursian. Er führt ein ins Thema und die Sitzungsdrucksache 265/2020: Ende von Phase Zwei im Interessenbekundungsverfahren Rampenloch und Anhandgabe der Grundstücke an einen privaten Investor.

Bursian findet lobende Worte für den von der Verwaltung präferierten Entwurf der Firma Bautec mit Architektin Bettina Lauer, den er als „sehr, sehr smart“ bezeichnet.

Er findet Worte auch zum Thema Kaufpreis, das vor einigen Tagen sogar mal durch die Presse geisterte. Und er betont, dass die von Bautec gebotene Kaufsumme von 200.000 Euro für das mit  688.000 Euro bewertete Grundstück noch nicht in Stein gemeißelt sei: „Das war jetzt eine erste Zahl, die da reingeschrieben wurde. Ich glaube, die ist noch nicht endgültig. „

Da hat der Mann sogar mal recht: Der Kaufpreis kann durchaus noch deutlich unter die 200.000-Marke sinken. Denn das Kaufpreisangebot der Firma Bautec ist, wie in der Sitzungsdrucksache sichtbar, ausdrücklich als „unverbindlich“ gekennzeichnet.

Ohnehin gilt in der Welt eines Lars Bursian: „Eins ist klar, man kann nicht auf der einen Seite eine möglichst gute städtebauliche Konzeption, Innenstadt-, Altstadtentwicklung betreiben wollen – und auf der anderen Seite einen hohen Kaufpreis erzielen wollen. Beides lässt sich einfach nicht miteinander vereinbaren.“ Erschütternder Original-Wortlaut von jemandem, der es am Rampenloch nicht mal ansatzweise versucht hat – obwohl die Möglichkeiten da gewesen wären.

Wofür der Baubeigeordnete dagegen gar keine Worte findet, ist das, wofür er noch nie Worte hatte in all den Jahren, in denen er das Projekt begleitet: das historische Narrativ des Rampenlochs.

Dass Ernst-Michael von Schwichow und der Staat Preußen an diesem Ort Anfang des 19. Jahrhunderts Geschichte geschrieben haben. Dass Minden als Stadt damals innovativ und führend war in Sachen staatlicher Gesundheitskontrolle zur Seuchenbekämpfung. Dass hier ein Vorläufer heutiger Pandemie-Bekämpfung stattgefunden hat. Und dass es genau jetzt die einmalige historische Chance gegeben hätte, dieses Narrativ in der Entwicklung des Areals abzubilden.

Stattdessen: „Wir bitten darum, uns zuzustimmen, der Firma Bautec das Grundstück anhandzugeben, und der Bewertung, die wir gemacht haben, zuzustimmen.“

Frank Dunklau (AfD) ist das erste Ausschussmitglied, das sich nach Bursians Vortrag zu Wort meldet. Er ist neu im Mindener Stadtrat. Und stellt den Antrag, die anstehende Entscheidung um drei Monate zu verschieben.

Begründung: „Ich arbeite mich gerade ein und mir stellen sich unerklärlich viele Fragen. Für mich hat das ganze hier auch ein Geschmäckle, das sage ich ganz ehrlich. “ Damit meint er offenbar, dass die Architektin der Firma Bautec SPD-Mitglied ist und für ihre Partei selbst im Stadtrat sitzt. „Wir reden hier über eine halbe Million, die verschwendet wird in meinen Augen. Und das muss geklärt werden – und zwar vorher.“

Das lässt ein Peter Kock (SPD), der sonst für gewöhnlich stets der Erste in Sitzungen ist, der das Wort erhebt, nicht auf sich sitzen. „Eine Verschiebung, wie jetzt beantragt, halten wir“ – dabei wendet er den Kopf nach hinten und schaut eindringlich zu seinen Kollegen – „nicht für sinnvoll.“

Denn der vorliegende Vorschlag seiner Genossin „entspricht genau dem, was die Menschen, die Bürgerinnen und Bürger der Altstadt in vielen Diskussionen zum Ausdruck gebracht haben. Das ist genau das, was gewollt ist.“ Und: „Darüber können wir doch nur froh sein statt herumzumäkeln.“ Damit signalisiert er für seine Fraktion volle Zustimmung zum Vorschlag der Verwaltung.

Da mag die CDU, die in Minden schon lange versucht noch mehr SPD zu sein als die SPD selbst, nicht hintanstehen. Für seine Fraktion erklärt Hendrik Mucke brav: „Die CDU folgt der Argumentation und dem Vorschlag der Verwaltung.“

Vielleicht weil man ahnt, dass bei nächster Gelegenheit die Zustimmung der SPD gebraucht wird, wenn ein CDU-Günstling städtische Förderung bekommen soll? Ernstzunehmende Oppositionsarbeit jedenfalls geht anders.

Es folgt der Stadtverordnete Horst Idelberger (Bündnis 90 / Grüne), der das hohe Debattenniveau vorführt, das in seinen Kreisen offenbar gepflegt wird. Statt sich zur Sache zu äußern lediglich eine Zurechtweisung in Richtung Frank Dunklau und dessen Partei.

Die befinde sich schon länger im Rat, insofern sei Zeit genug gewesen, sich einzuarbeiten. „Deshalb ist diesem Antrag, meines Erachtens, nicht nachzugeben.“ Zum Entwurf für das Rampenloch und zum Verfahren selbst: kein Wort.

Jürgen Gebauer (Mindener Initiative) hat nur eine Anmerkung zum Thema Parken. „Es ist Wunschdenken, dass die Leute hier zu Fuß unterwegs sind oder mit dem Fahrrad fahren. Hier sollte man den Anliegern sagen, wo sie ihre Fahrzeuge parken können.“ Hier spricht die ewiggestrige Autolobby, die schon früher unsere Städte autogerecht und kaputt gemacht hat. Darüber hinaus hat der Mann keine Fragen zur Sache.

Der fraktionslose Eckhard Rüter, als sachkundiger Bürger für den Integrationsrat im Ausschuss, formuliert pflichtschuldigst Appelle zur Barrierefreiheit des Areals. Mehr nicht.

Rolf Frohne (Bündnis 90 / Grüne) weist als sachkundiger Bürger auf Risiken hin, die sich im nächsten Planungsschritt aus der HOAI, der Honorarordnung der Architekten und Ingenieure, für die Stadt ergeben könnten. Guter Hinweis!

Und zum Schluss Gesine Frank (Die Linke), die zweite neue Stimme in dieser Runde, die noch nicht zum Klüngelklub gehört und sich explizit gegen das Verfahren ausspricht. Als sachkundige Bürgerin ist sie aber ebenfalls nur beratend im Ausschuss.

Sie lässt keinen Zweifel daran: „Wären wir stimmberechtigt, könnten wir keinem der beiden vorliegenden Vorschläge folgen.“ Begründung: Hier würde mit Unterstützung aus öffentlichen Geldern teurer Wohnraum entstehen. Gut aufgepasst!

„Ein Mietpreis von zehn bis elf Euro ist für gewöhnliche Studierende, Verkäuferinnen und Angestellte nicht bezahlbar.“ Vollkommen richtig. Und übrigens: Niemand verspricht, dass die Quadratmeterpreise am Ende nicht sogar noch deutlich höher liegen werden als zehn bis elf Euro.

Der Ausschussvorsitzende Luckner unterbricht die Sitzung, damit der als Gast anwesende Stadtverordnete Thorsten Vogt (Wir für Minden) zu Wort kommen kann.

Er weist auf einen Konstruktionsfehler des Verfahrens hin, nämlich dass der verbindliche Kaufpreis erst am Ende des gesamten Verfahrens verbindlich festgezurrt werden soll – dann, wenn alles vorbereitet ist, das Areal geräumt, die Planung im Detail steht und alles fix und fertig in trockenen Tüchern ist.

Erst dann den letztendlichen Kaufpreis zu vereinbaren, hält er für falsch, weil die Stadt sich in dieser Situation dem Risiko aussetzen würde, „erpressbar“ zu werden. Denn zu diesem Zeitpunkt gibt es eigentlich kein Zurück mehr – jedenfalls kein realistisches, sondern höchstens ein theoretisches.

Luckner nimmt die Sitzung wieder auf. Bursian spielt die Einwände Vogts runter: Man werde sich da vertrauensvoll Zug um Zug annähern.

Und das war’s dann. Keine weiteren Fragen. Ende der Diskussion. Für die Ausschussmitglieder sind damit alle wichtigen Aspekte besprochen.

Ein bisschen Kopfsteinpflaster, ein bisschen Barrierefreiheit, ein bisschen Parkplätze – das sind die ganz großen Themen der Ausschussmitglieder. Das ist die geistige Flughöhe der sogenannten bürgerlichen Parteien, ganz gleich, welche Buchstaben vorne dranpappen.

Zeit für die Abstimmung. Und die fällt so aus, wie es die Spatzen schon von den Dächern pfiffen.

Der Antrag auf ein Verschieben der Entscheidung wird bei einer Ja-Stimme, ohne jede Enthaltung und mit allen übrigen Stimmen vom Tisch gewischt. Abgelehnt.

Das gleiche Bild, nur eben invertiert, bei der Entscheidung über den Vorschlag der Verwaltung, das Rampenloch der Firma Bautec anhandzugeben für den dritten Verfahrensschritt: mit überwältigender Mehrheit angenommen bei einer Nein-Stimme, ohne jede Enthaltung und allen übrigen Ja-Stimmen.

Damit sind die Würfel am Rampenloch gefallen. Niemand ist überrascht. Business as usual. Durchwinken und gut. Von echter Kontroverse keine Spur. Von Visionskraft noch weniger.

Keine zwanzig Minuten hat es gedauert, bis eines der zentralen städtischen Entwicklungsprojekte Mindens von den Stadtverordneten abgehakt wurde – bei allen Ungereimtheiten, Auffälligkeiten und ungenutzten Chancen.

Auf ihre wackeren Stadtsoldaten kann sich Mindens Stadtverwaltung eben verlassen.

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