Denkmalschutz blockiert das alte Gefängnis Minden? Freispruch aus Mangel an Beweisen

Denkmalschutz blockiert das alte Gefängnis Minden?
Freispruch aus Mangel an Beweisen

© Illustration: Das Herz der Stadt, 2026

Denkmalschutz blockiert das alte Gefängnis Minden?
Freispruch aus Mangel an Beweisen

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening

Ein Kommentar in einem Lokalblatt schiebt dem Denkmalschutz die Verantwortung zu für den Stillstand am alten Gefängnis in Minden. Die Anklage kommt ohne einen einzigen Beleg aus – dafür mit reichlich Irrtümern. Das schreit nach einer fundierten Entgegnung, die sich auf Fakten stützt statt auf Lokaljournalisten-Geschwurbel.

Das Ensemble aus Gefängnis und Gefängnishof in Mindens Oberer Altstadt liegt seit Jahren brach. Erst recht, seitdem auch das Gebäude des ehemaligen Kreisgerichts geräumt wurde.

Wer vorbeigeht, sieht eine Mauer. Die denkmalgeschützte Gefängnismauer. Wer drüberfliegt, sieht einen Wald und ein langsam vor sich hinrottendes Gebäude. Ein Lost Place mitten in Mindens Innenstadt.

Henning Wandel hat daraus in der digitalen Sonntagsausgabe des Mindener Tageblatts vom 16. August 2026 einen schmissigen Kommentar geschraubt, der zustimmungsfähig wirken will.

Der Lokaljournalist nennt das Grundstück einen „riesigen Bremsklotz“, macht den Denkmalschutz als wesentliches Hemmnis aus, erklärt den Schutz historischer Gebäude für „schlicht überflüssig“ und ruft dazu auf, eine Bresche zu schlagen – ausdrücklich nicht nur im übertragenen Sinne.

Ein populistischer Rundumschlag, der sich gewaschen hat. Aber was ist tatsächlich dran an dem, was der Lokalreporter da verzapft?

Der Befund zum Zustand des Areals ist richtig. Die Verärgerung über den Zustand berechtigt.

Aber was dann daraus abgeleitet wird, liegt arg daneben. Allerbester Provinzjournalismus eben

Der Kommentar zitiert eine Sprecherin des landeseigenen Unternehmens NRW.URBAN: Wer hier investieren wolle, müsse einen Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und dem Schutz der historischen Bausubstanz finden.

Der Lokalreporter liest das als Drohung und fragt, wer denn wohl dabei zurückstecken solle.

Dabei hat die Sprecherin gar keine Drohung ausgesprochen. Sie hat einfach den gesetzlichen Prüfmaßstab benannt.

Machen wir es hier mal anders als der Provinzjournalismus – gucken wir einfach rein ins Gesetz, was da steht. Fakten statt Geschwurbel.

§ 7 des Denkmalschutzgesetzes NRW verpflichtet Eigentümer zur Erhaltung ausdrücklich nur „im Rahmen des Zumutbaren“, bemessen an der Privatnützigkeit des Eigentums und unter Anrechnung möglicher Zuwendungen und Steuervorteile. Seit 2024 buchstabiert eine Verwaltungsvorschrift des Landes diesen Maßstab aus.

§ 32 gibt Eigentümern, die Unzumutbarkeit belegen, einen Übernahmeanspruch: Das Land muss ihnen das Denkmal abnehmen. Grundlage ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1999, wonach eine Erhaltungspflicht ohne Zumutbarkeitsvorbehalt die Eigentumsgarantie verletzen würde. Passen Kosten und Erträge dauerhaft nicht zusammen, weichen die Pflichten zurück – bis hin zur Abbruchgenehmigung.

Der Lokalkommentar fordert also etwas ein, das seit einem Vierteljahrhundert zwingendes Recht ist – gääähn …

Er fordert, was für jeden, der des Recherchierens mächtig ist, nachlesbar wäre: Wenn jemand geltend macht, ein Vorhaben scheitere an den Auflagen des Denkmalschutzes, hat er im Zweifelsfall ein Verfahren zur Hand, an dessen Ende die Behörde nachgeben muss.

Auch der zweite Vorwurf im Kommentar, der Denkmalschutz wolle bloß konservieren, hält dem Gesetzestext nicht stand. § 2 definiert Denkmäler als Sachen, an deren „Erhaltung und Nutzung“ ein öffentliches Interesse besteht. § 1 verpflichtet die Behörden, auf eine sinnvolle Nutzung hinzuwirken.

In die Erlaubnisentscheidung nach § 9 gehen die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, der erneuerbaren Energien und der Barrierefreiheit ein. Und wo ein Baudenkmal seiner ursprünglichen Zweckbestimmung nicht mehr dienen kann, sollen die Eigentümer eine gleichwertige Nutzung anstreben.

Wer ist denn der Eigentümer? Aktuell das Land Nordrhein-Westfalen. Dass das Land das Areal verkaufen will, statt es selbst zu entwickeln, ist nachvollziehbar und sein gutes Recht. Dennoch: Die Pflichten als Eigentümer ruhen deshalb nicht. Da muss sich das Land NRW auch mal an die eigene Nase fassen.

Vierzehn Jahre Eigentum von Leerstand sind vierzehn Jahre Erhaltungs- und Nutzungspflicht – auch für ein Land NRW

Angeboten wird ein Denkmal ohne Nutzungsperspektive: kein Konzept, keine denkmalpflegerische Zielvorgabe, keine Auskunft darüber, was verhandelbar ist und was nicht.

Der Käufer wird all das selbst herstellen müssen. Obendrein trägt er das Risiko, dass die Behörde sein Konzept am Ende ablehnt. Ein erhebliches Risiko, das sich nicht wirklich beziffern lässt. Umso mehr wird es von Kauf-Interessenten vorab eingepreist. Und dann passt der Verkaufspreis für das Objekt einfach nicht mehr.

Was der Kommentator vollmundig als Sperre durch das Denkmalrecht liest, ist letztlich die Folge einer Vermarktung ohne jede Planungsvorleistung.

Nächster Punkt: Sichtbarkeit. Steht in keinem Paragraphen. Und das aus gutem Grund

Ein Denkmal hinter dicken Mauern helfe niemandem, man könne es ja nicht einmal sehen: der stärkste Satz des Lokalkommentars – und gleichzeitig sein schwächstes Argument.

In den Denkmalkriterien des § 2 kommt der Punkt „Sichtbarkeit“ gar nicht vor. Dort steht: bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen, für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse, aus künstlerischen, wissenschaftlichen, volkskundlichen oder städtebaulichen Gründen.

Kein einziges Wort von Blickbeziehungen oder Sichtbarkeit. Nach der kruden Logik des Kommentators würden sämtliche Bodendenkmäler aus dem Schutzstatus rausfallen – denn sie sind schon per Definition unsichtbar. Außerdem Dachwerke, Innenausstattungen, Kellergewölbe, Grüfte …

Sichtbarkeit? Ein vom Lokaljournalismus erfundener Maßstab, der den halben Denkmalbestand der Republik erledigen würde. Nice try – lassen wir uns aber nicht gefallen.

Bleibt die Frage, wer eigentlich derjenige ist, der das Tor zum alten Gefängnis zuhält. Kein Paragraph verbietet dem Land NRW, das Gelände zu öffnen, Führungen anzubieten, eine Zwischennutzung zuzulassen.

Der Kommentator schreibt fälschlicherweise dem Denkmalschutz zu, was die Folge einer Entscheidung des Eigentümers ist

Der Satz, einer der wesentlichen Hemmnisse sei immer wieder der Denkmalschutz gewesen, trägt den ganzen Kommentar – und kommt ohne Beleg aus. Kein gescheitertes Vorhaben, keine benannte Auflage, keine Stellungnahme der Unteren Denkmalbehörde oder der LWL-Denkmalpflege. Tja, fix behauptet ist viel einfacher als detailliert belegt. 

Die Gründe, aus denen ein solches Areal liegen bleibt, sind zahlreich. Aber die meisten davon stehen in anderen Gesetzbüchern.

Das Haushaltsrecht bindet den Verkäufer: Vermögensgegenstände des Landes dürfen nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden, Ausnahmen muss der Haushaltsgesetzgeber zulassen oder das Finanzministerium (§ 63 Landeshaushaltsordnung NRW). Wer so verkauft, sucht den Höchstbietenden – und bei Denkmalkonversionen ist der Höchstbietende selten der mit dem tragfähigsten Konzept.

Der Bestand tut ein Übriges: Zellentrakte haben Raumtiefen, Belichtungsverhältnisse und Rettungsweglängen, die für Wohnen oder Büro nicht gemacht sind; was daraus an Anforderungen folgt, steht im Bauordnungsrecht. Dazu Baukosten, Zinsniveau, Kaufkraft am Standort.

Der Denkmalschutz wird zum Sündenbock ernannt, weil er der einzige Beteiligte ist, der seine Bedenken schriftlich äußert und unterschreibt. Die übrigen Kostentreiber schicken keine Vorab-Stellungnahme. Sie stehen erst in der späteren Kalkulation.

Damit ist auch die Frage beantwortet, die der Kommentar für rhetorisch hält

Nämlich: Wer bei einem Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und Denkmalschutz zurückstecken solle. Wirtschaftlichkeit ist eine Summe, kein Gegenspieler. Und über einen, gerade mal einen einzigen aller Posten entscheidet der Verkäufer selbst.

Einen Nachlass auf den Kaufpreis lässt § 63 der Landeshaushaltsordnung als Ausnahme zu. Und ein Erbbaurecht könnte dem Käufer die Kaufsumme als Kapitalbedarf abnehmen. Beides kann dieselbe Rechnung aufgehen lassen, ohne dass an der Mauer ein Stein bewegt wird.

Der Kommentar erwägt es nicht, weil er den Preis für gesetzt hält und die Auflagen für verhandelbar. Ein grundlegender Irrtum im Provinzjournalismus – wie so häufig. Denn es ist genau andersherum: Der Preis ist verhandelbar – aber die Auflagen sind eine Rechtsfolge.

Neu ist der Befund ohnehin nicht. Auf ihrer eigenen Seite zur Entwicklung der Oberen Altstadt zählt die Stadt Minden die städtebaulichen Mängel im Norden des Quartiers auf: Brachflächen, vernachlässigte Bausubstanz, Leerstände – und als Beispiel ausdrücklich das ehemalige Gefängnis.

Masterplan Innenstadt und ISEK hätten diese Mängel erkannt, heißt es. Ein Rahmenplan solle Möglichkeiten und Chancen künftiger Nutzungen aufzeigen. Begonnen wurde damit Ende 2017 – für einen Teilbereich der Oberen Altstadt.

Das Gefängnisareal gehört nicht dazu. Es steht seit Jahren auf der Mängelliste der Stadt, aber in keinem Verfahren. Das Land will verkaufen, nicht entwickeln, die Stadt Minden greift selbst nicht ein, plant dort nicht, sondern hofft auf einen privaten Investor.

Hier blockiert niemand. Hier wartet jeder auf jeden. Typisch Minden. Das benennt der Kommentar nicht.

Als Kronzeuge für die Weltfremdheit der Denkmalpflege dient dem Lokalreporter ein Rathaus aus den Siebzigern

Ein Rathaus, bei dem nach einer Sanierung sogar die Farbe von Teppichen und Rohren erhalten werden müsse. Gemeint ist der Deilmannbau von 1976/77, seit 2016 in der Denkmalliste und damit Mindens jüngstes Denkmal – die Nachkriegsmoderne ist die Zeitschicht, die derzeit am meisten Bestand verliert.

Die Angabe stimmt. Aber sie belegt das glatte Gegenteil. Der orangefarbene Teppich wurde entsorgt, an seiner Stelle liegt ein moderner Bodenbelag im übernommenen Farbton. Freigegeben waren Material, Aufbau, Trittschall, Brandverhalten, Lebensdauer – gebunden war die Farbe. In Orange kostet ein Belag keinen Cent mehr als in Grau.

Der Rest der Sanierung, 2019 im selben Blättchen des Kommentators nachzulesen, ging in die gleiche Richtung: Fenster aufgearbeitet und neu verglast, gedämmt, wo es im Denkmal ging, Lichtleisten auf LED. Ein Haus, das energetisch ertüchtigt und innen neu organisiert wurde und von dem am Ende die Farbpalette übrig ist.

Das ist bereits das alltagstaugliche Maß, das der Kommentar so schmissig einfordert

Zurückgefahren wird der Denkmalschutz in Nordrhein-Westfalen ohnehin seit Jahren. Das Gesetz von 2022 stufte die Mitwirkung der Denkmalfachämter von LVR und LWL in § 24 von einer Benehmensregelung auf eine bloße Anhörung herunter, gegen den Protest der Landschaftsverbände, der Architektenkammer und des Denkmalschutz-Bündnisses NRW.

2024 folgte die Verwaltungsvorschrift zur Zumutbarkeit. Am 15. Juli 2026 hat der Landtag über die Novelle der Landesbauordnung erneut eingegriffen: Der neue § 38a nimmt Vorhaben auf bestimmten Landes- und Bundesliegenschaften aus dem regulären Erlaubnisverfahren heraus, Untere Denkmalbehörden und Landschaftsverbände wirken dort nicht mehr mit. In Kraft ab dem 1. September.

Gelockert wurde der Denkmalschutz zuletzt also ausgerechnet für die Grundstückskategorie, zu der das Gefängnis gehört. Zwei Novellen in vier Jahren, beide in dieselbe Richtung. Benennt der Kommentar das? Hat er ja gar nicht nötig. Man ist doch „Schornalist“. Ausdrücklich mit dem Wort „List“ am Ende.

Vierzehn Jahre Dornröschenschlaf: Der Gefängnishof ist zugewachsen. Altbaumbestand, offene Mauerfugen, ein leerstehender Zellentrakt …

Für dieses Gelände wird womöglich eine artenschutzrechtliche Prüfung fällig

Fledermausquartiere in den Gebäuden, Brutvögel, womöglich Mauereidechsen im Mauerwerk? Und anders als das Denkmalrecht kennen die Zugriffsverbote des Bundesnaturschutzgesetzes keinen Zumutbarkeitsvorbehalt.

„Eine Bresche zu schlagen“, wie der Kommentar es fordert, gehört bei Gefängnis-Umnutzungen regelmäßig zu den Standard-Phrasen. Das Gefängnis steht seit 1985 in der Denkmalliste, die Mauerzüge und das Kreisgericht seit einer Ergänzung des Eintragungstextes 2005 – die Mauer ist Teil des Denkmals.

Die Frage lautet deshalb nie „Mauer ja oder nein“, sondern: an welcher Stelle, in welcher Breite, in welcher Ablesbarkeit. Ein großzügiges neues Stadttor, die Mauer im Übrigen erhalten, der Hof als öffentlicher Grün- und Klimaraum.

Was hier fehlt, ist die sinnvolle Reihenfolge. Erst Machbarkeitsstudie und denkmalpflegerischer Zielplan, der verbindlich festhält, was unantastbar ist und wo verändert werden darf. Dann die Investorensuche.

Wer ohne diese Planungssicherheit ausschreibt, bekommt das, was Minden seit vierzehn Jahren bekommt: hartnäckigen Stillstand

Interessenten, die nach der ersten Vorabstimmung wieder gehen, weil sie ihr Risiko nicht beziffern können.

Dazu käme etwas, das im Kommentar gar nicht auftaucht: Die erhöhten Abschreibungen nach §§ 7i, 10f und 11b EStG machen den Denkmalstatus bei diesen Summen zum Finanzierungsinstrument. Wer nur die Kostenseite der Rechnung aufmacht, springt zu kurz.

Dabei gäbe es durchaus eine berechtigte Version scharfer Kritik am Status quo. Denn der jetzige Zustand ist das schlechteste Ergebnis für das Denkmal selbst.

Vierzehn Jahre Leerstand richten mehr an als jeder geplante Durchbruch – Feuchtigkeit, Dachschäden, Vandalismus, Vegetationsdruck. Der Denkmalschutz verfehlt hier sein eigenes gesetzliches Ziel. Die Aufsicht darüber führt die Untere Denkmalbehörde, eine Abteilung derselben Stadtverwaltung, die händeringend auf einen Investor hofft.

Das wäre ein Kommentar gewesen, der etwas anstößt, der etwas bewegt!

Will der Kommentator überhaupt etwas anstoßen? Oder will er nur schnell seine Seite vollgeschreibselt kriegen? Erschienen ist jedenfalls ein Kommentar, der ein Verfahrensproblem leichtfertig mit einem Rechtsgut verwechselt und dabei kompetenzbefreit auf populistische Zustimmung beim Sonntagspublikum schielt.

Die selbstgerechte Anklage lautete: Der Denkmalschutz blockiert die Obere Altstadt. Vorgelegt wurden keine Beweise – sondern ein Beispiel, das für die Gegenseite spricht, und eine Forderung, die der Landtag bereits zweimal erfüllt hat.

Freispruch. Der Fall ist damit nicht erledigt – er wurde nur gegen die falsche Partei verhandelt. Possierliche Provinzhuberei.


Quellen und Belege

DSchG NRW vom 13. April 2022, §§ 1, 2, 7, 9, 24, 32 · VV Zumutbarkeit DSchG NRW vom 12. Juli 2024 · BVerfG, Beschluss vom 2. März 1999, 1 BvL 7/91 · Drittes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und weiterer Vorschriften, Landtag NRW, 15. Juli 2026, Art. 2 (neuer § 38a DSchG NRW), in Kraft seit 1. September 2026 · § 63 Landeshaushaltsordnung NRW · Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Interessenbekundungsverfahren zu ehemaligem Kreisgerichtsgebäude und Gefängnis (Eintragung 1985, Ergänzung 2005, Mauerzüge) · Stadt Minden, „Entwicklung Obere Altstadt“ (Mängelbeschreibung, Rahmenplan seit Ende 2017), minden.de; Masterplan Innenstadt; Fortschreibung ISEK Innenstadt 2016–2020 · Eintragung des Deilmannbaus in die Denkmalliste, 2016 · Mindener Tageblatt zur Rathaussanierung, 2019; Ausführung der Ersatzbeläge im übernommenen Farbton nach eigener Recherche · §§ 7i, 10f, 11b EStG · §§ 39, 44 BNatSchG

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Wie man an einem Strang zieht: Mit den Händen in der Hosentasche
Ein Nachtrag aus der Wirklichkeit, zwei Wochen später

Symbolbild © Illustration: Das Herz der Stadt, 2026

Wie man an einem Strang zieht: Mit den Händen in der Hosentasche
Ein Nachtrag aus der Wirklichkeit, zwei Wochen später

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening

Gerade mal zwei Wochen her, am 21. Juli 2026, erschien an dieser Stelle ein Text von mir, der sich lustig machte über den Strang, an dem in Minden angeblich bloß alle ziehen müssten, damit’s in der Innenstadt wieder fluppt.

Der Text behauptete: Die Formel „alle an einem Strang“ kann niemals scheitern.

Geht etwas schief, haben eben nicht alle gezogen. Gelingt etwas, hat der Strang gehalten.

Alle an einem Strang: Eine Parole mit eingebauter Vollkaskoversicherung

Das war, wie sich jetzt zeigt, keine bloße Analyse. Es war eine Prophezeiung. Denn gut zwei Wochen nach Veröffentlichung meines Textes tritt Bürgermeister Peter Kock ganz praktisch den Beweis an, dass in Minden keine Phrase zu hohl ist, um sie nicht nochmal zu verwursten.

Heute, am 6. August 2026, um 7:41 Uhr gratuliert der Bürgermeister auf Facebook mit einem Posting zur Eröffnung des Café Fuel.

Herzlich – nämlich ausdrücklich mit zwei Herzchen – und mit diesem Satz: „Und wenn Eigentümer und Investoren auch mit Unterstützung des Innenstadtmanagements mit Zuversicht an einem Strang ziehen, dann wird es was.“

Trotz all dem Verquasten im Satz, das ein halbwegs begabter Lehrer seinen Schülern mindestens unterkringelt hätte, bleibt zu erkennen: Da ist er wieder! Der eine Strang, an dem gemeinsam gezogen werden muss. Unverwüstlich!

Zwei Wochen nach seiner Obduktion hier auf Das Herz der Stadt liegt er quicklebendig in der Social-Media-Timeline des Bürgermeisters – und zieht diesmal ein ganzes Café an Land.

Dabei haben das Café gar nicht so viele eröffnet, wie der Satz glauben machen will.

Eröffnet haben es Menschen, die eigenes Geld eingesetzt haben, eigenes Risiko tragen und Nächte über Businessplänen verbracht haben – in einer Innenstadt, deren Schaufenster andernorts eher zum Abschied winken.

Das verdient uneingeschränkten Respekt.

Wer heute in Minden gründet, ist mutiger als jedes Strategiepapier, das je über diese Stadt geschrieben wurde

Dem Café Fuel sei jeder volle Tisch gewünscht, an jedem Tag. Zu finden: Bäckerstraße 31.

Aber dann ist da das Wörtchen auch. „Auch mit Unterstützung des Innenstadtmanagements.“ Ein Wort – und die Stadtverwaltung sitzt mit am Tresen.

Das „auch“ behauptet nichts Konkretes. Beratung, Vermittlung, Förderung …? Man erfährt es nicht. Das „auch“ bucht nur um: aus einem privaten Wagnis wird ein Gemeinschaftserfolg.

Beteiligung in ihrer allerbequemsten Form: der nachträglichen. Am liebsten mit den eigenen Händen in der Hosentasche.

Früher nannte man das: sich mit fremden Federn schmücken. Heute heißt es: am selben Strang ziehen

Die Arbeitsteilung an diesem Strang, an dem angeblich „alle“ ziehen, mal genauer betrachtet: Vorne ziehen die Gründer – mit Erspartem, mit Haftung, mit Zeit und Tatkraft.

Hinten fasst das Rathaus mit an – mit einem Facebook-Posting und zwei Herzchen.

„Hier verändert sich stetig etwas“, schreibt Kock noch. Stimmt. Ein Café hat eröffnet. Ein weiteres. In einer Innenstadt, die immer leerer wird und deren Laden-Leerstände man nicht suchen muss, weil sie einen finden.

Aber der Strang, an dem alle ziehen, braucht keine Statistik, keine Daten – er braucht nur Anlässe. Jede Eröffnung beweist: Der gemeinsam gezogene Strang hält. Jede Schließung beweist nichts, denn über Schließungen wird nicht gepostet.

So wächst, Gratulation um Gratulation, eine Innenstadt, in der es stetig aufwärts geht – man darf nur nicht aus dem Fenster sehen

Und noch etwas verrät der Strang nicht: wohin eigentlich gezogen wird. Das Posting feiert ein Ereignis, aber keine prüfbare Richtung.

Stünde hinter dem Strang ein Plan, hätte dort stehen können: Diese Eröffnung ist ein Baustein von vielen – und so sieht der ganze Plan aus. Stattdessen steht dort „Zuversicht“ – die letzte Hoffnung all jener, deren einziger Plan es ist, auch eine zweite Amtszeit zu schaffen.

Die Formel vom Strang, an dem alle ziehen, passt auf alles. Auf ein Café, einen Barber-Shop, den nächsten Handyladen. Sie hätte wortgleich unter jeder Eröffnung der vergangenen Jahre stehen können. Und ich wette: Sie wird wortgleich unter der nächsten stehen.

Eine Parole, die auf jede Eröffnung passt, ist kein Plan – sondern eine Leerformel

Mein Text vom 21. Juli endete mit dem Befund, der Strang, an dem alle ziehen sollen, habe keine Verlierer, nur Zuhörer. Das war unvollständig. Er hat auch Gewinner. Nämlich alle, die hinterher gratulieren. Mit den Händen in der Hosentasche.

Darum, ganz ohne Ironie: Glückwunsch dem Café Fuel. Ihr habt das allein geschafft.

Lasst euch von niemandem etwas anderes erzählen – auch nicht mit Herzchen.


Quellen: Facebook-Posting von Bürgermeister Peter Kock, 6. August 2026, 7:41 Uhr (öffentlich, mit Verlinkung der Stadt Minden; Screenshot dokumentiert); „Alle an einem Strang“, dasherzderstadt.de, 21. Juli 2026.

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„Alle an einem Strang“
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Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening. Hat in seiner Hamburger Phase aktiv an Stadtentwicklungs-Konzepten in der Hansestadt an der Elbe mitgewirkt – und schüttelt nur den Kopf, wie das Potenzial der kleinen Hansestadt an der Weser vor die Wand gefahren wird.

Es gibt Sätze, denen man kaum widersprechen kann. Das ist ihr Zweck.

„Die Stärkung der Mindener Innenstadt verstehen wir als Gemeinschaftsaufgabe, bei der wir alle an einem Strang ziehen müssen“, lässt sich das Innenstadtmanagement des Mindener Rathauses im Mindener Tageblatt vom 14. Juli 2026 zitieren.

Man sei, so heißt es außerdem, laufend im engen Austausch mit den Eigentümern, um „konkrete Bedarfe und Anforderungen zu erörtern sowie gemeinsame Ziele zu definieren“.

Auch bei direkten Gesprächsanlässen mit dem Innenstadtmanagement fallen solche Beschwörungsformeln immer wieder, wie Gesprächsteilnehmer gegenüber Das Herz der Stadt bestätigten.

Lesen Sie die Aussagen oben ruhig zweimal. Beim ersten Mal klingen sie nach Aufbruch. Beim zweiten Mal fällt auf, was alles fehlt: nämlich alles.

Kein Ziel. Keine Zahl. Kein Termin. Keine Entscheidung. Stattdessen die Ankündigung:

Man werde miteinander reden, um herauszufinden, worüber man reden sollte

Das ist keine Strategie, das ist die Beschreibung eines Wartezimmers. Es ist eine Aussage, die Aktivismus vermitteln und Orientierungslosigkeit verschleiern soll.

Bleiben wir einen Moment bei der Metapher, sie hat es verdient. „An einem Strang ziehen“ – das klingt nach mittelalterlicher Wucht, nach vielen Händen am selben Balken, nach dem Rammbock vor dem Stadttor.

Nur: Der Rammbock hatte einen Vorzug, den das Mindener Innenstadtmanagement nicht hat. Man wusste, welches Tor man aufbrechen wollte. Man wusste, was dahinter lag. Und man wusste, wann man durch war.

Wer dagegen alle an einen Strang ruft, ohne zu sagen, was am anderen Ende befestigt ist, veranstaltet kein Tauziehen, sondern eine Prozession. Alle ziehen, das Seil bewegt sich, und am Abend gehen alle mit dem guten Gefühl nach Hause, gezogen zu haben.

Die Innenstadt steht am nächsten Morgen exakt dort, wo sie gestern stand. Nur ein Ladenlokal weniger hat geöffnet (ganz aktuell zum Beispiel „Mucki-Kind“ an der Marienstraße).

Die Gemeinschaftsformel „Wir alle“ hat noch einen zweiten Konstruktionsfehler, und der ist gravierender.

Sie behauptet eine Interessengemeinschaft, wo faktisch eine Interessenkollision herrscht

Der Eigentümer, der seine Ladenflächen zu Buchwerten aus besseren Jahrzehnten in der Bilanz stehen hat, hat ein handfestes Interesse daran, die Mieten nicht der Realität anzupassen. Jede marktgerechte Miete wäre das schriftliche Eingeständnis, dass sein Vermögen geschrumpft ist.

Der Filialist optimiert sein Standortnetz von einer Zentrale aus, für die Minden eine Zeile in einer Tabelle ist. Die Stadtverwaltung wünscht sich händeringend gute Nachrichten für den nächsten Ratsbericht.

Der inhabergeführte Einzelhandel wünscht sich Frequenz, aber bitte nicht in Form von Konkurrenz im Nachbarhaus. Und die Kundschaft – dazu gleich – wünscht sich Preise, die zu ihrem Konto passen.

Das sind keine Missverständnisse, die sich im „engen Austausch erörtern“ ließen. Das sind gegenläufige ökonomische Interessen.

Wer sie zur Gemeinschaftsaufgabe erklärt, deklariert einen Verteilungs-Konflikt zum Kommunikations-Problem um

Das fühlt sich harmonisch an – und ist zugleich das Gegenteil von Politik. Denn Politik hieße: entscheiden. Und entscheiden heißt immer: jemanden enttäuschen.

Es gibt einen dritten Grund, warum die Gemeinschaftsrhetorik so beliebt ist bei jenen, die sie anwenden und aussprechen. Sie verteilt Verantwortung – und zwar weg von dem, der sie hat. Auf alle, die sie nicht haben.

Ein Innenstadtmanager, der sagte: „Ich habe drei Hebel identifiziert, hier sind sie, daran werde ich gemessen“ – der wäre überprüfbar. Der könnte scheitern, sichtbar, mit Datum.

Ein Innenstadtmanager, der sagt „wir alle müssen zusammenhalten“, hat sein Scheitern vorsorglich vergemeinschaftet

Geht es schief, haben eben nicht alle mitgezogen. Die Formel ist kein Arbeitsprogramm, sie ist eine Versicherungspolice. Wenn alle verantwortlich sind, ist es niemand – am wenigsten der, dessen Stelle eigens dafür geschaffen wurde.

An dieser Stelle muss ich auf etwas zurückkommen, das ich an anderer Stelle ausführlich begründet habe: Minden hat kein Amazon-Problem. Minden hat ein Einkommensproblem.

Die Kaufkraft dieser Stadt liegt in der IHK-Statistik für Ostwestfalen seit Jahren im Tabellenkeller – nicht, weil die Mindener falsch einkaufen, sondern weil sie zu wenig verdienen. Die Schaufenster der Innenstadt sagen das jeden Tag ehrlicher, als es jede Pressemitteilung tut.

Und genau hier zerreißt der Strang, an dem alle ziehen sollen. Denn gegen strukturell schwache Kaufkraft hilft kein Zusammenhalt. Man kann sich nicht gemeinschaftlich reicher ziehen.

Wenn das Grundproblem lautet, dass in dieser Stadt zu wenig Einkommen entsteht, dann ist die Innenstadtbelebung keine Frage der Stimmung, der Koordination oder des Wir-Gefühls – sondern eine Frage der Wirtschaftspolitik, der Ansiedlungen, der Löhne, der gehaltenen Absolventen.

Alles Dinge, die unbequem sind, Jahre dauern und sich schlecht auf ein Banner drucken lassen. Aber allesamt Dinge, die man im Rathaus anpacken könnte und müsste – wenn man denn mal was anpacken wollen würde neben den amtsstüblichen Kaffeetassen.

Der Gemeinschaftsappell des Innenstadtmanagements behandelt ein Strukturproblem, als wäre es ein Motivationsproblem

Das ist, als würde man einer Belegschaft, deren Fabrik keine Aufträge hat, einen Teambuilding-Workshop verordnen. Hinterher mögen sich alle. Die Auftragsbücher bleiben leer.

Ehrlich wäre der Satz: Die Innenstadt, wie wir sie kannten – Einzelhandel als Leitnutzung, Frequenz durch Konsum – kommt in dieser Form nicht zurück. Nicht nach Minden, und in viele vergleichbare Städte auch nicht.

Die ehrliche Frage lautet deshalb nicht: „Wie kriegen wir alle an einen Strang?“, sondern: „Was soll zwischen Kaak und Wesertor künftig eigentlich stattfinden?“ Wohnen? Handwerk? Gesundheit? Bildung? Kultur? Gastronomie? Events? Gar nüscht …?

Jede dieser Antworten hätte einen Preis. Und Verlierer. Und würde Streit auslösen. Genau daran erkennt man übrigens, dass es sich um eine echte Entscheidung handeln würde. Die Gemeinschaftsformel dagegen hat keine Verlierer. Sie hat nur Zuhörer.

Derweil gilt: Beim Tauziehen gewinnt nicht das Team mit den meisten Händen am Seil.

Es gewinnt das Team, das weiß, in welche Richtung es zieht – und dass auf der anderen Seite etwas ist, das nachgibt

Solange das Innenstadtmanagement beides nicht benennen kann, ist der Strang, an dem wir alle ziehen sollen, vor allem eines: lang genug, um die Antwort auf die eigentlichen Fragen noch ein paar Jahre ungelöst hinter sich herzuziehen.


Quellen: Mindener Tageblatt, 14. Juli 2026; IHK Ostwestfalen zu Bielefeld, „Ostwestfälische Wirtschaft“, Grafik des Monats (zuletzt Ausgabe 06/2026), Daten: Michael Bauer Research GmbH; Eigenrecherche: „Willkommen in der C-Lage“, dasherzderstadt.de, Juli 2026.

Warum liest man derart präzise Analysen nicht in der Zeitung?

Gute Frage! Falls Sie dabei an eine ganz bestimmte Zeitung denken, müssten Sie dort mal direkt nachfragen. Grundsätzlich gilt aber: Lokaljournalisten sind so eitel, dass sie sich viel zu gerne gemein machen mit Politik und Verwaltung. Man kann beobachten, wie sie sich ungeniert einladen lassen, wenn Stadt und Politik ihre  Sommerfeste feiern. Dann sitzen die angeblich ach so kritischen Beobachter fröhlich mittendrin – wie z.B. am Freitag, 10. Juli 2026 im Biergarten des Hotel Bad Minden.

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Stadt Minden kriegt ihre Probleme mit Flucht- und Rettungswegen nicht in den Griff – erneuter Vorfall!

Foto/Grafik
© Das Herz der Stadt

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening

"Die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bildet das zentrale Element des Verwaltungshandelns in einem Rechtsstaat."

Quelle: Rechtslexikon auf jurawelt.com

Solange man die Bürger gängeln kann, wird jede Gelegenheit genutzt. Im eigenen Laden aber herrscht der Schlendrian.

Diesen Eindruck vermittelt die Mindener Stadtverwaltung schon länger. Und nährt das Bild jetzt durch aktuelle Vorfälle im Bereich des Bildungszentrums Weingarten.

Sie erinnern sich? Das Kino Die Birke wurde neulich von der Stadt Minden wegen Baumängeln geschlossen. Dem Unternehmen Eventhaus in Hahlen wurde der Betrieb untersagt. Und, und, und …

Immer getreu dem Motto, das der Baubeigeordnete der Stadt Minden Lars Bursian schon 2022 anlässlich der bauordnungsrechtlichen Schließung des temporären Kunst- und Kulturraums von Das Herz der Stadt in der Obermarktstraße 19 ausgegeben hat:

„Wir können leider keine Ausnahme machen (auch andere müssen diese Voraussetzungen erfüllen!)“

Ausschnitt aus E-Mail des Baubeigeordneten Lars Bursian

Quelle: Ausschnitt aus einer E-Mail vom 10. März 2022, 10:38 Uhr des Baubeigeordneten der Stadt Minden, Lars Bursian an die Wählergemeinschaft Wir für Minden zum Verbot der temporären Zwischennutzung einer Gewerbefläche als Aktionsraum für Kunst in der Obermarktstraße 19. (Gelbe Hervorhebung durch den Autor.)

Wir können keine Ausnahme machen? Auch andere müssen diese Voraussetzungen erfüllen? Die aktuellen Baumaßnahmen am Bildungszentrum Weingarten vermitteln da einen anderen Eindruck.

Eigentümer der Liegenschaft: die Stadt Minden. Auftraggeber der Bauarbeiten: ebenfalls die Stadt Minden. Verantwortlich für den Vorbeugenden Brandschutz: auch die Stadt Minden. Bauaufsichtsbehörde: nochmal die Stadt Minden.

Komische Häufung, oder …? Und da geht alles mit rechten Dingen zu?

Natürlich nicht.

Zum Bildungszentrum Weingarten gehört auch das Kleine Theater am Weingarten. Gelegen im ersten Stock der alten Strothmannschen Brennerei am Königswall. Verwaltet von der Volkshochschule Minden-Bad Oeynhausen.

Dieses Theater nutzt der Verein Kleines Kino am Weingarten e.V. regelmäßig für Vorführungen aktueller Filme im Programmkino-Segment. Vergangenen Donnerstag, 11. Juni 2026 war wieder so ein Kino-Tag.

Bei allem Vergnügen, das Kino bereitet: An erster Stelle steht immer die Sicherheit aller Besucher und Mitwirkenden. Deshalb hat der kleine Verein extra mehrere Mitglieder als Sachkundige Aufsichtspersonen für Versammlungsstätten ausbilden lassen.

Das ist eine mehrtägige Fortbildung, die den jungen Verein damals beim Start eine ordentliche Stange Geld gekostet hat. Aber: Sicherheit hat im Kino-Klub oberste Priorität.

Mindestens eine dieser speziell geschulten Personen ist bei jeder Kino-Vorstellung anwesend

Als Aufsichtführende Person ist sie verantwortlich für die Sicherheit aller Anwesenden, insbesondere im Brandfall. So auch vergangenen Donnerstag. Zu den Aufgaben gehört stets auch: vor Veranstaltungsbeginn alle Flucht- und Rettungswege zu kontrollieren.

Und jetzt gucken Sie mal, was für einen Flucht- und Rettungsweg die Stadt Minden als Eigentümer, Bau-Auftraggeber, Vorbeugender Brandschutz und als  Bauaufsichtsbehörde dem Kino-Verein an diesem Tag vor die Nase gesetzt hat.

Warum liest man nichts darüber in der Presse?

Gute Frage! Falls Sie an eine ganz bestimmte Zeitung denken, müssten Sie dort mal direkt nachfragen. Grundsätzlich gilt aber: Lokaljournalisten haben eine sehr selektive Wahrnehmung ihres regionalen Umfelds. Meist sind sie auf der Suche nach Kaffeebechern, um ihren Fotos mehr räumliche Tiefe zu geben.

Das Shooting von Nachrichten | Rekonstruktionszeichnung

Rückwärtiger (zweiter) Flucht- und Rettungsweg des „Kleinen Theaters am Weingarten“, Stand: Donnerstag, 11. Juni 2026, 16:15 Uhr
Vom Fotografen-Standpunkt aus rechts (hier außerhalb des Bildes) tritt man aus dem Gebäude, steht auf einer kleinen Empore, muss einige Stufen hinunter – alles okay bis hierhin. Aber dann …? Früher nannte man so was Trimm-Dich-Pfad, aber nicht Fluchtweg.
(Foto: privat. Gelbe Markierungen: Das Herz der Stadt)

Auf diesem Weg im Brandfall in die Sicherheit? Sportlich über den Ausleger eines Kranwagens drüber, magisch durchs Absperrband und einen Stapel Paletten hindurch und schwuppdiwupp über zwei beladene Schutt-Container gekraxelt …?

Sind wir hier bei Spiel ohne Grenzen, liebe Stadt Minden?

Man muss keine besondere Ausbildung haben, um erkennen zu können, dass dieser Weg im Katastrophenfall als Flucht- und Rettungsweg nicht geeignet wäre – sondern die Katastrophe potenzieren würde.

Dieser Fluchtweg widerspricht gesetzlichen Vorschriften in so vielen Punkten, dass man ein seitenlanges Protokoll erstellen könnte. Crans-Montana läßt grüßen.

Trotzdem hat die Stadt Minden den Kino-Verein nicht über die Blockaden informiert

Knapp anderthalb Stunden vor Veranstaltungsbeginn hat eine der Aufsichtführenden Personen des Vereins diese Situation der Fluchtwege festgestellt.

Eine vorherige Benachrichtigung durch die Stadt Minden? Eventuell sogar einige Tage oder Wochen vor Veranstaltungsbeginn, damit man rechtzeitig hätte reagieren können? Erfolgte nicht.

Im eigenen Laden hält man’s bei der Stadt Minden offenbar nicht für so dringend erforderlich, auf die gleichen Details zu gucken wie bei Bürgern und Unternehmen.

„Wir können keine Ausnahme machen“? Die Worte des Baubeigeordneten waren selten hohler als in diesem Moment.

Zumal es nicht das erste Mal ist, dass die Stadt Minden durch krasses Missachten von Brandschutz-Vorschriften auffällt

2023 gab es in der Innenstadt in den Räumen des früheren Mode-Lädchens Magic eine Pop-up-Galerie, die von der Stadt Minden mitveranstaltet wurde. Zahlreiche Zeugen hatten festgestellt, dass der rückwärtige zweite Flucht- und Rettungsweg nicht frei zugänglich war. Die Stadtverwaltung erhielt entsprechende Hinweise von mehreren Personen – reagiert wurde nicht.

Oder noch krasser: Als 2025 während einer laufenden Ratssitzung im Rathaussaal die Flucht- und Rettungswege aus dem Rathaus zum Markt mit Gittern abgeriegelt worden waren. Im Katastrophenfall eine Todesfalle.

Was sagt das Rathaus selbst zu diesem Vorgang?

Man hüllt sich in beredtes Schweigen: Eine offizielle Presseanfrage von Das Herz der Stadt an die Stadt Minden blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Die vier harmlosen Fragen, die man im Rathaus nicht beantworten mochte: unter dem Artikel.

Verschlossener Fluchtweg im Mindener Rathaus mit Markierungen

Erster Flucht- und Rettungsweg des Rathaussaals im Rathaus Minden, Stand: Donnerstag, 10. Juli 2025, 19:19 Uhr
Während einer laufenden Stadtverordnetenversammlung im Rathaussaal ist der erste Flucht und Rettungsweg Richtung Markt verrammelt und verriegelt.  Für die Richtigkeit der Bildaussage „Ausgang/Fluchtweg verschlossen“ kann der Autor zahlreiche Zeugen namentlich benennen.
(Foto und farbige Markierungen: Das Herz der Stadt)

Der damalige Bürgermeister Michael Jäcke antwortete seinerzeit auf Hinweise zum verschlossenen Fluchtweg: „Wir nehmen solche sicherheitsrelevanten Vorgänge sehr ernst.“ Immerhin!

Und er versprach: „… haben wir den Vorfall selbstverständlich zum Anlass genommen, unsere internen Abläufe zu überprüfen. Künftig werden alle Vertretungskräfte vor ihrem Einsatz noch gezielter hinsichtlich der besonderen Anforderungen bei Ratssitzungen sowie der Sicherheitsvorgaben unterwiesen.“

Typisches Behörden-Geplapper in feinstem Amtsdeutsch. Passiert ist – wie meist in Minden – offenbar wenig bis gar nichts, wie der Vorfall am Kleinen Theater am Weingarten jetzt, kaum ein Jahr später, zeigt.

Nur einen Bruchteil der laissez fairen Gnade, die Mindens Verwaltung in eigenen Angelegenheiten praktiziert, würden sich Bürger, Unternehmer, Birke-Betreiber oder Eventhaus-Macher wohl für ihre Belange manchmal gewünscht haben – nur einen Bruchteil davon!

Aber es gibt etwas, dass Bürgern endgültig den Glauben an die staatliche Integrität ihrer Verwaltung nehmen sollte

In allen genannten Fällen waren es nicht etwa staatliche Stellen, waren es nicht professionelle Behörden-Mitarbeiter oder hochbezahlte Verwaltungs-Wichtigtuer, die die Mängel festgestellt haben.

Es waren Bürger der Zivilgesellschaft, denen die Mängel aufgefallen waren: Besucher der Pop-up-Galerie, Zuschauer einer Ratsversammlung, Aufsichtführende Personen eines kleinen Kulturvereins …

Ihrer Aufmerksamkeit allein ist es zu verdanken, dass die Mängel bei den staatlichen Institutionen überhaupt festgestellt wurden. Oft sogar eher durch Zufall.

Wenn aber so viele Mängel im Handeln der Stadtverwaltung zufällig festgestellt werden:

Wie groß wäre die Zahl der Verfehlungen wohl, wenn man den ganzen Laden mal systematisch unter die Lupe nehmen würde?

Daraus lässt sich schließen: Das grundsätzliche Vertrauen in die Kompetenzen von Bürgern darf, nein: muss man offenbar höher bewerten als das Vertrauen in staatliche Institutionen, die laufend an den Realitäten scheitern.

Ein zutiefst libertärer Gedanke. Und einer der mehr Widerstand, Misstrauen und Skepsis gegen Vorschriftenhuberei, gegen staatliche Gängelei und gegen realitätsfremde Verwaltungsheinis rechtfertigt.

Wer sich Hoffnungen gemacht hatte, dass unter einem neuen Bürgermeister Peter Kock irgendetwas in der Stadt, oder wenigstens nur in der Verwaltung, besser werden würde, sieht sich getäuscht.

Der alte Schlendrian geht weiter: Bürgern wird mit Freuden in die Suppe gespuckt. Aber bei eigenen Angelegenheiten drückt man ein Auge zu oder schaut gleich ganz weg.

Von der amtsstüblichen Kaffeemaschine bewegt man sich nur weg, wenn es sich gar nicht anders vermeiden lässt.

Es wäre Aufgabe der Politik, also des Rates der Stadt Minden, die Verwaltung zurechtzustutzen, zu maßregeln und klar in ihre Grenzen zu weisen.

Allerdings: Es dürfte ein Irrtum sein zu glauben, dass eine selbstverliebte Politkaste in Minden mal durchgreift und die Verwaltung zur Rechenschaft zieht.

So bleibt den Bürgern letztlich nur: Allem, wirklich allem konsequent zu misstrauen, was aus einer Verwaltung kommt, in der sich Desinteresse und Inkompetenz den lieben langen Tag die Klinke in die Hand geben.


 

Vier harmlose Fragen, die die Stadt Minden gegenüber Das Herz der Stadt lieber nicht beantworten wollte:

1. Seit wann genau und auf welchem Weg hat die Stadt Minden von der Blockade der Flucht- und Rettungswege Kenntnis erlangt?

2. Wann genau und auf welchem Weg hat die Stadt Minden die betroffenen Institutionen (z.B. Volkshochschule, Stadtbibliothek …) über die Sperrung und mögliche Beeinträchtigungen informiert?

3. Wurde die Baumaßnahme mit dem vorbeugenden Brandschutz bzw. der Feuerwehr Minden abgestimmt? Falls ja: mit welchem Ergebnis? Falls nein: warum nicht?

4. Wann ist mit der Freigabe der blockierten Flucht- und Rettungswege zu rechnen?


Grund für die Nicht-Beantwortung der Fragen nach Auffassung des Autors: Jede wahrhaftige Antwort auf eine der vier Fragen hätte den Eindruck massiver Ahnungslosigkeit im Mindener Rathaus nur verstärkt. 

 

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Der Claas-Relotius-Moment des Lokaljournalismus Sicherheitskamera offenbart, wie Zeitungsmacher arbeiten

Der Claas-Relotius-Moment des Lokaljournalismus
Sicherheitskamera offenbart, wie Zeitungsmacher arbeiten

Der Claas-Relotius-Moment des Lokaljournalismus
Sicherheitskamera offenbart, wie Zeitungsmacher arbeiten

Rekonstruktions-Zeichnung
© Das Herz der Stadt

Autor Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening

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"Weil guter Lokaljournalismus Vertrauen schafft, Orientierung gibt und Zusammenhalt stärkt. (...) Kurz: Lokaljournalismus ist demokratische Grundversorgung im Alltag. "

Dienstag, 5. Mai 2026: der erste Tag des Lokaljournalismus, eine Initiative privater Zeitungsverlage und Medien-Organisationen. Das obige Zitat stammt von der Webseite der Aktionsgruppe. Nur: Was davon ist noch wahr, wenn man hinter die Kulissen des Lokaljournalismus blickt – dort hin, wo er entsteht?

Dienstag, 5. Mai 2026. Die Lokalzeitungen im deutschsprachigen Raum begehen den „Tag des Lokaljournalismus“. Zum ersten Mal. Man ist in Feierlaune. Überall in Deutschland. Manche Redaktionen öffnen ihre Türen fürs Publikum, manche laden an Informationsstände auf Marktplätzen ein, manche schicken blaue Strahlen in die Luft, wie man es von Provinz-Diskos kennt.

Eine Branche feiert sich selbst. Sie tut das mit einer Inbrunst, die unwillkürlich misstrauisch macht – denn wer öffentlich seine eigene Unentbehrlichkeit beschwört, hat häufig ein Problem mit der Wahrnehmung von außen.

Es ist genau dieses Datum, an dem der vorliegende Text veröffentlicht wird. Das ist kein Zufall. Anlass ist Material, das dem Autor von einer anonymen Quelle zugespielt worden war – und das einen Vorgang dokumentiert, der den Selbstauskünften der Branche an diesem Tag in eigentümlicher Weise widerspricht.

Das Material wurde unabhängig auf seine technische Echtheit geprüft. Anhaltspunkte für eine Manipulation des Materials liegen nicht vor.

Eine Aufzeichnung aus dem Jahr 2025

Das Material stammt aus einer Sicherheitskamera, irgendwo in Deutschland. Im Bild: ein schmaler Verbindungsgang in einer öffentlich zugänglichen Anlage. Im Hintergrund: ein größerer Innenraum. Rechter Hand: ein Ausgang ins Freie. Aufnahmedatum: irgendwann im Jahr 2025. Dauer der relevanten Sequenz: etwa zwei Minuten.

Was zu sehen ist:

Eine Person betritt den Gang. Die Bewegungsmelder schalten das Licht ein. Die Person hat ein Smartphone in der Hand. Sie schreitet den Gang ab, geht in die Hocke, fotografiert. Sie geht die volle Länge des Ganges, blickt am Ausgang ins Freie, kehrt zurück. Sie will den Gang in die Richtung verlassen, aus der sie gekommen ist. Dann hält sie inne. Sie kontrolliert etwas auf ihrem Display.

Dann wirkt es wie ein gefasster Entschluss. Die Person dreht um. Geht zurück zum Ausgang. Verschwindet kurz aus dem Sichtfeld der Kamera.

Rekonstruktionszeichnung

Rekonstruktions-Zeichnung
Die Person hat von außerhalb der Anlage einen vermüllten Pappbecher mit Burger-Papier geholt und trägt ihn in den Gang.

Sie kommt zurück. In der Hand: ein Pappbecher. In dessen Öffnung: zerknülltes Burger-Papier. Ein Stück Müll, eindeutig.

Die Person platziert den Becher auf dem Boden des Ganges. Sie geht davor in die Hocke. Sie schießt ein oder mehrere Fotos. Sie steht auf. Sie geht.

Den Müll lässt sie liegen.

Am Ende des Ganges kommt ihr ein Mitarbeiter der Anlage entgegen. Die Person sieht den Mitarbeiter. Sie dreht um. Sie eilt zurück, greift den Becher vom Boden, verlässt mit dem Müll in der Hand das Bauwerk durch den Ausgang rechter Hand. Im Vorbeigehen wirft sie dem Mitarbeiter über die Schulter eine Bemerkung zu.

Zwei Minuten. Das ist alles.

Das Shooting von Nachrichten | Rekonstruktionszeichnung

Rekonstruktions-Zeichnung
Die Person hat den Pappbecher im Gang platziert, hockt sich hin und macht ein oder mehrere Fotos mit dem Smartphone.

Was im Anschluss in einer Lokalzeitung erschien

Kurze Zeit später erscheint in einer deutschen Lokalzeitung ein Artikel über eben diese Anlage. Bebildert wird er mit einem Foto. Auf diesem Foto: ein verlorener, müllig wirkender Pappbecher mit Burger-Papier auf dem Boden eines Verbindungsgangs. Groß abgebildet. Hingucker des Artikels.

Im Artikel findet sich kein Hinweis darauf, dass der abgebildete Becher nicht aus dem üblichen Gebrauch der Anlage stammt. Kein Hinweis darauf, dass er erst kurz vor der Aufnahme an diese Stelle gelangt ist. Kein Hinweis darauf , dass die fotografierende Person höchstpersönlich den Müll in die Anlage getragen hat.

Das Foto in der Zeitung | Rekonstruktionszeichnung

Rekonstruktions-Zeichnung
Der Sündenfall des Lokaljournalismus: Das Foto, das einige Zeit später in einer Lokalzeitung erscheint mit dem mülligen Becher als zentralem Hingucker im Bildvordergrund.

In der Zusammenschau mit dem Material der Kamera stellt sich die Frage, ob das Bild in der Zeitung als Dokumentation eines Zustands erschienen ist, der in dieser Form gar nicht tatsächlich vorgelegen hat.

Diese Frage ist nicht ohne Belang. Es macht für Leser einen Unterschied, ob man das Foto eines vermüllten Gangs sieht – oder das Foto eines Gangs mit einer kurz zuvor durch die fotografierende Person herbeigeführten Vermüllung.

Was sich aus dem Material ergibt

Halten wir fest, was sich aus der Aufzeichnung rekonstruieren lässt – und was nicht.

Beobachtbar ist: Die Person betritt den Gang und fotografiert ihn ergebnisoffen. Sie hält dann inne, kontrolliert ihre Aufnahmen, verlässt den Schauplatz, kehrt mit einem Müllgegenstand zurück, platziert diesen, fotografiert erneut. Die Person will gehen, ohne den Gegenstand wieder mitzunehmen. Erst beim Erscheinen des Mitarbeiters greift sie den Becher und entfernt ihn.

Nicht beobachtbar ist: was die Person in diesem Moment dachte; welche redaktionelle Absprache es gegeben haben mag; welche Anweisung etwaige Vorgesetzte erteilt haben könnten.

Eines aber lässt sich auf der Grundlage des Materials sagen: Das Foto ist nicht das Ergebnis eines Zufalls. Wer den Schauplatz verlässt, ein Requisit beschafft, dieses platziert und gezielt fotografiert, hat eine bewusste Entscheidung getroffen. Das ist im Material der Kamera zu erkennen.

Die Wahl des Requisits

Bemerkenswert ist auch, was beschafft wurde.

Wäre lediglich ein kompositorischer Vordergrund gesucht worden – ein Gegenstand, der dem Bild Tiefe und Maßstab verleiht –, hätte man zu vielem greifen können. Zum Beispiel zum Rucksack, den die Person trug. Stattdessen wurde nicht nach einem kompositorischen Helfer gegriffen, sondern nach einem narrativen Objekt.

Ein Becher mit zerknülltem Burger-Papier liefert keine Tiefe. Er liefert eine Aussage. Er sagt: ungepflegt, vernachlässigt, vermüllt. Er sagt es nicht beiläufig. Er sagt es zentral.

Was im Anschluss geschah

Einige Zeit nach dem Erscheinen des Artikels wurde – nach Informationen, die dem Autor aus dem Umfeld des Verlages vorliegen – innerhalb des Hauses eine Personalentscheidung getroffen. Zugunsten der Person, die für den Artikel und das Foto verantwortlich ist. Eine Entscheidung mit redaktioneller Tragweite.

In jedem ordentlichen Verlagshaus wäre die kritische Befassung mit einem inszenierten Foto einer solchen Personalentscheidung vorausgegangen, darf man annehmen. Spätestens bei deren Vorbereitung hätten interne Kontrollmechanismen anspringen müssen.

Es spricht einiges dafür, dass die Kontrollmechanismen versagt haben. Oder dass sie angesprungen sind, ohne Wirkung zu entfalten.

Beide Möglichkeiten wären aufschlussreich. Im ersten Fall hätte ein Verlagshaus keine funktionierenden Kontrollmechanismen. Im zweiten Fall hätte es welche, aber sie würden nicht greifen.

In beiden Fällen wäre der Befund derselbe: Was zählt, ist offenbar nicht der saubere journalistische Vorgang. Was zählt, so der Eindruck, ist das Resultat – das publikumswirksame Bild, der lesergerechte Aufmacher.

Wie der Inhalt zustande gekommen ist, scheint zweitrangig.

Was im Verlag bekannt sein soll

Nach übereinstimmenden Informationen aus dem Umfeld des betroffenen Hauses ist das Kameramaterial dort seit geraumer Zeit bekannt.

Eine Anfrage des Autors mit Bitte um Stellungnahme zu dem Vorgang ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Textes unbeantwortet geblieben.

An sichtbaren Reaktionen ist festzuhalten:

– Eine Richtigstellung gegenüber den Lesern ist nicht erschienen.
– Eine öffentliche Stellungnahme des Hauses liegt nicht vor.
– Eine kommunizierte interne Untersuchung ist nicht erkennbar.

Der ursprüngliche Vorgang ist die eine Sache. Nach meiner Meinung: reparierbar durch redaktionelle Konsequenzen. Auflösbar durch Transparenz.

Das anhaltende Schweigen ist von anderer Qualität. Aus einem journalistischen Einzelfall wird in dem Moment ein institutionelles Problem, in dem das Haus selbst nicht mehr handelt.

Der Spiegel und die Unterschiede

Der Vergleich, der sich aufdrängt, ist der mit dem Fall Claas Relotius – mit gutem Grund, aber auch mit klarer Differenz.

Relotius hatte über Jahre Reportagen veröffentlicht, in denen er Figuren und Begegnungen erfunden hatte. Als der Skandal aufflog, entschied sich der Spiegel für den unangenehmsten Weg: Selbstprotokoll, Personalkonsequenzen, neue redaktionelle Sicherungssysteme, öffentliches Schuldeingeständnis.

Das hat den Spiegel beschädigt. Es beschädigt ihn bis heute. Aber der Spiegel hat sich entschieden, mit dieser Beschädigung zu leben. Er hat sich entschieden, den Schmerz der Wahrheit höher zu gewichten als das kurzfristige Verschwinden des Problems.

Die Form des Versagens ist im Detail unterschiedlich: Relotius hat Texte erfunden. Hier geht es um die Inszenierung eines Fotos. Die Vergleichbarkeit liegt in der Frage des Umgangs mit dem Versagen. Der Spiegel ist an die Öffentlichkeit gegangen. Diese Entscheidung steht der Lokalzeitung noch bevor. Bisher hat sie sich anders entschieden.

Vom Einzelfall zum Strukturverdacht

Es muss an dieser Stelle festgehalten werden, was der Vorgang nicht beweist.

Er beweist nicht, dass sämtliche Lokaljournalistinnen und -journalisten Bildmotive inszenieren. Er beweist nicht, dass Berichte routinemäßig zurechtgeformt werden. Es ist ein Einzelfall. Das gehört zur intellektuellen Redlichkeit dazu.

Aber: Der Einzelfall hat eine Eigenschaft, die ihn über sich selbst hinausweisen lässt. Er ist rein zufällig dokumentiert. Die Sicherheitskamera lief, weil sie immer läuft. Die fotografierende Person glaubte sich offensichtlich unbeobachtet. Sie hatte keinen Grund anzunehmen, dass eine Aufzeichnung jemals existieren würde.

Daraus ergibt sich eine schlichte Frage: Wenn ein Vorgang nur deshalb dokumentiert wurde, weil zufällig eine Kamera mitlief – wie viele vergleichbare Vorgänge mögen sich schon abgespielt haben, in denen redaktioneller Content nicht tatsachengetreu dargestellt wurde, ohne dass eine Kamera darauf gerichtet war?

Das ist keine Verschwörungsthese. Es ist eine Wahrscheinlichkeitsüberlegung. Reine Mathematik.

Was jetzt zu geschehen hätte

Der Weg, den der Spiegel gegangen ist, war nicht angenehm. Aber er war der einzige, der die institutionelle Glaubwürdigkeit zumindest teilweise erhalten konnte.

Übertragen auf den vorliegenden Fall ergeben sich nach meiner Meinung drei Schritte. Sie sind nicht originell. Sie sind die Grundausstattung jeder ernsthaften Krisenbewältigung.

Erstens: Eine Klärung der Verantwortung
Solange die Beteiligten in ihren Funktionen unverändert bleiben, bleibt die Botschaft nach innen und nach außen, dass der Vorgang folgenlos sei. Diese Botschaft ist mit redaktioneller Glaubwürdigkeit schwer vereinbar.

Zweitens: Eine öffentliche Einlassung der Verlagsseite
In einer Form, die der Sache angemessen ist – mit Benennung dessen, was geschehen ist, und mit der Frage, wie auf den Vorgang reagiert wurde.

Drittens: Eine externe Aufklärung
Mit Zugang zu den relevanten Unterlagen. Eine Untersuchungskommission, besetzt nicht ausschließlich mit Verlagspersonal, sondern auch mit unabhängigen Vertretern. Aufgabe: zu klären, ob es sich um einen Einzelfall handelt – oder um die Spitze eines redaktionellen Eisbergs.

Was bei diesen Schritten am Ende herauskäme, ist offen. Aber das Verfahren selbst wäre der Punkt, an dem das Verlagshaus, nach meiner Einschätzung, zurück zur Glaubwürdigkeit finden könnte.

Wer heute den Tag des Lokaljournalismus feiert

Damit kehren wir zurück zum Punkt, an dem der Text begonnen hat. Heute, am 5. Mai 2026, feiert die Branche ihren „Tag des Lokaljournalismus“.

Die Frage, die sich stellt, ist nicht, ob Lokaljournalismus einen Beitrag zur Demokratie leistet. Das tut er. In vielen Häusern, durch viele Redakteurinnen und Redakteure, die ihren Beruf ernst nehmen. Diese Feststellung ist wichtig.

Die Frage ist eine andere. Sie lautet, ob diese Branche bereit ist, sich denselben Standards zu unterwerfen, die sie von anderen einfordert.

Ob sie bereit ist, ihre eigenen Fehler genauso zu behandeln wie die Fehler derjenigen, über die sie berichtet.

Glaubwürdigkeit ist kein Naturzustand. Sondern ein Konto, von dem nur abheben kann, wer darauf einzahlt. Die Lokalzeitung hatte Monate Zeit einzuzahlen. Sie hat es nicht getan. Vielleicht reicht der heutige Tag, an diese Aufgabe zu erinnern.

Wenn nicht: Der Vorfall ist geschehen und dokumentiert. Das Material ist nicht aus der Welt zu schaffen. Der Vorgang wird nicht verschwinden.

Es bleibt, nach meiner Einschätzung, nur die Wahl der Form, in der er ans Licht kommt. Im selbstgewählten oder im fremdbestimmten Tempo. Mit Würde – oder ohne. Als Aufklärung oder als Demaskierung.

Der Lokaljournalismus, der sich gerne als vierte Gewalt im Staat versteht, sollte wissen, was diese Wahl bedeutet. Er hat sie oft genug an anderen demonstriert.

Heute trifft sie ihn selbst.

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Die Pressefreiheit zählt zu den Kronjuwelen der Demokratie. Umso befremdlicher, mit welcher Achtlosigkeit Teile des Journalismus mit ihr umspringen.

Statt das Privileg zu nutzen, den Mächtigen auf die Finger zu sehen, Herrschaftsverhältnisse offenzulegen und fatale Abhängigkeiten zu sezieren, nehmen sich nicht wenige Journalisten lieber die Freiheit, ihren Lesern Märchen aufzutischen.

Es war von Anbeginn ein konstruktiver Geburtsfehler, ausgerechnet zutiefst kapitalistische Gebilde – Verlagshäuser, von ihren Eignern auf maximale Rendite getrimmt – zu „unabhängigen“ Aufsehern der Demokratie zu küren. Aus Wächtern über die Mächtigen wurden so nicht selten deren stille Mitspieler.

Wer genau hinsieht und journalistische Texte hinterfragt, findet sie überall: die verdrehten Wahrheiten jener Schreiber, denen die ideologische Stoßrichtung ihrer Beiträge wichtiger ist als die Wahrhaftigkeit ihrer Berichterstattung.

Nirgends ist mir das deutlicher vor Augen geführt worden als nach meinem Wechsel aus der Medienmetropole Hamburg ins provinzielle Minden.

Man schrieb das Jahr 2020, Kommunalwahlkampf, und das Mindener Tageblatt unter Chefredakteur Benjamin Piel – heute in gleicher Funktion beim Bremer Weser-Kurier – lieferte aus meiner Sicht ein Lehrstück darüber, wie sich mit faktisch korrekten Zahlen ein faktisch schiefes Bild zeichnen lässt.

Was im selben Artikel für die einen Kandidaten methodisch sauber gehandhabt wurde – nämlich der strikte Bezug auf den jeweiligen Wahlbezirk –, geriet bei anderen unter den Tisch. Ich habe diese Praxis der asymmetrischen Maßstäbe damals das „Prinzip Piel“ genannt – und stehe noch heute zu der Diagnose.

Heute, am Welttag der Pressefreiheit, den die Vereinten Nationen seit 1994 alljährlich am 3. Mai begehen, scheint mir der passende Anlass, meine detailgenaue Sektion jener Zahlenjonglage von damals als Flashback auf Das Herz der Stadt zu republizieren.

Der nachfolgende Text erschien in praktisch unveränderter Form am 15. September 2020 auf meiner Plattform www.minden-waehlt.de – einschließlich des bemerkenswerten Zitats von Top-Journalist Dirk Steffens: „Wenn man also nur einen Ausschnitt der Wahrheit betrachtet, kann man mit diesem Teil genau das Gegenteil der Wahrheit beweisen – also lügen.“

Alter Text, alte Zahlen, alter Anlass. Doch in der Analyse eines Journalismus, der sich die falschen Presse-Freiheiten nimmt, ist der Text von beklemmender Aktualität geblieben.

Edgar Wilkening, Minden, 3. Mai 2026

Strategieberater Edgar Wilkening

Autor Edgar Wilkening. Hat während seiner Arbeit für namhafte deutsche Medienhäuser große und kluge Chefredakteure persönlich kennengelernt. „Nein, Benjamin Piel würde ich nicht dazuzählen“, sagt er.

Im Blickpunkt: Journalismus, der sich die falschen Presse-Freiheiten nimmt

"Wenn man also nur einen Ausschnitt der Wahrheit betrachtet, kann man mit diesem Teil genau das Gegenteil der Wahrheit beweisen – also lügen." Dirk Steffens (Terra X / ZDF)

Quelle: “Die Dimension der Krise ist gewaltig” in “journalist” Nummer 9, September 2020. Interview hier online frei verfügbar.

Journalismus nach dem Prinzip Piel: Das Wichtige weglassen, damit das Gesinnungsbild passt

Es ist nur ein kleiner Satz in der heutigen Ausgabe des Mindener Tageblatt (15. September 2020).

Aber er offenbart die perfide Art eines Journalismus nach dem Prinzip von Chefredakteur Benjamin Piel. Hier kommt er:

"Die drei Einzelbewerber für Ratssitze erreichten stadtweit sehr geringe Zahlen."

Quelle: Mindener Tageblatt vom 15. September 2020, Seite 3, Bericht „Was absolute Zahlen sagen“ (Onlineversion hier als Bezahl-Content)

Was stimmt nicht an diesem Satz? Faktisch ist doch alles korrekt! Bei der Kommunalwahl 2020 gab es in Minden drei Einzelbewerber um Mandate für den Stadtrat.

Wenn man deren Wahlergebnisse stadtweit betrachtet, ergibt sich ein tristes Bild: einer hat 0,03 % der abgegebenen Stimmen, ein anderer 0,13 % und auch Kandidatin Astrid Engel nur 0,19 %.

Die Botschaft, die das vermitteln soll, ist klar: „Einzelbewerber – chancenlos, erfolglos, aussichtslos. Nicht weiter der Rede wert.“

Kann man so sehen im System Piel. Denn faktisch ist es richtig – aber eben nicht die reine Wahrheit.

Was stimmt denn nicht an dem Satz da oben?

Sekunde, ich zeig’s an einem Beispiel …

"Der Bürgermeisterkandidat Michael Jäcke erreichte landesweit sehr geringe Zahlen."

Fiktive Aussage, die so nie erschienen ist. Dient hier nur dazu die Logik eines Journalismus vorzuführen, der mit faktisch korrekten Aussagen das Gegenteil der Wahrheit darstellt.

Vollkommen bescheuert, der Satz über Bürgermeisterkandidat Jäcke – oder? Denn der trat ja gar nicht landesweit an.

Er wollte nur in Minden gewählt werden. Er durfte auch nur in Minden gewählt werden. Er stand nirgendwo anders überhaupt zur Wahl!

Also vollkommen irreführend konstruiert, die fiktive Aussage da oben. Und Bürgermeister Jäcke würde sich zurecht gegen eine derart bekloppte Einordnung seines Wahlergebnisses wehren. Trotzdem:

In einem System Piel ist dieser Satz faktisch vollkommen richtig – auch wenn er mit der Wahrheit nicht das Geringste zu tun hat.

Und das ist das Perfide am oben zitierten Satz aus der heutigen Aussage des Mindener Tageblatt. Er operiert mit richtigen Zahlen – aber er stellt sie in einen vollkommen falschen Zusammenhang.

Denn: Keiner der drei Einzelbewerber ist stadtweit angetreten!

Keiner der drei Einzelbewerber war in ganz Minden wählbar (was viele Wähler im Fall von Astrid Engel sehr bedauerten, wie man zahlreichen Facebook-Kommentaren entnehmen kann).

Jeder der drei Einzelbewerber war ausschließlich in einem einzigen der 25 Wahlbezirke von Minden wählbar – nirgendwo sonst.

Das Wahlergebnis der Einzelbewerber in einen Gesamt-Minden-Zusammenhang zu stellen, offenbart die gleiche schiefe Logik wie oben im Fall des fiktiven Satzes über Bürgermeister Jäcke.

In einem Journalismus nach dem Prinzip Piel entsteht der Eindruck, es gehe nicht um Wahrheit, sondern darum, das gewünschte Gesinnungsbild herzustellen.

Es lässt sich als zweierlei Maß lesen, was Journalisten dafür in der Tasche haben müssen.

Denn natürlich wissen die Zeitungsmacher sehr genau, was sie da machen. Und sie wissen auch, wie es richtig geht: dass man die Ergebnisse eines Wahlbezirks nur auf diesen einen Wahlbezirk beziehen kann.

Bei anderen Kandidaten (und insbesondere solchen, die Parteien angehören) funktioniert das tadellos – und zwar im selben Artikel!

"Bestes Ergebnis bei den Grünen hatte in seinem Wahlbezirk Horst Idelberger (25,7%)."

Quelle: Mindener Tageblatt vom 15. September 2020, Seite 3, Bericht „Was absolute Zahlen sagen“ (Onlineversion hier als Bezahl-Content)

Achten Sie auf das kleine Wörtchen „Wahlbezirk“ oben im Zitat. Es macht hier genau den Unterschied.

Denn im Fall des Grünen-Politikers wird sein Wahlbezirk-Ergebnis nicht auf das Gesamt-Minden-Ergebnis umgelegt. Was für ein Glück für ihn! Sonst würde es nämlich ebenfalls trist aussehen.

Damit das nicht passiert – genau dafür hat das System Piel zweierlei Maß in der Tasche.

Und noch ein Beleg, dass die Zeitungsmacher sehr genau wissen, wie es richtig geht – ebenfalls aus exakt dem selben Artikel.

"... nur ein Listenplatz zog: Den hat Thorsten Vogt (46 Stimmen im Wahlbezirk)."

Quelle: Mindener Tageblatt vom 15. September 2020, Seite 3, Bericht „Was absolute Zahlen sagen“ (Onlineversion hier als Bezahl-Content)

Auch hier wieder deutlich: der Bezug zum „Wahlbezirk“. Sie können es, die Zeitungsleute – dann, wenn es in ihre Darstellung passt.

Dass besagter Thorsten Vorgt in seinem Wahlbezirk deutlich weniger Stimmen erhalten hat als die parteifreie Kandidatin Astrid Engel – kein Wort darüber im Artikel. Das würde nicht ins Gesinnungsbild passen.

Dass die parteifreie Kandidatin Astrid Engel in ihrem Wahlbezirk überhaupt mehr Stimmen auf sich vereinen konnte als irgendein Kandidat von politischen Schwergewichten wie FDP, Die Linke, Mindener Initiative oder Wir für Minden jeweils in deren 25 Wahlbezirken – für das System Piel keinerlei Erwähnung im Artikel wert.

Dass ein politischer Newcomer ein ganz bemerkenswertes Ergebnis hingelegt hat im Vergleich zu altgedienten Parteikadern – keine Erwähnung wert.

In einem journalistischen System, das sich Gesinnungsbildern mehr verpflichtet fühlt als wahrheitsgetreuer Berichterstattung, können solche Zusammenhänge wirken, als seien sie zurechtgebogen bis das rauskommt, was man sich als „Bild in der Öffentlichkeit“ wünscht.

Dass ausgerechnet über solch einem verfälschenden Artikel dann noch die neutral tuende Überschrift „Was absolute Zahlen sagen“ steht, belegt nochmal mehr, um was es dieser Art Journalismus tatsächlich geht. Wahrhaftige Berichterstattung ist es jedenfalls nicht.

Ich kam schon vor einigen Tagen, im Zusammenhang mit anderen Missgriffen von Chefredakteur Benjamin Piel, zu diesem Ergebnis:

Seriöse Zeitungen, bei denen Glaubwürdigkeit zum Markenkern zählt, tun gut daran, von dieser Art Journalismus Abstand zu nehmen – und von ihren Protagonisten.