„Xxxx xxx xxxxx XX-Xxxxxxxxxxxx – xxxx xxxx – xxxx xxxx …“
Hat seine Mitgliedschaft im Deutschen Journalisten-Verband DJV nach mehr als 27 Jahren im Sommer 2021 auf eigene Initiative hin beendet, weil er auf keinen Fall mit „Journalisten“ in einem Atemzug genannt werden möchte.
Sie erreichen den Autor per Mail an:
ew@dasherzderstadt.de
Warum wimmelt’s in diesem Text plötzlich nur so vor lauter „Xxxxx“?
Redaktionelles Update am 12. April 2022
Am 22. März 2022 war an dieser Stelle ein Artikel erschienen, der bestimmte Praktiken der redaktionellen Arbeit des Mindener Tageblatt zum Thema hatte. Aufhänger war eine E-Mail, die dem Herz der Stadt von einer Mittelsperson zugespielt worden war.
Aus den Aussagen dieser E-Mail ergaben sich zahlreiche Schlussfolgerungen und viele Fragen, die hier zu lesen waren. Das allerdings hat offenbar nicht jedermann gefallen…
Am 8. April 2022 erwirkte die Bruns Verlags GmbH & Co. KG, das Mutterhaus des Mindener Tageblatt, vor dem Landgericht Bielefeld eine einstweilige Verfügung gegen mich als Autor und presserechtlich Verantwortlichen der Webseite Das Herz der Stadt.
Ziel der Verfügung: Alle Aussagen, die hier jetzt „geickst“ wurden, nicht weiter zu verbreiten. Daran bin ich gebunden (solange das Oberlandesgericht Hamm die Verfügung nicht aufhebt).
Für den Fall der Zuwiderhandlung wird mir ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 € angedroht, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten. Och, nööö, so wichtig sind mir die Angelegenheiten des Blättchens nun auch wieder nicht …
Deshalb gibt es hier ab heute nur noch eine rudimentäre Rumpfversion des ursprünglichen Artikels zu lesen: die Passagen, die vom Verlagshaus Bruns nicht beanstandet wurden – insofern als einvernehmlich gelten dürften. Den Rest möge der des Zwischen-den-Zeilen-Lesens Kundige einfach insinuieren.
Wir nehmen den Vorgang hier jedenfalls zum Anlass und werden in loser Folge eine ganze Reihe von Themen aufarbeiten, die sich mit dem Mindener Tageblatt befassen. Denn wir sind überzeugt: Da gibt es noch ganz viel, das gern mal ans Tageslicht möchte.
Und der kleine Formfehler, der das Landgericht diesmal zugunsten der Monopolpresse entscheiden liess, passiert uns garantiert nicht wieder.
Stay tuned und bleiben Sie frohgemut!
Edgar Wilkening, 12. April 2022
„Xxxxxx, xxx xxxxxx xxx xxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx Xxxxxx xxxx xxxxxxxx Xxxx xxxx“, hatte ich neulich unter diesem Beitrag geschrieben. Ein drastisches Urteil.
Xxxxx xxxxxx xxxx xxxxxx, xxx xxxx xxxx xx Xxxxxxxx xx xxxxxx Xxxx xxxxxx. Xxx:x Xxxxxxx:xx xxxxx xxx, xxx xx xxxxxxxx xxxxx xxxx xxxxxxxxx xx „xxxxxxxxxxxx“ xxx „xxxxxxxxxxxxxxxx“ Xxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxx.
Xxx Xxxx xxx Xxxxx xxxxx xxxx X-Xxxx xxx, xxx xxx Xxxxxxxxxxx xxx xxxxxx xxxxxxx Xxxxxxxxx xxx xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx xxxxx. Xxxxx xxxxx xx xxxxxxxxx xxxxx xxxxxx xxxx xxxxxx, xxxx xx xx xxxxx xx Xxxxxxxxxxxxxxxxx: Xx Xxxx xxxxxx, xxxx xxxxxxxxx – xxx xxxx xxxxxxxxxxx. Xx xxxx Xxxx, xxxxx xxxx. Xx xxxx Xxxx xxxxxx – xx xx …
Xxx Xxxxxxxx xxx X-Xxxx xxx xxxxxxxxxxx. Xxx xxxxxx xxx xxxxx xxxxxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx. Xxxx xxx Xxxxxxxxx xxxx xxx Xxxxx xxxxxxx, xxxxxx xxxx xxxx xxx Xxxxxx xxx Xxxxxx xxxxx xxxxxxxxxxxxxx.
In der E-Mail beschreibt die Person ihre Erfahrungen aus vielen Jahren mit dem Mindener Tageblatt. Die E-Mail ging an einen großen Verteilerkreis, viele Menschen wissen über diese Praktiken offenbar Bescheid, schweigen aber darüber. Sei es aus Angst vor Nachteilen – oder weil das Beschriebene offenbar seit Jahrzehnten geübte Praxis ist und es deshalb gar kein Unrechtsbewusstsein mehr gibt.
„Manchmal hat das MT (…) einen kurzen Artikel veröffentlicht. Xx xxx xxxx xxxx xxx, xxxx Xxxxxxxxxxxxxx xxx XX xxxxxxxxx xxxxxx, xx xxx Xxxxxxxxxxxxx xxxxxxxx xxxxxxx. Xxxx xx xx xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx (Xxxxxxxxx) xxx, xxxxx xxxx xxx xxxxxxxx Xxxxxxx (…) xxxxxxxxxxxxxx.“
Quelle: E-Mail vom 21. März 2022, die in Minden einem großen Verteilerkreis zuging. Die Echtheit der E-Mail ist verifiziert. Name und Identität der schreibenden Person sind dem Herz der Stadt bekannt, werden hier aber aus Schutzgründen nicht veröffentlicht.
„Xxxx xxx xxxxx XX-Xxxxxxxxxxxx“, xxxxxx xxx xxxxx Xxxxxx xxxxxxxx xxxxxxxxxx. Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx – xxxxx xx xxxxx xxxx xxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxx xxx xxxxx xxx xxxxxx.
Xxx xxxxxx xxx Xxxxxxxxxx xxx xxxxxxxx xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx xxx Xxxxxxx xx Xxxxx. Xxxx xxx xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx xxxxxxxx Xxxxxxxxx xxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx xxxxxxxxxxxx, xx xxx xxxxxxxxx Xxxxxx xxxxxxx xxx xxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxxx xxxxx xx xxxxxxxxxxxxx – xxxxxx xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx xxx Xxxxx.
Dass man damit wohl gegen den „Pressekodex“ des deutschen Presserats, Richtlinie 7.1 verstößt – wen juckt’s? Ist der Ruf erst ruiniert, verkauft man sich ganz ungeniert.
Quelle: Screenshot Online-Version „Pressekodex des Deutschen Presserats“, die hier kostenfrei abrufbar ist. Gelbe Hervorhebungen durch den Autor.
Xxx xxxxxxxxxx Xxxxxxxxx xxxx xx xxx xxx Xxxxx xxxxxxxxx xx xxxxxxxxxxxxx: Xxx xxx xxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx xx Xxxxx – xxx xxx Xxxxx xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx (xxxxxx xx xxx xxxx xxxxxxxxx xxxx xxxx)?
Was ist „Pressefreiheit“ noch wert – wenn sich ihr monetärer Wert in Cent und Euro in der Anzeigenpreisliste nachschlagen lässt? Und die vornehmliche Aufgabe von Redakteuren das Befüllen des weißen Raums zwischen den Anzeigen ist, damit sich das Endergebnis wie eine „Zeitung“ anfühlt?
Xxx Xxxxxxxx xxx „Xxxxxxxxxxxxxx“ xxx „Xxxxxxxxxxxx xxx Xxxxxxx xxx xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx“, xxx xxxx xxx XX-Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxx xxxxx xxxxxx xxxxxxxxxx xxx Xxxx xxxxxxx xxxx – xxxxxxxxx xxxxxxxx xxx Xxxx, xx xxxxxxxx Xxxxxx xxxxxxxxxxxx, xxx Xxxxxxx xxx xxxx xxxxx xxxx Xxxx xxx Xxx (Xxxxxxxxxxxxx) xxxxxxxxx xxxx.
Wundert es da noch irgendwen, dass am selben Tag, an dem die obige E-Mail ihre Kreise zog, eine Studie der TU Dortmund veröffentlicht wurde, die dem Journalismus – wieder mal – einen weiteren Glaubwürdigkeitsverlust attestiert? Käufliche Presse – damit gräbt sich der Journalismus sein eigenes Grab.
Wenn ich mein MT-Abo nicht schon längst gekündigt hätte – heute wäre der Tag dafür.
NOTABENE
Das Herz der Stadt ist hundert Prozent anzeigenfrei. Wir lassen uns weder den Schneid noch unsere Reichweite abkaufen. So geht unabhängige, freie Berichterstattung. Gern geschehen!
Guckste. Gut, dass wir schon seit mehr als 2 Jahren kein Abo mehr haben🤣.
Kommt gut in die neue Woche.
Liebe Grüße,
Sandra und Matthias
… ich habe jetzt ein Abo von KatapultMV abgeschlossen: junger, tougher Journalismus mit ganz neuem Sound. Die berichten zwar aus Mecklenburg-Vorpommern – aber das, was mir die hiesige Presse aus meiner Heimatstadt zu berichten weiß, könnte mir kaum fremder vorkommen als Schwerin, Greifswald oder Stralsund. 😉
Unzureichende Recherche, keinerlei Beweise für die aufgestellten Behauptungen, der Gegenseite keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Das ist bei E.W. ein „kleiner Formfehler“. In meinen Augen hat das mit seriösem Journalismus nichts zu tun. Aber vielleicht geht es darum auch gar nicht….
Ihre Behauptungen sind falsch, sehr geehrter Guido Otten.
Selbstredend gibt es einen Beweis für die getroffenen Aussagen. Da das Landgericht Bielfeld den betreffenden Bericht als „Verdachtsberichterstattung“ eingestuft hat, hätte es hier allerdings eine „Anhörung“ der Betroffenen geben müssen.
Anhörung – großes Wort! Im journalistischen Alltag aber ist es ganz banal: Einfach eine E-Mail an die Betroffenen mit der Aufforderung zur Stellungnahme innerhalb von drei Stunden.
Selbst wenn innerhalb der Frist keinerlei Antwort kommt, hat die „Anhörung“ formal stattgefunden und gilt dann als „ausreichende Recherche“.
Ich persönlich halte diese extrem kurze Fristsetzung von drei Stunden für äußerst bedenklich. Aber medienrechtlich hat es Bestand und ist geübte journalistische Praxis.
Ich werde künftig jedenfalls strikt darauf achten, diesen „kleinen Formfehler“ nicht zu wiederholen.
Und warten wir doch mal ab, wie das Oberlandgericht Hamm die ganze Sache einordnet …
Vielen Dank für Ihre treue Leserschaft!