Die Erklärungen der Stadt Minden zum Nebenjob des Baubeigeordneten Bursian
In einem Bericht vom 23. Januar 2022 hatten wir die Nebentätigkeit des Baubeigeordneten der Stadt Minden Lars Bursian bei einer privaten Immobilienfirma publik gemacht.
Dieser Nebenjob eines städtischen Wahlbeamten in der privaten Immobilienwirtschaft warf Fragen auf. Die haben wir der Stadt Minden per E-Mail übersandt und um Antworten gebeten. Am 27. Januar antwortete die Pressestelle – vielen Dank.
Damit sich jeder Leser/jede Leserin ein eigenes Bild machen kann, gibt’s die offiziellen Antworten hier in voller Länge und im Original-Wortlaut.
1.
Seit wann ist der Stadt Minden bekannt, dass der Baubeigeordnete Lars Bursian ein privatwirtschaftliches Amt im Aufsichtsrat der GSW anstrebt bzw. innehat?
Antwort der Stadt Minden:
„Der Beigeordnete Lars Bursian hat den Bürgermeister ordnungsgemäß nach der Anfrage der GSW im Frühjahr 2021 informiert. Die Politik wurde am 21. April im Ältestenrat (nichtöffentlich) über die angefragte Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der GSW unterrichtet. Es gab keinerlei Bedenken.“
2.
Hat die Stadt Minden das privatwirtschaftliche Mandat des Baubeigeordneten Bursian genehmigt?
Antwort der Stadt Minden:
„Ja. Die Nebentätigkeit wurde ordnungsgemäß angezeigt.“
3.
Welche weiteren Ämter und Posten außerhalb der Stadtverwaltung Minden sind der Stadt bekannt, die der Baubeigeordnete Bursian innehat?
Antwort der Stadt Minden:
„Keine.“
4.
Ist das Amt eines Baubeigeordneten der Stadt Minden so wenig fordernd, dass nebenbei genügend Kapazitäten für Tätigkeiten in der Privatwirtschaft bleiben?
Antwort der Stadt Minden:
„Die Wahrnehmung des Mandates im GSW-Aufsichtsrat erfolgt privat und in der Freizeit des Beigeordneten.“
5.
Welche Maßnahmen hat die Stadt ergriffen, um eventuelle Interessenkonflikte zwischen dem öffentlichen Amt des Baubeigeordneten und dem privatwirtschaftlichen Mandat zu vermeiden?
Antwort der Stadt Minden:
„Wir sehen hier keine Interessenkonflikte. Herr Bursian vertritt im GSW-Aufsichtsrat nicht die Interessen der Stadt Minden. Er bringt hier vielmehr seine Sach- und Fachkompetenz als Diplom-Ingenieur für Raumplanung und als Stadtplaner ein. Er wurde nach dem Ausscheiden von FH-Professor Pützschler von der GSW als Nachfolger ins Spiel gebracht.
Es liegt in der Verantwortung des Beigeordneten Bursian, mit dieser Funktion im Interesse der Stadt Minden umzugehen. Herr Bursian ist Wahlbeamter und hat einen Eid abgelegt, zu dem selbstverständlich auch Verschwiegenheit gehört.
Die Nebentätigkeit wurde im Übrigen auch mit dem unabhängigen Rechnungsprüfungsamt abgestimmt. Auch hier gab es keine Bedenken.“
6.
Welche Maßnahmen hat die Stadt Minden ergriffen, um zu vermeiden, dass andere Wohnungsbauunternehmen eventuelle Nachteile erfahren durch die Bindung des Baubeigeordneten an die GSW (zum Beispiel bei Ausschreibungen, Bieterverfahren etc.)?
Antwort der Stadt Minden:
„Auch hier werden keine Konflikte gesehen. Ausschreibungen werden grundsätzlich über die Submissionsstelle (angesiedelt beim Kreis Minden–Lübbecke) abgewickelt. Die Stadt hat hier überhaupt keine „Aktien“, auch nicht bei Bieterverfahren. Alle Grundstücksgeschäfte der Stadt werden über die MEW abgewickelt und anschließend der Politik zur Abstimmung vorgelegt. Auch über B-Pläne und andere Verfahren entscheidet nicht der Beigeordnete, sondern die Politik. Bauanträge werden in der Bauordnung eingereicht, die diese sach- und fachgerecht nach Eingang bearbeitet. Über größere Bau-Vorhaben wird stets auch die Politik in den Ausschüssen informiert.
Einen regen Austausch über die Stadtentwicklung und geplante Projekte gibt es regelmäßig auch im Bündnis für Wohnen, wo auch die übrigen großen Wohnungsbaugesellschaften, Diakonie und Lebenshilfe, Haus + Grund und auch der Mieterverein Mitglieder sind. Informationen zum Bündnis für Wohnen gibt es hier:
https://www.minden.de/stadt_minden/de/Minden%20gestalten/B%C3%BCndnis%20f%C3%BCr%20Wohnen/„
7.
Sind die Fraktionsspitzen im Rat der Stadt Minden über die privatwirtschaftlichen Aktivitäten des Baubeigeordneten informiert worden – und wenn ja: wann?
Antwort der Stadt Minden:
„Ja, im Ältestenrat am 15. April 2021.“
8.
Ab wann bereitet die Stadt Minden die Ausschreibung für das Amt des Baubeigeordneten vor, um den 2023 aus dem Amt scheidenden Lars Bursian durch eine/n kompetente/n Nachfolger/in zu ersetzen?
Antwort der Stadt Minden:
„Herr Bursian ist Wahlbeamter. Er wurde 2015 für acht Jahre vom Rat der Stadt Minden gewählt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit die Wahl oder Wiederwahl des Beigeordneten für Städtebau und Feuerschutz in Abstimmung mit den Fraktionen vorbereiten. Bürgermeister Michael Jäcke schätzt die Fachkompetenz und die Zusammenarbeit mit Herrn Bursian sehr und würde es begrüßen, wenn er sich 2023 einer Wiederwahl im Rat stellt. Das hat er aber selbst zu gegebener Zeit zu entscheiden.“