Droht Mindens Rathaus eine „Parkhaus-Panne“ mit LKA-Ermittlungen wie in Leverkusen?

Autor: Edgar Wilkening
Dass Mindens Rathaus stets bemüht ist, kein einziges Fettnäpfchen auszulassen, mit dem man seine Inkompetenz unter Beweis stellen kann, zeigt sich immer wieder – zuletzt zum Beispiel hier und hier und hier.
Jetzt droht ein weiteres, extra fettes Fettnäpfchen dazuzukommen.
Womöglich mit Ausmaßen wie im Fall der „Parkhaus-Panne“, die aktuell die Rheinstadt Leverkusen beschäftigt – inklusive LKA-Ermittlungen, potenzieller Strafanzeigen und erheblichen finanziellen Folgen für die Stadt wie auch Beschäftigte des Rathauses.
Wer aufmerksam ums Mindener Rathaus läuft, hört, dass zahlreiche Beschäftigte der Verwaltung Zugang zu Dauer-Parkplätzen haben sollen, die die Stadt Minden ihnen offenbar kostenlos zur Verfügung stellen soll. Das soll das Parkhaus Marienwall ebenso betreffen wie die Rathaus-Tiefgarage.
Begünstigte Mitarbeiter der Verwaltung hätten demnach Zugang zu Stellplätzen, die sie nicht nur während ihrer Arbeitszeiten nutzen können, sondern auch an Wochenenden, in Abendstunden sowie in Urlaubs- und Krankheitsphasen. Kostenlos.
Grundsätzlich ist so etwas zulässig für eine bessere Mitarbeiterbindung.
Allerdings nur, wenn man sich dabei an geltende Regeln hält. Und genau daran hapert es – na, klar – offenbar wieder mal im SPD-geführten Rathaus, wo man willige Parteisoldaten gerne mal über die Maßen bevorteilt.
Nach geltendem Recht ist ein kostenlos zur Verfügung gestellter Parkhaus-Parkplatz, der ansonsten kostenpflichtig vermietet wird, ein geldwerter Vorteil, der vom Arbeitgeber gewährt wird – umso mehr, wenn er nicht allen Beschäftigten zur Verfügung steht, sondern nur einem ausgewählten Kreis.
Dementsprechend gehört der geldwerte Vorteil in die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen der Beschäftigten. Und genau da hapert’s im Rathaus Minden offenbar: Seit vielen Jahren sollen Dutzende Mitarbeiter in den Vorteil kostenloser Stellplätze in Parkhäusern gekommen sein – ohne transparente Vergabeverfahren und ohne dass der geldwerte Vorteil in den Gehaltsabrechnungen berücksichtigt wurde.
Auf der anderen Seite stehen Einnahmeausfälle bei städtischen Tochtergesellschaften.
Keine Einnahmen für die Mitarbeiter-Parkplätze, da man seitens der Stadt offenbar darauf verzichtet hat, die Stellplätze bei den Parkhaus-Betreibern zu bezahlen.
Daraus könnte jetzt ein Bumerang werden, der sowohl die Verantwortlichen im Vorstand der Stadt Minden trifft wie auch die begünstigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Denn wenn sich die Berichte bestätigen sollten, könnten Bürgermeister & Co. umfangreiche Ermittlungen drohen – ganz ähnlich wie es in Leverkusen gerade passiert. Und den begünstigten Beschäftigten könnten massive Steuernachforderungen ins Haus stehen von Seiten des Finanzamts.
Es geht um scheinbar kleine Summen.
Die sich aber zu erheblichen Größenordnungen summieren. Wenn wir einen kalkulatorischen Mietpreis von (extrem günstigen) 60 Euro pro Stellplatz pro Monat zugrunde legen und das bei, sagen wir mal: nur fünfzig betroffenen Mitarbeitern – dann reden wir schon über 3.000 Euro pro Monat.
Macht auf’s Jahr: 36.000 Euro. Ergibt auf die vergangenen zehn Jahre gerechnet: 360.000 Euro. Eine Summe, bei der auch das Finanzamt Minden durchaus mal Fragen stellen könnte.
Die „Parkhaus-Panne“ in Leverkusen kann man da geradezu wie eine Blaupause lesen. Denn viele Vorgänge in der Stadt am Rhein decken sich praktisch Eins zu Eins mit den Verhältnissen im Weserstädtchen Minden (siehe unten).
Für jene Mindener Wähler, die immer brav den Sozialdemokraten ihre Stimme geben, damit sie sie los sind (ihre Stimme, nicht die Sozialdemokraten), womöglich der letzte Weckruf vor der Kommunalwahl am 14. September.
Nach zwanzig Jahren SPD-Misswirtschaft wird es Zeit für einen soliden Neuanfang.
Höchste Zeit, im Rathaus durchzulüften und ordentlich aufzuräumen. Schluss mit Miss- und Vetternwirtschaft. Auf zu neuen Mehrheiten im Rat! Auf zu neuer, sachlich fundierter Politik für Minden.

Was ist die "Parkhaus-Panne" von Leverkusen?
Laut einem Radio Leverkusen-Bericht wurden rund 150 kostenlose Parkkarten von einer städtischen Parkhausgesellschaft (für Parkhäuser unter der City C, am Forum und bei den Luminaden) intern ausgegeben – ohne wirtschaftlichen Ertrag, der durch Verkauf und darauf folgende Steuern entstanden wäre.
Infolge dieser Praxis hat der neue Geschäftsführer der Parkhausgesellschaft das Thema zum Anlass genommen, den Vorgang prüfen zu lassen.
Oberbürgermeister Uwe Richrath hat daraufhin entschieden, das Landeskriminalamt (LKA) einzuschalten, um den Vorgang rechtlich auf höchster Ebene untersuchen zu lassen – offenbar, um größtmögliche Transparenz zu gewährleisten.
Ergänzend dazu gibt es einen Bericht im Kölner Stadt-Anzeiger, der erwähnt, dass sich die Stadt zu den sogenannten „Ämterkarten“ offiziell äußert und dabei die Thematik ebenfalls bestätigt – insbesondere dass es sich um Parkhäuser wie unter der City C, Forum und Luminaden handelt.

Einordnung & Bedeutung der "Parkhaus-Panne"
Was ist das Problem? Rund 150 Parkkarten wurden kostenlos ausgegeben, ohne Einnahmen zu generieren – Einnahmeausfälle und potenziell steuerliche Auswirkungen.
Wer steuert gegen? Der neue Geschäftsführer der Parkhausgesellschaft initiierte die Prüfung; Oberbürgermeister schaltete das LKA ein.
Warum das LKA? Um die rechtliche Bewertung durch eine neutrale, hochrangige Behörde sicherzustellen – es deutet sich eine potentielle Amts- oder Wirtschaftsfehlleistung an.
Politische Dimension: Solche Vorgänge können das Vertrauen der Bürger:innen in die Verwaltung beeinträchtigen – Bürgermeister Richrath reagiert mit dem Verweis auf Transparenz.

Was bedeutet das für Minden?
Die „Parkhaus-Panne“ bezieht sich auf den regelwidrigen, jahrelang praktizierten Verzicht auf Einnahmen durch kostenlose Parkkarten (‚Ämterkarten‘) in Leverkusen, was nun vom LKA überprüft wird.
Wenn sich bestätigt, dass die Stadt Minden ähnlich mit dem Thema Stellplätze in Parkhäusern umgegangen wurde, können in Minden ähnliche Ermittlungen drohen – am Ende womöglich sogar mit Erstattungs-Rückforderungen an Beteiligte und Folgen für Pensionsansprüche der Verantwortlichen, wenn sich eine entsprechende strafrechtliche Relevanz herausstellen sollte.
Warum liest man nichts darüber in der Presse?
Gute Frage! Falls Sie dabei an eine bestimmte Presse denken, müssten Sie dort mal direkt nachfragen. Grundsätzlich gilt aber: Lokalzeitungen, die wirtschaftlich eng verwoben sind mit Rathäusern, lassen gerne mal was unter den Tisch fallen.
Sie bauen den gesamten Vorwurf auf einem Absatz auf, der ausschließlich auf Hörensagen und Konjunktiv beruht („hört“, „sollen“, „offenbar“). Unmittelbar danach wechseln Sie jedoch in den Indikativ („Begünstigte Mitarbeiter … haben demnach Zugang … Kostenlos.“) und machen damit Tatsachenbehauptungen ohne Quelle. Das ist der zentrale Fehler: Aus Annahmen wird Fakt.
Solange Sie nicht mindestens eine benannte Quelle (Name/Funktion), ein Dokument (Vertrag/Anordnung), konkrete Zahlen (Anzahl Plätze, Kosten, Regelung zur Privatnutzung) und eine Gegenstellungnahme (Stadt/Betreiber/Personalrat) liefern, dürfen Sie nur von Hinweisen sprechen – nicht von bestätigten Zuständen. Alles Weitere (geldwerter Vorteil, Steuernachforderungen, „Leverkusen“-Parallelen) steht auf Sand.
Sehr geehrter Herr Gerhard Mann,
(ja, doch, so viel Zeit für eine Anrede muss sein, hat mir meine gute Hamburger Kinderstube beigebracht – auch wenn das in Minden vielleicht nicht üblich ist,)
vielen Dank für Ihr Feedback! Ich freue mich, dass Sie Worte wie Konjunktiv kennen und fehlerfrei schreiben können.
Allerdings: Die von Ihnen angegebene Email-Adresse @byom.de ist eine Trashmail-Adresse und legt nahe, dass auch der von Ihnen angegebene Name falsch ist, Sie sich hier mithin als Troll äußern und aus dem Dunkel der Anonymität agieren – was ich in Minden ja durchaus immer wieder erlebe: steile Thesen, aber null Rückgrat. Sei’s drum …
Ich finde es immer wieder verblüffend, dass man in Minden, sobald man mit Klarnamen klare Gedanken äußert, ungefragt rechtliche Beratung von anonymen Trollen erhält. Ein ganz, ganz doller Service hier! Kenne ich aus meiner Heimatstadt Hamburg so nicht. Ich hatte schon in einem früheren Artikel auf diese sehr, sehr besondere Mindener Stärke hingewiesen:
https://dasherzderstadt.de/spd-kandidat-peter-kock-stilisiert-sich-zum-nazi-opfer-was-stimmt-daran-und-was-ist-propaganda/
Jedenfalls bedanke ich mich aufrichtig bei Ihnen dafür, dass mir endlich mal einer erklärt, was ich in Minden darf und was nicht. Auch darauf habe ich schon lange gewartet – selbst wenn es Artikel 5 GG grundlegend widerspricht. Auch das ist ja in Minden ein immer wieder erlebtes Muster.
Was den Inhalt meines Artikels betrifft, würde ich sagen: Warten wir mal die kommenden Tage ab, was noch alles auf den Tisch kommt (neben dem, was ich hier schon vorliegen habe). Und dann schauen wir, wer recht behält: der große anonyme Mahner, selbsternannte Rechtsberater und anonyme Troll namens Gerhard Mann – oder der kleine Blogger, der stets aufrichtig und unter Klarnamen agiert.
Mit den besten Grüßen mitten aus dem Herz der Stadt –
(ja, auch für eine Schlussformel muss Zeit sein, hat mir meine Kinderstube beigebracht)
Edgar Wilkening
Sehr geehrter Herr Wilkening,
danke für Ihre Rückmeldung. Sie reagieren allerdings fast durchgängig auf mich (E-Mail-Adresse, „anonymer Troll“, „Rechtsberater“) – nicht auf den Inhalt meiner Kritik. Ihr einziger Sachbezug neben dem Verweis auf Art. 5 GG lautet „Warten wir mal ab“: Das ist eine Ausweichformel, kein Argument. Künftige Erkenntnisse ersetzen keine heute fehlenden Belege.
Was Sie hier einsetzen, ist klassisch ad hominem und poisoning the well – ein Scheinargument: Der Absender wird diskreditiert, um seine Argumente präventiv zu entwerten, statt sie inhaltlich zu prüfen. Ob Ihnen ein Pseudonym gefällt oder nicht, ist nebensächlich – maßgeblich sind Belege.
Zum Kern – unabhängig von meiner Person: In Ihrem Text werden aus „hört / sollen / offenbar“ im Indikativ formulierte Tatsachen („…haben Zugang… kostenlos“). Annahme ist keine Tatsache. Meinung ist von Art. 5 GG gedeckt; wo Sie jedoch Fakten behaupten, gilt Sorgfalt – sie wäre zumindest zu erwarten. Pressekodex Ziff. 2: „Unbestätigte Meldungen, Gerüchte und Vermutungen sind als solche erkennbar zu machen.“
Wenn Ihnen Unterlagen vorliegen, warum führen Sie diese nicht auf? Belegen sie Ihre Aussagen nicht, würde es von Professionalität und einem Anspruch an die Qualität der eigenen Arbeit zeugen, den entsprechenden Passus als unbestätigt zu kennzeichnen und den Faktenton zu streichen. Alles andere bleibt – bei allem Krawall – inhaltlich dünn. „Warten wir ab“ ist kein Beleg.
Sehr geehrter Gerhard Mann,
vielen Dank für Ihr neuerliches Feedback! Niedlich, dass Sie sich auf Ziffer 2 des Pressekodex berufen und damit auf den Deutschen Presserat.
Typischer Fall von „voll daneben“, würde ich sagen. Denn der Pressekodex gilt für Journalisten.
Weder bin ich Journalist noch möchte ich Journalist sein noch repräsentiere ich ein Printmedium (für Blogger ist der Presserat gar nicht verantwortlich, wenn Sie sich die Seite auf presserat.de mal ansehen mögen).
Sie werden nirgends auf dieser Website hier einen Hinweis darauf finden, dass sich die Seite als ein journalistisches Medium versteht noch dass ich irgendwie journalistisch tätig bin – Gott bewahre!
Ich distanziere mich sogar ausdrücklich von Journalisten, insbesondere solchen, die im Lokalen tätig sind.
Aber auch dieses Muster kenne ich aus Minden natürlich schon: Man legt einfach einen grundfalschen Maßstab an etwas an, damit man Dinge oder Personen hemmungslos diskreditieren kann. So geht Provinz.
Können Sie gerne machen, Herr Mann! Meine Kragenweite sind solche Falsch-Argumentationen nicht.
Deshalb bedanke ich mich an dieser Stelle ausdrücklich für den lustigen Dialog mit Ihnen. Immer wieder amüsant, mit anonymen Trollen zu plaudern, die kein Rückgrat haben. Und dann, bitte, trollen Sie sich.
Mit den besten Grüßen in die dumpfe Dunkelheit der Anonymität –
Edgar Wilkening (Klarname, echter Name und ausdrücklich kein Journalist)